Visum für Besuch von Angehörigen in Deutschland

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SebastianHST
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Visum für Besuch von Angehörigen in Deutschland

Beitrag von SebastianHST »

Meine Lebensgefährtin stammt aus Russland und lebt jetzt in Deutschland. Sie hat einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis. Sie wünscht sich, dass Ihre Eltern sie hier besuchen können. Mit einem Touristenvisum wäre das, wenn ich es richtig verstehe, nur über Istanbul oder Belgrad möglich nach Deutschland zu kommen.
Nun meine Frage: Es gibt wohl auch die Möglichkeit für die Eltern, ein Visum für einen Besuch einer Angehörigen in Deutschland zu beantragen? Wie lange dauert so etwas und wie sind die Bedingungen? Wäre toll, wenn sich damit jemand auskennt
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Norbert
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Re: Visum für Besuch von Angehörigen in Deutschland

Beitrag von Norbert »

SebastianHST hat geschrieben: 20 Jun 2024, 17:16Mit einem Touristenvisum wäre das, wenn ich es richtig verstehe, nur über Istanbul oder Belgrad möglich nach Deutschland zu kommen.
Vereinfacht gesagt: Ja. Der Transit von Kaliningrad oder Minsk durch Polen, welcher uns Deutschen und auch Russen mit Aufenthaltsgenehmigung als Alterntive zur Verfügung steht, ist für Russen mit Visum nur Richtung Russland möglich, nicht jedoch Richtung Deutschland. Insofern sind Belgrad, Istanbul und Antalya die attraktivsten Varianten. Ebenso denkbar: Tiflis, Baku, Dubai, Astana, ...
SebastianHST hat geschrieben: 20 Jun 2024, 17:16Es gibt wohl auch die Möglichkeit für die Eltern, ein Visum für einen Besuch einer Angehörigen in Deutschland zu beantragen? Wie lange dauert so etwas und wie sind die Bedingungen? Wäre toll, wenn sich damit jemand auskennt.
Früher galt in diesem Fall das Visaerleichterungsabkommen, deswegen ging dies formlos, kostenlos und es gab direkt ein mehrjähriges Visum zur mehrfachen Einreise.

Nun ist es komplizierter.

1. Da sich die zwei Länder gegenseitig bei den diplomatischen Vertretungen schikanieren, fehlen die Mitarbeiter. Entsprechend sind die Wartezeiten für ein Visum erheblich gestiegen. Von der Anfrage nach einem Termin für ein Touristenvisum bis zum eigentlichen Termin vergehen bis zu drei Wochen (andere Visa-Arten deutlich länger), die Bearbeitung selbst dauert nochmals drei bis vier Wochen.
2. Das Visum sowie die Gebühr für das Visaantragszentrum kosten nun zusammen reichlich 100 Euro pro Person, da das Erleichterungsabkommen ausgesetzt ist.
3. Die Reisenden müssen die Finanzierung der Reise nachweisen, jedoch mit einem Konto, welches auch aus Deutschland erreichbar ist. Solche Konten gibt es in Russland jedoch nicht mehr. Wer kein türkisches, kasachisches, armenisches o.ä. Konto hat, braucht nun eine Verpflichtungserklärung der Gastgeber. Um diese auszustellen, brauchst Du selbst ausreichend finanzielle Mittel sowie einen Termin in Deiner Ausländerbehörde - in Dresden vergingen bei mir kürzlich von der ersten Anfrage bis zur fertigen Verpflichtungserklärung 5½ Wochen. Dann muss diese Verpflichtungserklärung auch noch im Original (!) nach Russland. Ich konnte keinen Expressversender mehr finden - also normale Post (Zeit, Risiko) oder mitgeben mit anderen Reisenden.

Fazit: Ja, geht, via Türkei ist die populärste Variante. Mit der Verpflichtungserklärung etwa 4 Monate vor der Reise beginnen, mehr Infos dazu bei Deiner lokalen Ausländerbehörde. Dann einen Weg finden, wie diese Erklärung nach Russland kommt, siehe auch viewtopic.php?t=22070. Das Visum spätestens 2 Monat vor der Reise beginnen, mehr Infos dazu beim offiziellen Visazentrum, https://www.visametric.com/Russia/Germany/de.
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werner
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Re: Visum für Besuch von Angehörigen in Deutschland

Beitrag von werner »

