FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 08 Apr 2008, 11:23
*** Update 27.09.15: Punkt 10 ist neu dazugekommen
Ausländer haben die Möglichkeit, in Russland eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung (разрешение на временное проживание) zu beantragen, welche nach frühestens einem Jahr in eine ständige Aufenthaltsgenehmigung (вид на жительство) umgewandelt werden kann. Ersteres ist drei Jahre gültig, zweiteres fünf Jahre. Mit zweiterem darf man ohne Arbeitsgenehmigung in Russland arbeiten, mit ersterem nicht.
Ausländische Ehepartnern von russischen Staatsbürgern, welche in Russland leben, haben ein Anrecht auf diese Aufenthaltsgenehmigung. Es gibt auch wenige Deutsche, die wegen sozialer Tätigkeiten o.ä. einen solchen Aufenthaltstitel beantragt und erhalten haben.
Ich habe vor einiger Zeit eine Geschichte geschrieben, wie ich den Aufenthaltstitel bekommen habe. Diese Geschichte kann man hier lesen: http://deutsche-novosibirsk.de/geschich ... ibirsk/#29
Hier eine etwas objektivere Liste der notwendigen Dinge:
(1) Führungszeugnis aus Deutschland mit beglaubigter amtlicher russischer Übersetzung. Muss im Einwohnermeldeamt bestellt werden, geht eventuell per Fax oder gar aus dem Konsulat. Achtung, gleich mit Apostille bestellen! Denn für die Übersetzung in Russland muss das Original einen Stempel haben. (Reine Führungszeugnisse aus Deutschland haben aber keinen Stempel – die Apostille ist aber ein Stempel.)
(2) Vier Passfotos im Format drei mal vier Zentimeter nach den Standards für russische Pässe, also schwarz-weiß mit ausgebleichten Rändern und weißem Hintergrund.
(3) Vier ärztliche Gesundheitstests am künftigen Wohnort in Russland: Aidstest, Drogentest, Tuberkolose, Hautarzt. Das OVIR legt fest, bei welchem Arzt man es machen muss. In Novosibirsk muss man zuerst zum Aidstest, wo es das richtige Formular gibt. Achtung, für die Tuberkoloseuntersuchung muss man meist vorher in der Polyklinik eine Fleurografie machen.
(4) Antragsformular (vier Seiten), in zweifacher Ausführung – muss vor den Augen der Beamtin im OVIR vom deutschen Gast unterschrieben werden!
(5) Einkommensnachweis. Meist per Formular NDFL-2, es geht aber auch mit Zinsen oder anderen Geldeinnahmequellen - mindestens das Existensminimum (3700 Rubel pro Monat, glaube ich). Es geht auch, wenn der Ehepartner mindestens das Doppelte verdient (also 7400 Rubel)
(6) Eine Bestätigung aus dem russischen Finanzamt, dass man eine Steuernummer, INN, hat. (Im OVIR fragen, ob nötig!)
(7) Wohnnachweis. Man muss Besitzer einer Wohnung sein oder eine Wohnung mieten. Der Vermieter muss in diesem Fall beim Notar einer Registrierung zustimmen - im Falle der разрешение на временное проживание für drei Jahre, im Falle des вид на жительство unbegrenzt. Den genauen Text erfährt man im OVIR.
(8) Ferner braucht man einen Stempel aus dem ZhEU, ZhEK beziehungsweise TSZh, dass auch die einverstanden sind - auf einem Formular, welches es im OVIR gibt. (Wenn man den Stempel holt, wird vermerkt, dass man künftig Kommunalgebühren für Wasser und so weiter zahlen wird.)
(9) Heiratsurkunde mit Übersetzung und beglaubigter Kopie. Ist man nicht verheiratet, sollte man anderweitig begründen, warum man in Russland leben will.
(10) Ab dem 01.01.2015 müssen die Ausländer, die in Russland eine vorläufige oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen, folgende Prüfungen ablegen: Russisch lesen, schreiben und sprechen sowie russische Geschichte und Grundlagen der russischen Gesetzgebung. Details hierfür(durchführende Einrichtungen und Institute) sind beim örtlichen UFMS zu erfragen.
