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Ehe wird in Deutschland nicht annerkannt

Verfasst: 20 Aug 2024, 19:35
von C0nvert
Hallo liebe Forumsuser, ich wollte mal nachfragen, ob hier jemand ähnliche Erfahrungen hatte.

Meine Frau und ich haben im Februar dieses Jahres vor dem Russischem Konsulat in Berlin als russische Staatsbürger geheiratet.
Die Eheurkunde wurde anschließend in Russland mit einem Apostille neu ausgestellt.

wir haben alle Dokumente gesammelt und einen Antrag auf Ehegattennachzug gestellt.
Ihr wurde der Nachzug verwehrt, weil Sie unsere Ehe nicht anerkennen, da ich eine doppelte Staatsbürgerschaft (deutsch-russisch) besitze und Deutschland das russische Konsulat nicht als russisches Staatsgebiet anerkennt , sondern als deutsches Inland sieht und von mir verlangt, dass ich nach deutschem Recht als deutscher, meine Ehefrau erneut heiraten soll.
Dafür sollte ich mich ans Standesamt wenden.
Das die Eheurkunde eine Apostille hat und deswegen das Haagner-abkommen greift, juckt die nicht.

Das Standesamt hat auch null Probleme damit , dass wir dann ihrer Auffassung nach 2 Eheurkunden haben werden.
Die eine Russische die überall gültig wäre außer in DE und die deutsche, überall gültig außer logischerweise Russland, weil wir ja eh schon verheiratet sind.

Als zweite Option hat mir die Standesamt Mitarbeiterin vorgeschlagen, sich ja Scheiden zu lassen und dann in Russland oder Georgien erneut zu heiraten.
Ich bin einfach perplex , dass der Deutsche Staat einfach eine doppelte Ehe vorschlägt und einen feuchten Dreck auf das Haagner-abkommen gibt.

Re: Ehe wird in Deutschland nicht annerkannt

Verfasst: 20 Aug 2024, 20:15
von Norbert
Wirklich ein spannender Fall. Die Ehe ist zwar in Russland gültig, aber nicht in Deutschland, weil sie auf deutschem Territorium aber nicht von einer anerkannten deutschen Stelle geschlossen wurde. Ich sage mal vergleichbar mit der Situation, dass Du eine türkische Ehe bei einem Imam in Hamburg eingehst, welche in der Türkei gültig wäre, aber eben aus gleichem Grund nicht in Deutschland. Vermutlich berufen sie sich genau darauf.

Die Apostille bestätigt nicht, dass das Dokument international gültig ist, sondern nur, dass die ausstellende Behörde nach russischer Rechtsfassung dazu berechtigt war. Anderes Beispiel: Eine Apostille macht ein russisches Diplom zum Rechtsanwalt noch nicht zur Berechtigung, in Deutschland als Rechtsanwalt zu arbeiten. Es bestätigt nur, dass das Diplom von einer in Russland akzeptierten Uni ausgestellt wurde.

Auswege, die ich sehe:
* Versucht zunächst, die Eheschließung vom Standesamt 1 in Berlin anerkennen zu lassen. Dann würdet Ihr eine zusätzliche deutsche Eheurkunde bekommen. Dauert vermutlich lange.
* Klage vor dem Verwaltungsgericht, mit Eilantrag wegen Schutz der Ehe. Kann aber auch dauern.

Ausweg, den ich nicht sehe:
* Nochmals in DE heiraten, denn dafür benötigt die Braut eine russische Ledigkeitsbescheinigung. Aber sie ist ja nach russischem Recht mit Dir bereits verheiratet. Das wäre dann auch mein Argument vor dem Verwaltungsgericht.

Was es nicht alles gibt ...

(Ich wäre aber zugegeben auch nicht auf die Idee gekommen, in einem russischen Konsulat zu heiraten. Exotische Lösungen führen immer zu exotischen Problemen.)

Re: Ehe wird in Deutschland nicht annerkannt

Verfasst: 21 Aug 2024, 16:14
von Hokuetsu
Sehr interessanter Fall. Deutschland ermöglicht in seinen Auslandsvertretungen gar keine Eheschließungen, laut Personenstandsgesetz sind hier in Deutschland nur deutsche Standesämter zuständig.

Wie seid ihr denn überhaupt auf die Idee gekommen in der russischen Botschaft zu heiraten?

Re: Ehe wird in Deutschland nicht annerkannt

Verfasst: 22 Aug 2024, 10:50
von Norbert
Das Beispiel, dass ein Heirat vor Ort in Russland vielleicht einfacher gewesen wäre, und die daraus folgende größtenteils unsachliche Diskussion trenne ich hier ab, da sie dem Fragesteller kaum helfen wird. Ihr findet sie vorläufig in der Kaffeebar, wo sie später ganz verschwinden wird: viewtopic.php?t=22160.