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Doppelte Staatsbürgerschaft

Verfasst: 20 Jan 2024, 22:11
von trabajador
Hallo,
der Gesetzesentwurf wurde gestern im Bundestag beschlossen.
Wenn das Gesetz dann beschlossen wird, wie sieht es von russischer Seite aus?
Akzeptiert Russland es, wenn russische Bürger einen deutschen Pass haben? Oder gibt es Schwierigkeiten?
Abgesehen von den momentanen Spannungen.

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

Verfasst: 20 Jan 2024, 22:21
von Bobsie
Meine russische Frau hat 2014 die deutsche Staatsbürgerschaft mit dem Behalt der russischen bekommen. Damals ein kurzer Anruf beim russischen Konsulat in Bonn und das wars.

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

Verfasst: 21 Jan 2024, 00:25
von trabajador
2014 war eine andere Zeit. Aber auch da musste man auf die russische Staatsbürgerschaft verzichten (Ausnahme bei besonderer Härte). Darüber entscheidet auch nicht das russische Konsulat, sondern die jeweilige Ausländerbehörde.

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

Verfasst: 21 Jan 2024, 01:02
von Norbert
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist in Russland erlaubt, muss aber gemeldet werden. Aber es gibt durchaus einen Aspekt, der sich im Gegensatz zu "früher" geändert hat: Immobiliengeschäfte durch Nichresidenten, die in unfreundlichen Ländern leben, müssen von staatlicher Seite genehmigt werden. Das kann also Einfluss haben, wenn man später eine Wohnung in Russland kaufen oder verkaufen möchte, ohne den Wohnsitz zurück nach Russland zu verlegen.

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

Verfasst: 21 Jan 2024, 10:55
von paramecium
Norbert hat geschrieben: 21 Jan 2024, 01:02 Die doppelte Staatsbürgerschaft ist in Russland erlaubt, muss aber gemeldet werden. Aber es gibt durchaus einen Aspekt, der sich im Gegensatz zu "früher" geändert hat: Immobiliengeschäfte durch Nichresidenten, die in unfreundlichen Ländern leben, müssen von staatlicher Seite genehmigt werden. Das kann also Einfluss haben, wenn man später eine Wohnung in Russland kaufen oder verkaufen möchte, ohne den Wohnsitz zurück nach Russland zu verlegen.
Guter Punkt. Hast du ggf. einen Link zum Gesetz? Meine Schwiegermutter und Schwägerin wohnen in der Eigentumswohnung meiner Frau. Da wäre dann schon die Überlegung, ob man denen die Wohnung vor der Beantragung der doppelten Staatsbürgerschaft überschreibt.

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

Verfasst: 21 Jan 2024, 11:07
von Bobsie
trabajador hat geschrieben: 21 Jan 2024, 00:25 2014 war eine andere Zeit. Aber auch da musste man auf die russische Staatsbürgerschaft verzichten (Ausnahme bei besonderer Härte). Darüber entscheidet auch nicht das russische Konsulat, sondern die jeweilige Ausländerbehörde.
Da hast Du aber das "Grenzalter" von 60 Jahren vergessen. Bei unserer hat die ABH nicht nur entschieden, sondern angeboten, das meine Frau die russische Staatsbürgerschaft behalten kann, wenn sie bis zum erreichen des 60en Lebensjahr wartet. Und von der Entscheidung des russischen Konsulats hat hier keiner etwas geschrieben. Das russische Konsulat wurde eben nur ganz "formlos" informert, dass eine 2te Staatsbürgerschaft besteht. Und nun komm mir nicht mit einer anderen Zeit, dieses 60+ Prozedere hat eine sehr gute Bekannte von uns vor 2 Jahren erfolgreich durchgezoen. Ohne besonderen Härtefall.

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

Verfasst: 22 Jan 2024, 01:21
von Norbert
paramecium hat geschrieben: 21 Jan 2024, 10:55 Guter Punkt. Hast du ggf. einen Link zum Gesetz? Meine Schwiegermutter und Schwägerin wohnen in der Eigentumswohnung meiner Frau. Da wäre dann schon die Überlegung, ob man denen die Wohnung vor der Beantragung der doppelten Staatsbürgerschaft überschreibt.
Leider nein, hatte es im Frühjahr nur im Rahmen all dieser Sanktionen und Gegensanktionen wahrgenommen. Und wie man so hört, steht inzwischen in einigen Kaufverträgen nicht mehr "гражданин РФ" sondern "резидент РФ".

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

Verfasst: 22 Jan 2024, 11:31
von trabajador
Resident ist man doch auch mit russischem Pass im Ausland nicht mehr. Also wo ist der Unterschied, ob man jetzt noch zusätzlichen den deutschen Pass besitzt und im Ausland wohnt oder nur den russischen?
So oder so ändert es doch nichts am Status.

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

Verfasst: 22 Jan 2024, 14:42
von Bobsie
Mit russischem Pass bin ich in Russland schon etwas mehr als mit deutschem Pass. Es fallen einige Behördengänge im Jahr weg.

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

Verfasst: 22 Jan 2024, 16:37
von paramecium
trabajador hat geschrieben: 22 Jan 2024, 11:31 Resident ist man doch auch mit russischem Pass im Ausland nicht mehr. Also wo ist der Unterschied, ob man jetzt noch zusätzlichen den deutschen Pass besitzt und im Ausland wohnt oder nur den russischen?
So oder so ändert es doch nichts am Status.
Naja, nicht jeder Russe der im Ausland wohnt meldet sich in Russland ab. ;)