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Einfuhrzölle für Pkw

Verfasst: 27 Sep 2025, 01:33
von Truckerjoe
Für den Moderator: Falls ich mit der Frage hier im falschen Forum bin...bitte ich um eine Verschiebung

Meine 2 Fragen:

Wer hat aktuelle Informationen zu den Einfuhrzöllen bei PKW (habe etwas von 15,50 Euro je ccm und bei einem Fahrzeugwert von max. 18 Tausend Euro der Satz von 5,50 je ccm gehört 😳 )?

Die 2. Frage:
Wie ist der Ablauf, wenn ich mein eigenes Fahrzeug in Russland zulassen möchte?

Danke schon mal fürs Brainstorming und ich wünsche euch ein entspanntes und erholsames Wochenende!

Re: Einfuhrzölle für Pkw

Verfasst: 27 Sep 2025, 08:04
von HJ52
Truckerjoe hat geschrieben: 27 Sep 2025, 01:33
Wie ist der Ablauf, wenn ich mein eigenes Fahrzeug in Russland zulassen möchte?

Aktuelle Situation, gueltig wahrscheinlich bin Ende Oktober 2025.

Fahrzeugwert ist uninteressant. Ob nun 1000 EUR oder 500.000 EUR, bei der Einfuhr in die Russische Föderation "egal".
Deutscher Staatsbuerger mit Deutschen Pass, Visum oder RWP (voruebergehende Aufenthaltsgenehmigung), Kfz ist auf diese Person in in Deutschland/EU zugelassen.
Du ueberquerst die Grenze zur RF bzw. der Zollunion und erhaelst ein Zolldokument, welches Dich berechtigt, das Fahrzeug bis maximal 1 Jahr in Russland/Zollunion zu fahren, ohne Zoll oder sonstige Abgaben zu zahlen. Innerhalb dieses Jahres wird das Fahrzeug entweder wieder ausgefuehrt oder in Russland verzollt. Dazu faehrst Du zu einem Zollamt, welches fuer dieses Prozedere zuständig ist. Welches Zollamt die Verzollung durchfuehrt, kann Dir jede beliebe Zollstelle im bevorzugten Oblast/Krai/Republik mitteilen. Im Oblast Nizhny Novgorod ist dies z.B. das Zollamt Dzerzhinsk. Wichtig, nur der Eigentümer kann das Fahrzeug in Russland verzollen/importieren.
Grundsaetzlich kann jedes beliebige Fahrzeug verzollt werden, unabhängig von Baujahr, Zustand oder Fahrzeugwert. Wichtig zu wissen, einen "Fahrzeugbrief" (dieser wird vom Zollamt ausgestellt) erhalten nur Fahrzeuge, die mindestens der EU-Abgasnorm 5 entsprechen.
Bis 3 Jahre ab Baudatum (!) werden Fahrzeuge als Neuwagen verzollt. Danach als Gebrauchtwagen.

Rechenbeispiele:

Kfz, bis 3 Jahre Fahrzeugalter, 60.000 EUR Wert, 2499ccm, 249PS, geplanter Verkauf nach Einfuhr

Einfuhrzoll und Verschrottungsgebuehr : 4.300.000 Rubel

Gleiches Fahrzeug. Zulassung erfolgt auf den Importierenden, kein Weiterverkauf nach Import.

Einfuhrzoll und Verschrottungsgebuehr: 2.400.000 Rubel

Kfz, bis 3 bis 5 Jahre Fahrzeugalter, 40.000 EUR Wert, 2499ccm, 249PS, geplanter Verkauf nach Einfuhr

Einfuhrzoll und Verschrottungsgebuehr : 3.600.000 Rubel

Gleiches Fahrzeug. Zulassung erfolgt auf den Importierenden, kein Weiterverkauf nach Import.

Einfuhrzoll und Verschrottungsgebuehr: 750.000 Rubel

Kfz, bis 5 bis 7 Jahre Fahrzeugalter, 15.000 EUR Wert, 2499ccm, 249PS, geplanter Verkauf nach Einfuhr

Einfuhrzoll und Verschrottungsgebuehr : 4.000.000 Rubel

Gleiches Fahrzeug. Zulassung erfolgt auf den Importierenden, kein Weiterverkauf nach Import.

