Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Verfasst: 20 Aug 2018, 21:17
Hallo,
nach längerem Aufenthalt in Russland auf Ein-Jahres-Geschäftsvisum - die 3 Monate habe ich in Kasachstan und Kirgisien "überbrückt" - stellt sich mir das Problem, dass ich gerne noch länger in Russland bleiben würde.
Habe das altbekannte Problem, dass man egal was man tut nicht länger als 90 Tage innerhalb 180 Tagen im Land bleiben darf. Es sei denn man nimmt ein Studien- oder Arbeitsvisum, aber das kommt für mich derzeit nicht in Frage.
Soweit ich das verstehe, gilt die 90/180-Regel aber nur für das jeweilige Visum, beschränkt also die Gültigkeit des Visums, nicht meinen Gesamtaufenthalt im Land. Richtig? Weiß das jemand ganz genau, oder soll ich lieber in der Botschaft nachfragen? Bin etwas paranoid, lieber doppelt und dreifach sicher gehen. Visabüros und diverse Homepages haben in der Regel auch nur Halbwissen.
Es wäre dann also durchaus möglich ein 3-monatiges Geschäftsvisum zu nehmen, zum Ende des 90-Tage-Zeitraums auszureisen - sagen wir von Petersburg nach Narwa in Estland - und dort vor Ort ein neues 90-tägiges Geschäftsvisum zu organisieren. Das geht auch im Schnellverfahren, was sich durchaus lohnt, wenn dadurch Übernachtungskosten wegfallen. Sprich nach 90 Tagen macht man einen Abstecher ins Ausland - aus Petersburg nicht besonders schwer - bleibt dort 4 Tage und reist sofort wieder ein. Nach meinen Berechnungen kostet der Spaß in meinem konkreten Fall ca. 100€ im Monat (bzw. 300€ alle drei Monate), inklusive Versicherung, allen Reise- und Übernachtungskosten... Und natürlich hat man alle 3 Monate etwas Stress und ein gewisses Restrisiko. Was wenn das Visum einfach mal verweigert wird, während man gerade zur "Verlängerung" im Ausland ist? Kann alles passieren.
Wie läuft das eigentlich mit Visumsannullierungen? Mein derzeitiges Visum wird noch nicht ganz abgelaufen sein (lediglich defacto wegen den 90/180-Tage-Regel), wenn ich das nächste 3-monatige Geschäftsvisum beantrage. Wird das alte Visum automatisch annulliert?
Viele Grüße!
nach längerem Aufenthalt in Russland auf Ein-Jahres-Geschäftsvisum - die 3 Monate habe ich in Kasachstan und Kirgisien "überbrückt" - stellt sich mir das Problem, dass ich gerne noch länger in Russland bleiben würde.
Habe das altbekannte Problem, dass man egal was man tut nicht länger als 90 Tage innerhalb 180 Tagen im Land bleiben darf. Es sei denn man nimmt ein Studien- oder Arbeitsvisum, aber das kommt für mich derzeit nicht in Frage.
Soweit ich das verstehe, gilt die 90/180-Regel aber nur für das jeweilige Visum, beschränkt also die Gültigkeit des Visums, nicht meinen Gesamtaufenthalt im Land. Richtig? Weiß das jemand ganz genau, oder soll ich lieber in der Botschaft nachfragen? Bin etwas paranoid, lieber doppelt und dreifach sicher gehen. Visabüros und diverse Homepages haben in der Regel auch nur Halbwissen.
Es wäre dann also durchaus möglich ein 3-monatiges Geschäftsvisum zu nehmen, zum Ende des 90-Tage-Zeitraums auszureisen - sagen wir von Petersburg nach Narwa in Estland - und dort vor Ort ein neues 90-tägiges Geschäftsvisum zu organisieren. Das geht auch im Schnellverfahren, was sich durchaus lohnt, wenn dadurch Übernachtungskosten wegfallen. Sprich nach 90 Tagen macht man einen Abstecher ins Ausland - aus Petersburg nicht besonders schwer - bleibt dort 4 Tage und reist sofort wieder ein. Nach meinen Berechnungen kostet der Spaß in meinem konkreten Fall ca. 100€ im Monat (bzw. 300€ alle drei Monate), inklusive Versicherung, allen Reise- und Übernachtungskosten... Und natürlich hat man alle 3 Monate etwas Stress und ein gewisses Restrisiko. Was wenn das Visum einfach mal verweigert wird, während man gerade zur "Verlängerung" im Ausland ist? Kann alles passieren.
Wie läuft das eigentlich mit Visumsannullierungen? Mein derzeitiges Visum wird noch nicht ganz abgelaufen sein (lediglich defacto wegen den 90/180-Tage-Regel), wenn ich das nächste 3-monatige Geschäftsvisum beantrage. Wird das alte Visum automatisch annulliert?
Viele Grüße!