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Registrierung nach Erhalt von RWP

Verfasst: 24 Dez 2018, 23:52
von sapientia
Hallo zusammen!

Seit heute bin ich stolzer Besitzer einer zeitweiligen Aufenthaltsgenehmigung für Russland (RWP). :D

Wie häufig bei der russischen Bürokratie tun sich bei mir aber direkt einige Fragen auf: Laut Gesetz muss ich mich jetzt innerhalb von 7 Werktagen an meinem Wohnort in Russland registrieren lassen.

Frage 1: Wo kann man diese Registrierung machen? Mir wurde heute beim Abholen der RWP gesagt, dass es seit Dezember 2018 nur noch im MFZ möglich ist. Auf der Website vom MFZ (Sankt Petersburg) gibt es dazu aber überhaupt keine Informationen, die Registrierung am Wohnort ist bei denen auch nicht als Dienstleistung aufgelistet.

Frage 2: Welche Dokumente braucht man, die das Nutzungsrecht an der betreffenden Wohnung bestätigen?
Ich hab auf etlichen Websites die Info gefunden, dass damit u.a. ein Mietvertrag gemeint sein könnte, das trifft in meinem Fall aber nicht zu. Zu meiner Wohnsituation: Mein Mann (russischer Staatsbürger) hat eine Eigentumswohnung, in der wir zusammen wohnen wollen. Er ist bereits dort registriert, verfügt auch über die entsprechenden Dokumente, die das Eigentum bestätigen (Kaufvertrag, Auszug vom Katasteramt).
Könnte ich zur Registrierung also einfach diese Dokumente plus Heiratsurkunde vorlegen (ich bin in den Wohnungspapieren aber nicht als Besitzer eingetragen)?

Sorry für so viel wirren Text am späten Abend und schon mal vielen Dank für eure Antworten!

Re: Registrierung nach Erhalt von RWP

Verfasst: 25 Dez 2018, 04:20
von m5bere2
Normalerweise muss der Eigentümer persönlich mitkommen. Schlepp also die Dokumente samt Mann dahin. Außerdem muss man eine Gebühr entrichten. In Nowosibirsk muss man das vorher bei einer Bank machen. Denke aber mal, dass das in einem MFZ vielleicht eine Kasse geben könnte.

Re: Registrierung nach Erhalt von RWP

Verfasst: 25 Dez 2018, 06:46
von m1009
(Kaufvertrag, Auszug vom Katasteramt).
Kaufvertrag ist nicht noetig, Eigentumsurkunde vom Katasteramt im Original reicht. Wie m5bere2 schon schrieb, i.d.R. muss der Eigentuemer mit zum Amt.
Kopien nicht vergessen....))

Re: Registrierung nach Erhalt von RWP

Verfasst: 25 Dez 2018, 17:02
von Bobsie
Was verstehe ich jetzt nicht? Bei Abgabe des Antrages zur befristeten Aufenthaltserlaubnis war ich bei Bekannten registriert, diese Adresse wurde bei Abholung der Aufenthaltserlaubnis in meinen Pass eingetragen, mit einem schönen Stempel versehen. Und nun kam es nicht mehr auf eine Woche an, mich in unserer neuen Wohnung anzumelden, registriesen zu lassen. Einige Wochen danach, meldeten wir mich dann um, ohne irgendwelche Eigentumsnachweise oder Bestätigungen von unserer neuen (gekauften) Wohnung.

Re: Registrierung nach Erhalt von RWP

Verfasst: 25 Dez 2018, 21:46
von sapientia
Bobsie hat geschrieben: 25 Dez 2018, 17:02 Bei Abgabe des Antrages zur befristeten Aufenthaltserlaubnis war ich bei Bekannten registriert, diese Adresse wurde bei Abholung der Aufenthaltserlaubnis in meinen Pass eingetragen, mit einem schönen Stempel versehen. Und nun kam es nicht mehr auf eine Woche an, mich in unserer neuen Wohnung anzumelden, registriesen zu lassen.
Da hat sich dann zwischenzeitlich was geändert: Ich musste beim Abholen der RWP ein ziemlich langes Formblatt unterschreiben, wo neben anderen Dingen auch die Verpflichtung zur Registrierung innerhalb von 7 Werktagen aufgelistet ist. Wurde auch von der Beamtin, die mir meinen Pass mit Stempel (ohne Adressangabe) ausgehändigt hat, nochmal explizit auf die notwendige Registrierung hingewiesen.

m5bere2 und m1009: Vielen Dank für eure schnellen Antworten!

Re: Registrierung nach Erhalt von RWP

Verfasst: 25 Dez 2018, 22:42
von bella_b33
Bobsie hat geschrieben: 25 Dez 2018, 17:02 Einige Wochen danach, meldeten wir mich dann um, ohne irgendwelche Eigentumsnachweise oder Bestätigungen von unserer neuen (gekauften) Wohnung.
Das heisst, man kann sich(ganz ohne Dokumente) einfach eine Adresse aus den Fingern saugen und die Behörde akzeptiert das ohne weitere Rückfragen?

Re: Registrierung nach Erhalt von RWP

Verfasst: 25 Dez 2018, 22:52
von Bobsie
Wir hatten nur das Hausbuch dabei.

Re: Registrierung nach Erhalt von RWP

Verfasst: 25 Dez 2018, 23:04
von bella_b33
Bobsie hat geschrieben: 25 Dez 2018, 22:52Hausbuch
Ich muss mal die Chefin fragen, wie das bei uns genau war. Ist schon über 9 Jahre her. Irgendwas an Dokumenten hatten wir zur Ummeldung auch dabei.
Ich war zuerst in Ihrer Wohnung gemeldet, dann einige Monate später aufs Haus umgemeldet

Re: Registrierung nach Erhalt von RWP

Verfasst: 26 Dez 2018, 00:25
von m1009
Bobsie hat geschrieben: 25 Dez 2018, 22:52 Wir hatten nur das Hausbuch dabei.
" Nur das Hausbuch".... Der war gut.... :lol:

Das ist ein amtliches Dokument. Wichtiger noch als der ein Grundbuchauszug...

In meinem Fall wurde explizit der Grundbuchauszug gefordert. Hausbuch währe bei mir sinnfrei, da ich mich selbst registrieren musste.

Re: Registrierung nach Erhalt von RWP

Verfasst: 26 Dez 2018, 05:05
von m5bere2
sapientia hat geschrieben: 25 Dez 2018, 21:46 Da hat sich dann zwischenzeitlich was geändert
Nee, das ist seit Ewigkeiten so. :D