Ein Beispiel für Infos zum Test findet Ihr hier: http://www.mordgpi.ru/sveden/structure/ ... cs-of-law/
Nachdem man alles abgegeben hat, wird der Antrag überprüft. Eventuell kommt die Polizei vorbei und schaut, ob man wirklich da wohnt. Wenn alles ok ist, bekommt man eine Spravka, dass man den Antrag abgegeben hat. Hat man kein Visum oder keinen anderen Aufenthaltsstatus, muss man leider trotz dieser Spravka aus Russland ausreisen.
Nach spätestens sechs Monaten wird der Antrag genehmigt oder abgelehnt. Nun muss man 400 (разрешение на временное проживание) bzw. 1000 Rubel (вид на жительство) in der lokalen Sparkasse einzahlen. Wenn dies vorher noch nie gemacht worden sein sollte, muss man ferner noch Fingerabdrücke machen lassen.
Die разрешение на временное проживание ist ein Stempel im Pass. Der вид на жительство ist ein eigenes Dokument, ähnlich den russischen Reisepässen. Zusätzlich erhält man eine Registrierung, wofür man eventuell nochmals ein Formular in der Hausverwaltung (siehe Punkt 8) holen muss.
Man darf nie länger als 183 Tage aus Russland weg sein, sonst verliert das Wohnrecht seine Gültigkeit. Ferner muss man sich unbedingt jährlich in der Meldestelle melden und einen Rapport abgeben, wieviel man verdient hat, welche Straftaten man begangen hat und wie lange man das Land verlassen hatte.
Mit dem вид на жительство gilt man als russischer Resident und kann beliebig einreisen, ausreisen oder im Land bleiben. Für die разрешение на временное проживание gelten diese Erleichtungen eigentlich nicht. Jedoch gibt es ein Abkommen mit Deutschland, dass man dennoch von der Visapflicht befreit ist. Dies gilt nicht für Österreicher oder Schweizer!
Viel Erfolg!
Ausländer haben die Möglichkeit, in Russland eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung (разрешение на временное проживание) zu beantragen, welche nach frühestens einem Jahr in eine ständige Aufenthaltsgenehmigung (вид на жительство) umgewandelt werden kann. Ersteres ist drei Jahre gültig, zweiteres fünf Jahre. Mit zweiterem darf man ohne Arbeitsgenehmigung in Russland arbeiten, mit ersterem nicht.
Ausländische Ehepartnern von russischen Staatsbürgern, welche in Russland leben, haben ein Anrecht auf diese Aufenthaltsgenehmigung. Es gibt auch wenige Deutsche, die wegen sozialer Tätigkeiten o.ä. einen solchen Aufenthaltstitel beantragt und erhalten haben.
Ich habe vor einiger Zeit eine Geschichte geschrieben, wie ich den Aufenthaltstitel bekommen habe. Diese Geschichte kann man hier lesen: http://deutsche-novosibirsk.de/geschich ... ibirsk/#29
Hier eine etwas objektivere Liste der notwendigen Dinge:
(1) Führungszeugnis aus Deutschland mit beglaubigter amtlicher russischer Übersetzung. Muss im Einwohnermeldeamt bestellt werden, geht eventuell per Fax oder gar aus dem Konsulat. Achtung, gleich mit Apostille bestellen! Denn für die Übersetzung in Russland muss das Original einen Stempel haben. (Reine Führungszeugnisse aus Deutschland haben aber keinen Stempel – die Apostille ist aber ein Stempel.)
(2) Vier Passfotos im Format drei mal vier Zentimeter nach den Standards für russische Pässe, also schwarz-weiß mit ausgebleichten Rändern und weißem Hintergrund.
(3) Vier ärztliche Gesundheitstests am künftigen Wohnort in Russland: Aidstest, Drogentest, Tuberkolose, Hautarzt. Das OVIR legt fest, bei welchem Arzt man es machen muss. In Novosibirsk muss man zuerst zum Aidstest, wo es das richtige Formular gibt. Achtung, für die Tuberkoloseuntersuchung muss man meist vorher in der Polyklinik eine Fleurografie machen.
