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Meldepflicht Doppelstattler in Russland.....
Verfasst: 08 Sep 2015, 00:53
von Lopper2015
Grüss euch,
ich hab beim stöbern gelesen das in Russland letztes Jahr ein Gesetz erlassen wurde, nach dem sich Doppelstattler registrieren lassen mussten.....
http://www.kremlin.ru/acts/news/45846
Владимир Путин подписал Федеральный закон «О внесении изменений в статьи 6 и 30 Федерального закона «О гражданстве Российской Федерации» и отдельные законодательные акты Российской Федерации».
Stimmt das so wirklich, also ist das rechtskrästig, und vor allem betrifft das wenn nur russische Inländler, oder auch Doppelstattler die im Ausland leben? (reine Neugier meinerseits :-) )
lg,
der Hans
Re: Meldepflicht Doppelstattler in Russland.....
Verfasst: 08 Sep 2015, 01:05
von bella_b33
Ja, man muss sich melden. Hatten wir hier irgendwann schon ausführlich durchgenommen.
Gruss
Silvio
Re: Meldepflicht Doppelstattler in Russland.....
Verfasst: 08 Sep 2015, 08:30
von Norbert
Das Gesetz gilt, für alle Russen, die eine zweite Staatsbürgerschaft oder eine ständige Aufenthaltsgenehmigung in einem anderen Staat haben. Wer im anderen Land lebt, muss umgehend nach der folgenden Einreise (Urlaub in Russland) die entsprechende Meldung in der Migrationsbehörde oder Post vornehmen. Ist aber eine Kleinigkeit und dauerte bei meinen Söhnen ganze 10 Minuten.
Hier in Novosibirsk werden Verstöße wirklich verfolgt - letztes Jahr rund 2213 Strafen deswegen:
http://news.ngs.ru/more/2223523/
Re: Meldepflicht Doppelstattler in Russland.....
Verfasst: 08 Sep 2015, 10:37
von m1009
Kann ich bestaetigen.... Wenn man nicht grad am Samstag um 10 auf der Meldestelle erscheint, ist es eine Minutensache...
Re: Meldepflicht Doppelstattler in Russland.....
Verfasst: 08 Sep 2015, 12:19
von bella_b33
Richtig, das ging ziemlich schnell. Wiederholen muss man das aber nicht, oder?
Re: Meldepflicht Doppelstattler in Russland.....
Verfasst: 08 Sep 2015, 15:14
von Kultgrieche
Doch, die Prozedur muss dreimal wiederholt angewendet werden, damit sie wirkt, wie bei der Schutzimpfung.

Re: Meldepflicht Doppelstattler in Russland.....
Verfasst: 08 Sep 2015, 23:52
von GIN
Norbert hat geschrieben:Das Gesetz gilt, für alle Russen, die eine zweite Staatsbürgerschaft oder eine ständige Aufenthaltsgenehmigung in einem anderen Staat haben. Wer im anderen Land lebt, muss umgehend nach der folgenden Einreise (Urlaub in Russland) die entsprechende Meldung in der Migrationsbehörde oder Post vornehmen. Ist aber eine Kleinigkeit und dauerte bei meinen Söhnen ganze 10 Minuten.
Hier in Novosibirsk werden Verstöße wirklich verfolgt - letztes Jahr rund 2213 Strafen deswegen:
http://news.ngs.ru/more/2223523/
Ich hatte leider keine Zeit das hier zu verfolgen........Jetzt war ich in diesem Jahr mindestens 7X in Russland und habe neue Fragen an der Grenze bemerkt. So zwischen 30 und 60 Tage war ich in diesem Jahr dann schon bestimmt in Russland.
Die Fragen bei der Einreise und Ausreise
Wo leben Sie?, was machen Sie in Russland und wann waren sie das letzte X in Russland.
Mit mir habe ich einen Beipackzettel der russischen Botschaft das meine Registrierung im Ausland bestätigt. Der Zettel wird immer älter. Das wurde aber bis jetzt nur 1X verlangt bei der Ausreise in Moskau. Niemals vorher. Registriert habe ich mich nirgends. Weder in Moskau, noch Petersburg, der Krim, Krasnodar, Stavropol oder Sotschi.
Frage: Man muss sich also als russischer Staatbürger mit Wohnsitz im Ausland bei jeder Einreise am Ort registrieren? Faktisch wie ein Ausländer mit Visum?
Ich vermute eher Du musstest deine Söhne registrieren weil die einen festen Wohnsitz haben in Russland und dazu noch einen ausländischen Pass?
Re: Meldepflicht Doppelstattler in Russland.....
Verfasst: 09 Sep 2015, 10:40
von dsn27
Mittlerweile versteh ich das alles nicht mehr.
Wir haben uns im Ovir in Russland und in der Botschaft in Bonn erkundigt. Beide haben uns gesagt, dass dieses Gesetz nicht für uns gilt wenn meine Frau nur eine unbegrenzte Niederlassungserlaubnis hat.
Wem soll man jetzt glauben?
Re: Meldepflicht Doppelstattler in Russland.....
Verfasst: 10 Sep 2015, 11:32
von Norbert
Dem Gesetz. Und da steht eindeutig auch "вид на жительство" drin, der mit der unbegrenzten Niederlassungserlaubnis gleichzusetzen ist. Ehe ich einen Verstoß riskiere, würde ich doch einfach diesen Wisch in der Post abschicken ... Stempel aufheben, fertig.
Re: Meldepflicht Doppelstattler in Russland.....
Verfasst: 10 Sep 2015, 12:00
von bella_b33
Norbert hat geschrieben:Dem Gesetz. Und da steht eindeutig auch "вид на жительство" drin, der mit der unbegrenzten Niederlassungserlaubnis gleichzusetzen ist. Ehe ich einen Verstoß riskiere, würde ich doch einfach diesen Wisch in der Post abschicken ... Stempel aufheben, fertig.
Du registrierst Dich nach jeder Einreise? Mit Vid noch nie gemacht, ich füll nichtmal ne Migrationskarte aus...
Gruss
Silvio