Einfuhrzoll und Verschrottungsgebuehr: 1.200.000 Rubel

Re: Einfuhrzölle für Pkw

Verfasst: 27 Sep 2025, 12:56
von Truckerjoe
@HJ52
Mein Auto ist jetzt 27 Jahre alt und hat 2494 ccm , also ein Youngtimer. Welche Sätze gelten für solche Autos 😳! Weißt du das zufällig auch 😇??

Re: Einfuhrzölle für Pkw

Verfasst: 27 Sep 2025, 16:13
von HJ52
1998? Der Satz ist um wenige Prozentpunkte höher als bei 5 bis 7 Jahren.

Leider gibt's für so ein Fahrzeug keine Möglichkeit der Zulassung in Russland. Import ist selbstverständlich möglich. Ausnahme bilden hierbei Fahrzeuge aus der ehemaligen Sowjetunion und historische Kfz.

Nebenbei. Vergesst Geschichten wie "ich hab Bekanntschaft bis in Zollkreise", "mein Nachbar kennt den Chef der GIBBD" von XYZ, der macht das schon". Die Zeiten sind vorbei.

Letztes Jahr hat ein bekannter Schauspieler aus Moskau einen Flügeltürer von Mercedes zulassen wollen. Historisches Fahrzeug, ja. Import, kein Problem. Aber nur mit Kennzeichen für Veranstaltungen mit Oldtimern.

Alternativ könntest Du jetzt ein Fahrzeug mit für Russland aktueller Abgasnorm kaufen und in Deutschland auf Dich zulassen. Nach Erhalt der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung kannst Du dieses Fahrzeug zuollfrei (als Umzugsgut) importieren.

Re: Einfuhrzölle für Pkw

Verfasst: 27 Sep 2025, 18:42
von fugen
@HJ52 muss das vorher irgendwie in der rf angemeldet werden? Oder reicht einfach der Umzug und dann watschelt man mit der propiska zum Zollamt?

Re: Einfuhrzölle für Pkw

Verfasst: 27 Sep 2025, 20:44
von Truckerjoe
Jetzt bin ich um einiges schlauer.....und ich warte dann bis ich die permanente Aufenthaltserlaubnis habe.
Ich sage danke für die Infos 🙏😊👍!

Re: Einfuhrzölle für Pkw

Verfasst: 15 Okt 2025, 01:51
von Truckerjoe
Ergänzende Frage:
Darf nur ich mein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug in der RF nutzen oder dürfte auch eine andere Person das Fahrzeug nutzen?
Danke schon mal im voraus fürs Brainstorming 😇

Re: Einfuhrzölle für Pkw

Verfasst: 15 Okt 2025, 07:26
von HJ52
Nutzen , der Vorgang heißt vorübergehende Einfuhr, kann man ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug. Voraussetzung: Deutscher Pass und Visum, Deutscher Pass und vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung (RVP/РВП). Der maximale Zeitraum für den Verbleib in Russland ist hierbei auf 364 Tage beschränkt.

Re: Einfuhrzölle für Pkw

Verfasst: 15 Okt 2025, 08:48
von fugen
Truckerjoe hat geschrieben: 15 Okt 2025, 01:51 Ergänzende Frage:
Darf nur ich mein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug in der RF nutzen oder dürfte auch eine andere Person das Fahrzeug nutzen?
Danke schon mal im voraus fürs Brainstorming 😇
Ja, nur du. Steht auf dem Zollzettel
Irgendwas von wegen Weitergabe verboten

Re: Einfuhrzölle für Pkw

Verfasst: 15 Okt 2025, 12:42
von HJ52
Wobei -angeblich- (!) die Moeglichkeit offensteht, das Kfz auch an Ehefrau/Kinder (mit Vollmacht) zur Nutzung weiterzugeben. Gab IMO auch schon Berichte dazu hier im Forum. Irgendwo habe ich es auch schon in Schriftform gesehen, auf irgendeiner Anwalts/Juristen Seite.