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Geteiltes Sorgerecht - Erlaubnis zur Ausreise des Sohnes

Verfasst: 17 Jul 2014, 20:46
von Nomis
Hallo,

ich suche Hilfe für die Formulierung einer Bescheinigug, die notariell beglaubig sein muss. Es geht dabei um Folgendes:

Meine russische Verlobte und ich wollen umgehend heiraten. Ihren fast siebenjährigen Sohn aus geschiedener Ehe möchte meine Verlobte nach der Heirat mit nach Deutschland bringen. Der Vater möchte der Ausreise seines Sohnes nun endlich zustimmen und dies am Samstag notariell bescheinigen lassen. Die deutsche Botschaft hat mir hierfür vorab ein Merkblatt zugeschickt, in dem für die Formulierung der Bescheinigung lediglich Folgendes steht:

"von Notar in Russland beurkundete unbefristete Einverständniserklärung des anderen Elternteils mit der Ausreise des Kindes und der alleinigen Ausübung der für die elterliche Sorge relevanten Befugnisse"

Falls sich hier jemand bereits in der gleichen Situation befand wie ich und noch den Wortlaut der Bescheinigung zur Verfügung hat, wäre ich dankbar, wenn er (oder sie) mir den Text zukommen lässt.

Viele Grüße
Simon

Re: Geteiltes Sorgerecht - Erlaubnis zur Ausreise des Sohnes

Verfasst: 05 Aug 2014, 14:35
von Romy80
In einem solchen Fall würde ich an deiner Stelle einfach mal einen Anwalt fragen. So viel wird dann diese vom Anwalt vorgegebene Formulierung auch nicht kosten.

Ich kennen im Übrige eine sehr gute Fachanwältin für Familienrecht aus München. Ihre Name ist Vera Templer. Sehr kompetent. Hier auch ihre Google-Plus-Auftritt mit Bewertungen: https://plus.google.com/100471633715252 ... bout?hl=de

Re: Geteiltes Sorgerecht - Erlaubnis zur Ausreise des Sohnes

Verfasst: 05 Aug 2014, 14:56
von manuchka
Simon,
ich würde die Botschaft per Mail kontaktieren und fragen, welchen Wortlaut sie haben wollen. Eine in München ansässige Anwältin würde ich dafür nicht kontaktieren.

Re: Geteiltes Sorgerecht - Erlaubnis zur Ausreise des Sohnes

Verfasst: 05 Aug 2014, 15:06
von Romy80
Bei derartigen durchaus komplizierten rechtlichen Konstellationen würde ich persönlich schon echte Fachleute befragen.

Wie soll das denn genau mit der Botschaft gehen? Sollen die etwa die Erklärung, die sie benötigen, selber schreiben?

Wenn ich was bezüglich notarieller Beglaubigung, Sorgerecht und Ähnliches höre oder lese, möchte ich immer eine Nummer sicher gehen. Ich weiß, wie das bei der Scheidung und dem ganzen Hickhack danach bei meiner Schwester war. Das war wirklich kein Spaß...

Re: Geteiltes Sorgerecht - Erlaubnis zur Ausreise des Sohnes

Verfasst: 05 Aug 2014, 15:53
von CSB_Wolf
Romy80 hat geschrieben:Bei derartigen durchaus komplizierten rechtlichen Konstellationen würde ich persönlich schon echte Fachleute befragen.
Manuschka ist eine echte Fachfrau :D sie ist Juristin/Rechtsanwältin :lol:

Gruss
wolf

Re: Geteiltes Sorgerecht - Erlaubnis zur Ausreise des Sohnes

Verfasst: 05 Aug 2014, 16:25
von Romy80
Dann könnte ja Manuschka den Wortlaut liefern. ;-)

Re: Geteiltes Sorgerecht - Erlaubnis zur Ausreise des Sohnes

Verfasst: 05 Aug 2014, 20:13
von manuchka
Romy80 hat geschrieben:Wie soll das denn genau mit der Botschaft gehen? Sollen die etwa die Erklärung, die sie benötigen, selber schreiben?...
Derjenige, der ein bestimmtes Dokument anfordert, hat in der Regel auch genaue Vorstellungen vom Inhalt desselben. Vielleicht gibt es sogar einen Vordruck oder ein Muster, zumindest aber ein grobes Raster, welche Dinge rein müssen. Rechtsanwälte tun in dem Fall auch nichts anderes als sich bei den Behörden erkundigen, wie ein bestimmtes Schreiben auszusehen hat...

Re: Geteiltes Sorgerecht - Erlaubnis zur Ausreise des Sohnes

Verfasst: 06 Aug 2014, 12:42
von saransk
Hallo manuchka,

hatten vor einigen Jahren auch dieses Problem.
Meine jetzige Frau ist einfach zu einem Notar in Moskau gegangen (sollte auch woanders möglich sein), welcher sich dann selbst auf der Botschaft erkundigt hat, und dann alles fertig gemacht hat.
Hat anschlißend auch bei der Botschaft dann super geklappt.

Gruß
Christoph

Re: Geteiltes Sorgerecht - Erlaubnis zur Ausreise des Sohnes

Verfasst: 06 Aug 2014, 16:01
von Romy80
Dann sollte man am besten so vorgehen. ;-)

Re: Geteiltes Sorgerecht - Erlaubnis zur Ausreise des Sohnes

Verfasst: 08 Aug 2014, 20:38
von Nomis
Hallo,

danke für die Antworten. Meine Verlobte hat aufgrund von Zeitmangel das Dokument nun selbst verfasst. Der Notar hat noch ein paar Kleinigkeiten verbessert. Ich denke, alles Wesentliche ist im Text enthalten (Erlaubnis zum Umzug nach Deutschland, Erlaubnis alle erziehungstechnischen Angelegenheiten allein zu regeln).

Viele Grüße
Simon