Privet aus Deutschland
Verfasst: 17 Jul 2024, 16:42
Hallo zusammen,
gerne stelle ich mich auch kurz vor und nutze es auch gleich noch für eine kurze Frage:
Ich bin ein seit meiner Kindheit russlandaffiner Baden-Württemberger (Bodenseeregion), der 2014 im Rahmen eines dreimonatigen Aufenthalts in Krasnoyarsk (im Rahmen meines Studiums, sozusagen als Auslandssemester) seine heutige Frau kennengelernt hat. Dann habe ich beschlossen Nägel mit Köpfen zu machen und meine Holde 2015 auch in Krasnoyarsk geheiratet.
Sie ist dann 2015 mit mir nach Deutschland gekommen, 2020 kam dann unsere kleine Tochter dazu.
Es war für mich schon immer eine Option, auch nach Russland auszuwandern. Damals haben wir uns dagegen entschieden, weil ich noch in Studium war etc.
Inzwischen keimt der Wunsch jedoch wieder auf. Mir fehlt die russische Seele und das etwas Wilde im Leben, wenn ich es so ausdrücken kann
Habe mich in Russland immer freier gefühlt als hier und auch die Art der Menschen liegt mir einfach mehr.
Dazu kommt, dass wir 2018 das letzte Mal in Russland waren (Corona etc., dann kleine Tochter, dann heutige Situation). Mit unserer Kleinen können wir es momentan vergessen, 30h-Reisen nach Sibirien auf uns zu nehmen. Also verlagerten wir die Treffen mit meinen Schwiegereltern auf für beide Seiten erreichbares Terrain (Türkei).
Es ist inzwischen furchtbar für uns, wie sehr die Sanktionen das Privatleben der kleinen Leute einschränkt. Familien wie z.B. der unseren wird es unheimlich schwer gemacht, dass die Schwiegermama mal ihre Enkelin sehen kann. Von den älteren Verwandten in Russland mal ganz abgesehen, die nicht mehr fliegen können.
Jetzt läuft auch noch der russische Reisepass meiner Frau Mitte nächsten Jahres aus. Dazu dürfen wir dann aufgrund der Konsulatsschließungen 5 Stunden nach Bonn tingeln.
Bei uns kam jetzt im Zuge der sowieso anstehenden Reise ins Konsulat die Idee auf, gleich auch noch die russische Staatsbürgerschaft (dass sie dann beide hat) für unsere Tochter zu beantragen. Jetzt war die Frage, wie genau der Ablauf mit der Apostille ist, weil wir immer mehrere Möglichkeiten lesen. Damals haben wir in Russland die Apostille auf unsere Hochzeitsurkunde machen lassen und dann einfach alles in Deutschland übersetzen lassen.
Also war unser Gedankengang Folgender: Apostille auf Geburtsurkunde unserer Tochter, danach zum beeidigten Übersetzer und damit dann aufs Konsulat zur notariellen Beglaubigung der Übersetzung. Stimmt das so? Oder müssen wir zuerst übersetzen lassen, dann aufs Konsulat und danach Apostille drauf? Sind leicht verwirrt, weil einfach unterschiedliche Sachen zu lesen sind.
Wären über eine kurze Hilfe dankbar.
Wollen uns Stück für Stück nun vorbereiten, sodass wir bei einer etwaigen Auswanderung nicht alles auf einmal machen müssen.
Vielen Dank und herzliche Grüße an alle hier. Ich freue mich in Zukunft auf anregende Gespräche
gerne stelle ich mich auch kurz vor und nutze es auch gleich noch für eine kurze Frage:
Ich bin ein seit meiner Kindheit russlandaffiner Baden-Württemberger (Bodenseeregion), der 2014 im Rahmen eines dreimonatigen Aufenthalts in Krasnoyarsk (im Rahmen meines Studiums, sozusagen als Auslandssemester) seine heutige Frau kennengelernt hat. Dann habe ich beschlossen Nägel mit Köpfen zu machen und meine Holde 2015 auch in Krasnoyarsk geheiratet.
Sie ist dann 2015 mit mir nach Deutschland gekommen, 2020 kam dann unsere kleine Tochter dazu.
Es war für mich schon immer eine Option, auch nach Russland auszuwandern. Damals haben wir uns dagegen entschieden, weil ich noch in Studium war etc.
Inzwischen keimt der Wunsch jedoch wieder auf. Mir fehlt die russische Seele und das etwas Wilde im Leben, wenn ich es so ausdrücken kann
Dazu kommt, dass wir 2018 das letzte Mal in Russland waren (Corona etc., dann kleine Tochter, dann heutige Situation). Mit unserer Kleinen können wir es momentan vergessen, 30h-Reisen nach Sibirien auf uns zu nehmen. Also verlagerten wir die Treffen mit meinen Schwiegereltern auf für beide Seiten erreichbares Terrain (Türkei).
Es ist inzwischen furchtbar für uns, wie sehr die Sanktionen das Privatleben der kleinen Leute einschränkt. Familien wie z.B. der unseren wird es unheimlich schwer gemacht, dass die Schwiegermama mal ihre Enkelin sehen kann. Von den älteren Verwandten in Russland mal ganz abgesehen, die nicht mehr fliegen können.
Jetzt läuft auch noch der russische Reisepass meiner Frau Mitte nächsten Jahres aus. Dazu dürfen wir dann aufgrund der Konsulatsschließungen 5 Stunden nach Bonn tingeln.
Bei uns kam jetzt im Zuge der sowieso anstehenden Reise ins Konsulat die Idee auf, gleich auch noch die russische Staatsbürgerschaft (dass sie dann beide hat) für unsere Tochter zu beantragen. Jetzt war die Frage, wie genau der Ablauf mit der Apostille ist, weil wir immer mehrere Möglichkeiten lesen. Damals haben wir in Russland die Apostille auf unsere Hochzeitsurkunde machen lassen und dann einfach alles in Deutschland übersetzen lassen.
Also war unser Gedankengang Folgender: Apostille auf Geburtsurkunde unserer Tochter, danach zum beeidigten Übersetzer und damit dann aufs Konsulat zur notariellen Beglaubigung der Übersetzung. Stimmt das so? Oder müssen wir zuerst übersetzen lassen, dann aufs Konsulat und danach Apostille drauf? Sind leicht verwirrt, weil einfach unterschiedliche Sachen zu lesen sind.
Wären über eine kurze Hilfe dankbar.
Wollen uns Stück für Stück nun vorbereiten, sodass wir bei einer etwaigen Auswanderung nicht alles auf einmal machen müssen.
Vielen Dank und herzliche Grüße an alle hier. Ich freue mich in Zukunft auf anregende Gespräche