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Doppelbesteuerungsabkommen ausgesetzt
Verfasst: 08 Aug 2023, 18:57
von Norbert
https://rns.online/economics/51207274-p ... ssha-i-es/
So ziemlich alle DBAs mit unfreundlichen Ländern wurden in weiten Teilen außer Kraft gesetzt, mit Wirkung ab heute.
Re: Doppelbesteuerungsabkommen ausgesetzt
Verfasst: 12 Aug 2023, 13:57
von werner
Hallo,
wie kann man ersehen, ob die russ. Rente für Auslandsrentner schon
in Russland versteuert wird ?
Vielen Dank
Re: Doppelbesteuerungsabkommen ausgesetzt
Verfasst: 14 Aug 2023, 12:57
von Norbert
Kurz gegoogled: "Пенсии не облагаются НДФЛ (п. 2 ст. 217 НК РФ)." = "Renten unterliegen nicht der Einkommenssteuer (Punkt 2, Artikel 217 des Steuerkodex der Russischen Förderation)."
Sollte Deutschland ebenso der Meinung sein, dass das DBA nicht mehr gilt, so ist eine russische Rente in Deutschland wohl künftig steuerpflichtig. (Und war sie vielleicht auf vorher, ich habe das DBA nie auf diesen Aspekt gelesen.)
Natürlich keine rechtssichere Auskunft.
Re: Doppelbesteuerungsabkommen ausgesetzt
Verfasst: 14 Aug 2023, 15:18
von Bobsie
Wenn ein in Deutschland lebender Rentner auch russische Rente bekommt, dann kann die deutsche Rennte auf Grund der nicht lebenslangen in D eingezahlten Beiträge nicht sehr hoch sein.
Da ist dann der Steuerfreibetrag für Rentner grösser als die russische und deutsche Rente ist.
Mein 15000 Euro Freibetrag würde für mich nicht ausreichen, bin aber mit meiner Frau zusammen veranlagt, so dass sich der Freibetrag verdoppelt .Da meine Frau in RUS (ein wenig) Rente bekommt geben wir diesen Betrag bei der Steuererklärung in Deutschland mit an, denn sie hat ja auch die deutsche Staatsbürgerschaft.
Und ich bekomme die von der Betriebsrente einbehaltenen Steuerbeiträge immer wieder zurück.
Und alle sind zufrieden.

Re: Doppelbesteuerungsabkommen ausgesetzt
Verfasst: 14 Aug 2023, 18:26
von Fritz
Dem Link entnehme ich, daß die Regeln zur Vermeidung von Doppelbesteuerung für Privatpersonen in Kraft bleiben und die Änderungen hauptsächlich ausländische Unternehmen betreffen, die (noch) in RU Geschäfte machen. Allerdings bin ich damit überfordert, das anhand des unterverlinkten Ukas genau zu prüfen.
Und wie hier schon erwähnt, gehört eine solche einseitige Änderung eigentlich von der anderen Seite bestätigt. Deutschland könnte jetzt durchaus sagen: "So war das nicht vereinbart, für uns ist das DBA fortan komplett hinfällig."