Deutscher Rentner in Russland
Verfasst: 28 Mär 2024, 21:52
Ein Bekannter, der schon einige Zerit im Vorruhestand in Russland lebt, bekam jetzt folgenden Brief von der Rentenversicherung:
Datum: 11. März 2024 Datum Ihres Antrags: 26.02.2024 Ihre Rentenversicherung Sehr geehrte Damen und Herren, = nach Ihren Angaben im Rentenantrag halten Sie sich zur Zeit in der Russischen Föderation auf. Hierzu teilen wir Ihnen Folgendes mit: Hält sich ein Rentenberechtigter im vertragslosen Ausland auf, wozu auch die Russische Föderation zählt, so finden besondere Vorschriften Anwendung, die die Gewährung und Berechnung der Auslandsrente regeln. Die Berechnung einer Auslandsrente richtet sich nach den §§ 110 - 114, 271 und 272 des 6. Sozialgesetzbuches. Wir weisen Sie darauf hin, dass eine Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich endet, wenn Sie sich dauerhaft im vertragslosen Ausland aufhalten. Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihres Versicherungsschutzes an Ihre Krankenkasse. Für die Anweisung Ihrer Rente als Auslandsrente werden noch weitere Unterlagen und Informationen benötigt. Senden Sie hierzu bitte die beiliegende Rückantwort und die Vollmacht für die künftige Postzustellung, unter Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Durchführung der Rentenzahlung, vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben mit einer Kopie Ihres gültigen Passes an uns zurück. Teilen Sie uns bitte auch mit, ob Ihr Aufenthalt in der Russischen Föderation dauerhaft sein wird und seit wann Sie sich dort aufhalten
Datum: 11. März 2024 Datum Ihres Antrags: 26.02.2024 Ihre Rentenversicherung Sehr geehrte Damen und Herren, = nach Ihren Angaben im Rentenantrag halten Sie sich zur Zeit in der Russischen Föderation auf. Hierzu teilen wir Ihnen Folgendes mit: Hält sich ein Rentenberechtigter im vertragslosen Ausland auf, wozu auch die Russische Föderation zählt, so finden besondere Vorschriften Anwendung, die die Gewährung und Berechnung der Auslandsrente regeln. Die Berechnung einer Auslandsrente richtet sich nach den §§ 110 - 114, 271 und 272 des 6. Sozialgesetzbuches. Wir weisen Sie darauf hin, dass eine Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich endet, wenn Sie sich dauerhaft im vertragslosen Ausland aufhalten. Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihres Versicherungsschutzes an Ihre Krankenkasse. Für die Anweisung Ihrer Rente als Auslandsrente werden noch weitere Unterlagen und Informationen benötigt. Senden Sie hierzu bitte die beiliegende Rückantwort und die Vollmacht für die künftige Postzustellung, unter Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Durchführung der Rentenzahlung, vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben mit einer Kopie Ihres gültigen Passes an uns zurück. Teilen Sie uns bitte auch mit, ob Ihr Aufenthalt in der Russischen Föderation dauerhaft sein wird und seit wann Sie sich dort aufhalten