Versicherungen - Notfall in Ru in Sanktionszeiten
Verfasst: 19 Okt 2022, 16:45
Ich habe kuerzlich von meinen Reisekrankenversicherungen gelernt, dass beide schon seit Mai keine russischen Partner mehr haben.
Klar, die Versicherungen erstatten noch die von mir in Ru fuer Behandlungen verauslagten Betraege - aber wohl nur in D. Bei einfachen Faellen, wo nur ein paar Hundert Euro aus der Reisekasse anfielen, war das frueher ja auch nie ein Problem.
Wie aber bei Notfaellen, wo es leicht um einige Zehntausend Euro gehen kann?! Da garantierte bisher die deutsche Krankenversicherung ueber ihre russische Rueckversicherung der medizinischen Einrichtung die Zahlung. Und jetzt? Es ist ja wohl auch in solchen Faellen nicht elementar, solche Summen aus D nach Ru zu transferieren oder in Ru schnell zu beschaffen. Die deutsche Botschaft wird sich da i.d.R. heraushalten, besonders jetzt, wo sie doch nicht zu Reisen nach Ru raet bzw. vor Reisen in die Grenzregionen zur Ukraine sogar offiziell warnt.
Fuer Leute, die mit Visum nach Ru reisen wollen, ist so wohl ein neues Problem entstanden.
Was tun? Gibt es ueberhaupt noch europaeische Krankenversicherungen mit russischer Rueckversicherung?
Zusaetzlich eine russische income-Versicherung abschliessen?
Oder eine Reisekrankenversicherung eines Drittlandes (China, ...), das sich nicht an den Finanzsanktionen beteiligt, abschliessen?
Ich moechte mich ja keinesfalls darauf verlassen, dass wohl die staatlichen russischen medizinischen Einrichtungen stets verpflichtet sind, auch Auslaender im Notfall zu behandeln?! In welchem Umfang tun sie das uebrigens in solch einem Fall - minimal?
Das gleiche Problem koennte auch beim ADAC, bei Haftpflichtversicherungen, ... vorhanden sein!?
Irgendwie habe ich eine verschwommene Erinnerung im Schaedel, dass die Sanktionen bei Notfaellen nicht gelten, bin aber sehr unsicher, ob das nicht doch nur ein Vorschlag war, und finde so eine Formulierung auf die Schnelle auch nicht ...
Klar, die Frage verliert schnell an Bedeutung - schliesslich ist der offene Eintritt von NATO-Staaten in den Krieg ganz nahe. Wenn man wohl schon die Pipelines der Russen sprengt und die westlichen Nachrichtendienste operative Informationen aus Satellitenbeobachtungen dem ukrainischen Militaer zuliefern ... (Nur einem Kind kann man ja glauben machen, dass die Russen selbst einige Dutzend Milliarden Euro geopfert haetten, um ihre Bevoelkerung auf Linie zu bringen.) Waffenlieferungen in Milliardenhoehe und Ausbildungsmissionen fuer Zehntausende Ukrainer sind ja mittlerweile Selbstverstaendlichkeiten, die keiner Diskussion unterliegen ...
Aber noch kann man ja nach Ru reisen, wenn auch sehr, sehr unbequem.
Klar, die Versicherungen erstatten noch die von mir in Ru fuer Behandlungen verauslagten Betraege - aber wohl nur in D. Bei einfachen Faellen, wo nur ein paar Hundert Euro aus der Reisekasse anfielen, war das frueher ja auch nie ein Problem.
Wie aber bei Notfaellen, wo es leicht um einige Zehntausend Euro gehen kann?! Da garantierte bisher die deutsche Krankenversicherung ueber ihre russische Rueckversicherung der medizinischen Einrichtung die Zahlung. Und jetzt? Es ist ja wohl auch in solchen Faellen nicht elementar, solche Summen aus D nach Ru zu transferieren oder in Ru schnell zu beschaffen. Die deutsche Botschaft wird sich da i.d.R. heraushalten, besonders jetzt, wo sie doch nicht zu Reisen nach Ru raet bzw. vor Reisen in die Grenzregionen zur Ukraine sogar offiziell warnt.
Fuer Leute, die mit Visum nach Ru reisen wollen, ist so wohl ein neues Problem entstanden.
Was tun? Gibt es ueberhaupt noch europaeische Krankenversicherungen mit russischer Rueckversicherung?
Zusaetzlich eine russische income-Versicherung abschliessen?
Oder eine Reisekrankenversicherung eines Drittlandes (China, ...), das sich nicht an den Finanzsanktionen beteiligt, abschliessen?
Ich moechte mich ja keinesfalls darauf verlassen, dass wohl die staatlichen russischen medizinischen Einrichtungen stets verpflichtet sind, auch Auslaender im Notfall zu behandeln?! In welchem Umfang tun sie das uebrigens in solch einem Fall - minimal?
Das gleiche Problem koennte auch beim ADAC, bei Haftpflichtversicherungen, ... vorhanden sein!?
Irgendwie habe ich eine verschwommene Erinnerung im Schaedel, dass die Sanktionen bei Notfaellen nicht gelten, bin aber sehr unsicher, ob das nicht doch nur ein Vorschlag war, und finde so eine Formulierung auf die Schnelle auch nicht ...
Klar, die Frage verliert schnell an Bedeutung - schliesslich ist der offene Eintritt von NATO-Staaten in den Krieg ganz nahe. Wenn man wohl schon die Pipelines der Russen sprengt und die westlichen Nachrichtendienste operative Informationen aus Satellitenbeobachtungen dem ukrainischen Militaer zuliefern ... (Nur einem Kind kann man ja glauben machen, dass die Russen selbst einige Dutzend Milliarden Euro geopfert haetten, um ihre Bevoelkerung auf Linie zu bringen.) Waffenlieferungen in Milliardenhoehe und Ausbildungsmissionen fuer Zehntausende Ukrainer sind ja mittlerweile Selbstverstaendlichkeiten, die keiner Diskussion unterliegen ...
Aber noch kann man ja nach Ru reisen, wenn auch sehr, sehr unbequem.