(4) Antragsformular (vier Seiten), in zweifacher Ausführung – muss vor den Augen der Beamtin im OVIR vom deutschen Gast unterschrieben werden!
(5) Einkommensnachweis. Meist per Formular NDFL-2, es geht aber auch mit Zinsen oder anderen Geldeinnahmequellen - mindestens das Existensminimum (3700 Rubel pro Monat, glaube ich). Es geht auch, wenn der Ehepartner mindestens das Doppelte verdient (also 7400 Rubel)
(6) Eine Bestätigung aus dem russischen Finanzamt, dass man eine Steuernummer, INN, hat. (Im OVIR fragen, ob nötig!)
(7) Wohnnachweis. Man muss Besitzer einer Wohnung sein oder eine Wohnung mieten. Der Vermieter muss in diesem Fall beim Notar einer Registrierung zustimmen - im Falle der разрешение на временное проживание für drei Jahre, im Falle des вид на жительство unbegrenzt. Den genauen Text erfährt man im OVIR.
(8) Ferner braucht man einen Stempel aus dem ZhEU, ZhEK beziehungsweise TSZh, dass auch die einverstanden sind - auf einem Formular, welches es im OVIR gibt. (Wenn man den Stempel holt, wird vermerkt, dass man künftig Kommunalgebühren für Wasser und so weiter zahlen wird.)
(9) Heiratsurkunde mit Übersetzung und beglaubigter Kopie. Ist man nicht verheiratet, sollte man anderweitig begründen, warum man in Russland leben will.
(10) Ab dem 01.01.2015 müssen die Ausländer, die in Russland eine vorläufige oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen, folgende Prüfungen ablegen: Russisch lesen, schreiben und sprechen sowie russische Geschichte und Grundlagen der russischen Gesetzgebung. Details hierfür(durchführende Einrichtungen und Institute) sind beim örtlichen UFMS zu erfragen.
Ein Beispiel für Infos zum Test findet Ihr hier: http://www.mordgpi.ru/sveden/structure/ ... cs-of-law/
Nachdem man alles abgegeben hat, wird der Antrag überprüft. Eventuell kommt die Polizei vorbei und schaut, ob man wirklich da wohnt. Wenn alles ok ist, bekommt man eine Spravka, dass man den Antrag abgegeben hat. Hat man kein Visum oder keinen anderen Aufenthaltsstatus, muss man leider trotz dieser Spravka aus Russland ausreisen.
Nach spätestens sechs Monaten wird der Antrag genehmigt oder abgelehnt. Nun muss man 400 (разрешение на временное проживание) bzw. 1000 Rubel (вид на жительство) in der lokalen Sparkasse einzahlen. Wenn dies vorher noch nie gemacht worden sein sollte, muss man ferner noch Fingerabdrücke machen lassen.
Die разрешение на временное проживание ist ein Stempel im Pass. Der вид на жительство ist ein eigenes Dokument, ähnlich den russischen Reisepässen. Zusätzlich erhält man eine Registrierung, wofür man eventuell nochmals ein Formular in der Hausverwaltung (siehe Punkt 8) holen muss.
Man darf nie länger als 183 Tage aus Russland weg sein, sonst verliert das Wohnrecht seine Gültigkeit. Ferner muss man sich unbedingt jährlich in der Meldestelle melden und einen Rapport abgeben, wieviel man verdient hat, welche Straftaten man begangen hat und wie lange man das Land verlassen hatte.
Mit dem вид на жительство gilt man als russischer Resident und kann beliebig einreisen, ausreisen oder im Land bleiben. Für die разрешение на временное проживание gelten diese Erleichtungen eigentlich nicht. Jedoch gibt es ein Abkommen mit Deutschland, dass man dennoch von der Visapflicht befreit ist. Dies gilt nicht für Österreicher oder Schweizer!
Viel Erfolg!