Visum zur FZF erteilt - wie geht's weiter?
Verfasst: 19 Nov 2016, 15:01
Hallo Leute,
für meine Frau und ihren Sohn wurde gestern durch die Botschaft Moskau das Visum zur FZF erteilt, wir können die Visa ab sofort abholen. Nun habe ich allerdings etliche unbeantwortete Fragen, auf die ich leider keine zufriedenstellenden Informationen erhalten konnte.
Bei der Beantragung der FZF haben wir Anträge "für eine Aufenthaltserlaubnis" ausgefüllt und von russischer Seite alle erforderlichen Dokumente mit Apostille und Übersetzung beigebracht. Anschließend wendete sich die ABH Berlin an mich und forderte mich zur Einreichung weiterer Nachweise auf, unter Anderem
-Prüfungsbericht vom Steuerberater (weil selbständig)
-Nachweis der Krankenversicherung
-Mietvertrag mit Nachweis der Miethöhe.
Jetzt habe ich auf der Seite der ABH einen Termin gemacht für Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, leider erst im März. Wie das funktionieren soll ist mir ein Rätsel, werden die Visa zur FZF doch für 3 Monate ausgestellt (oder ist das eine Fehlinformation?)...
Außerdem steht dort bei erforderlichen Dokumenten all das nochmal, was ich bereits eingereicht hatte, also wieder der Prüfungsbericht, die KV und der Mietvertrag.
Nun meine Frage: Wenn ich es richtig verstehe, haben wir ja die Aufenthaltserlaubnis bereits beantragt und alle erforderlichen Dokumente vorgelegt. Ist es nun überhaupt noch notwendig, diese Dokumente erneut vorzulegen? (Zumal der 400 € teure Prüfungsbericht im Original nicht mehr vorliegt, da ich ihn bereits eingereicht habe.) Oder bekommen wir die Aufenthaltserlaubnis eventuell schon in Moskau? Wie genau müssen wir jetzt weiter verfahren?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Grüße aus (noch) Moskau,
Justin
für meine Frau und ihren Sohn wurde gestern durch die Botschaft Moskau das Visum zur FZF erteilt, wir können die Visa ab sofort abholen. Nun habe ich allerdings etliche unbeantwortete Fragen, auf die ich leider keine zufriedenstellenden Informationen erhalten konnte.
Bei der Beantragung der FZF haben wir Anträge "für eine Aufenthaltserlaubnis" ausgefüllt und von russischer Seite alle erforderlichen Dokumente mit Apostille und Übersetzung beigebracht. Anschließend wendete sich die ABH Berlin an mich und forderte mich zur Einreichung weiterer Nachweise auf, unter Anderem
-Prüfungsbericht vom Steuerberater (weil selbständig)
-Nachweis der Krankenversicherung
-Mietvertrag mit Nachweis der Miethöhe.
Jetzt habe ich auf der Seite der ABH einen Termin gemacht für Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, leider erst im März. Wie das funktionieren soll ist mir ein Rätsel, werden die Visa zur FZF doch für 3 Monate ausgestellt (oder ist das eine Fehlinformation?)...
Außerdem steht dort bei erforderlichen Dokumenten all das nochmal, was ich bereits eingereicht hatte, also wieder der Prüfungsbericht, die KV und der Mietvertrag.
Nun meine Frage: Wenn ich es richtig verstehe, haben wir ja die Aufenthaltserlaubnis bereits beantragt und alle erforderlichen Dokumente vorgelegt. Ist es nun überhaupt noch notwendig, diese Dokumente erneut vorzulegen? (Zumal der 400 € teure Prüfungsbericht im Original nicht mehr vorliegt, da ich ihn bereits eingereicht habe.) Oder bekommen wir die Aufenthaltserlaubnis eventuell schon in Moskau? Wie genau müssen wir jetzt weiter verfahren?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Grüße aus (noch) Moskau,
Justin