Hat Deine Lebensgefährtin ohne Hochzeit eine ständige Aufenthaltserlaubnis
für Deutschland ? Hast Du Dich schon in Deinem Standesamt erkundigt ?
In jedem Bundesland gibt es wohl andere Gesetze zu diesem Fall.
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Norbert
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Re: Visum für Besuch von Angehörigen in Deutschland

Beitrag von Norbert »

werner hat geschrieben: 21 Jun 2024, 02:37 Hat Deine Lebensgefährtin ohne Hochzeit eine ständige Aufenthaltserlaubnis
für Deutschland ? Hast Du Dich schon in Deinem Standesamt erkundigt ?
In jedem Bundesland gibt es wohl andere Gesetze zu diesem Fall.
Eine Ausländerin mit gültiger Aufenthaltserlaubnis möchte ihre ausländischen Verwandten für einen Besuch einladen - da spielen das Standesamt und der aktuelle Ehestatus der Ausländerin keinerlei Rolle.

(Das Standesamt spielt eine Rolle, wenn es um ein Heiratsvisum geht - bei Besuchsvisa haben die jedoch absolut gar keinen Einfluss.)
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werner
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Re: Visum für Besuch von Angehörigen in Deutschland

Beitrag von werner »

Dann müßte sich die Lebensgefährtin bei der Stelle erkundigen,
die ihre ständige Aufenthaltserlaubnis ausgestellt hat.
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Re: Visum für Besuch von Angehörigen in Deutschland

Beitrag von Norbert »

Nur indirekt. Mit dem aktuellen Status ist eine Verpflichtungserklärung natürlich schwierig, insbesondere weil die finanziellen Anforderungen dafür nicht ganz ohne sind (hohes Gehalt oder Sperrkonto). Und diese Verpflichtungserklärung müsste die einladende Seite vermutlich tatsächlich in genau derselben Ausländerbehörde machen. Vermutlich ist es sowieso zielführender, wenn sie der Fragesteller selbst macht.

Aber zum Status der Partnerin gibt es eigentlich keine Fragen. Sie ist legal in Deutschland und fertig. Was soll hier die Ausländerbehörde dazu sagen, dass sie gern Besuch bekommen möchte?! Außer: "Haben Sie denn die finanziellen Mittel für eine Verpflichtungserklärung?"
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Re: Visum für Besuch von Angehörigen in Deutschland

Beitrag von Evgenij »

Norbert hat geschrieben: 21 Jun 2024, 15:17 (hohes Gehalt oder Sperrkonto)
Mit/bei Sperrkonto braucht man kein eigenes Einkommen zu haben. Der Betrag beläuft sich (je nach Bundesland) im Schnitt auf ca. 2.500€.
Kann aber auch vereinzelt bis zu 5.000€ reichen, sofern/sobald die (von der AB) mitkriegen, dass die einzuladende Person aus Rus kommt...
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Re: Visum für Besuch von Angehörigen in Deutschland

Beitrag von Nopper »

Der Fluch bei den Verpflichtungserklärungen ist immer das Nettogehalt beim Einkommen, von der Person die einlädt!
Hat jemand verschiedenene Einnahmequellen, wird dies leider nicht berücksichtigt, hat man mir bei einer Auskunft in einer Ausländerbehörde mitgeteilt!
So ist es deshalb in Sachen regelmäßiger Einladungen ratsam, eine Steuerklasse zu wählen, bei der man ein hohes Nettoeinkommen hat. Wir, meine Frau und ich haben deshalb es so eingericht, dass wir jederzeit eine Familie (Tocher meiner russischen Frau mit Mann und 2 Kinder) einladen können!

Aber, dies muss vorher früh und genau bei den Steuerklassen eingeplant werden, damit es auch klappt. Gerade wenn beide Ehepartner ein Einkommen haben. Aber auch gemeinsame Verpflichtungserklärungen sind möglich, um die Höchstsumme zu erreichen. Diese Summe steigt schließlich auch bei der Menge der Personen, denn in der Regel kommen die Russen selbst nicht an die geforderten Sicherheitssummen/Nachweise bei einer Einreise.......
„Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen.“ (Mahatma Gandhi)
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Re: Visum für Besuch von Angehörigen in Deutschland

Beitrag von Kas23P »

Um was für Summen handelt es sich da was das Nettoeinkommen betrifft?
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Re: Visum für Besuch von Angehörigen in Deutschland

Beitrag von Saboteur »

помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
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