Gestern war ich im russischen Konsulat in München und habe mich erkundigt, wie ich die Rückkehrwilligkeit nachweisen kann (Geburtsurkunde + Verdienstbescheinigung der Eltern). leider sind mir im Nachhinein noch weitere Fragen eingefallen, die ihr mir hoffentlich beantworten könnt:
1) Was muss ich bei "Adresse des Arbeitgebers" hinschreiben (hab ja keinen, da ich zwischen ende der schule und beginn des studiums (ich weiß noch nicht, wo ich studieren werde) nach Russland fahrenn will)?
2) Ist man strend an die im Visumantrag unter "Reiseroute" angegebenen Orte gebunden, oder kann man, wenn man erstmal in Russland ist, auch sich an Orten aufhalten, die unter "Reiseroute" nicht erwähnt wurden. Mit aufhalten meine ich ua. auch sich dort eine Registrierung zu holen.
3) Wie soll man mit der einladenden Organisation zum Postamt gehen um sich registrieren zu lassen? Wenn man im Hotel ist, ist es ja einfach. Aber was macht man, wenn man in einem Hostel untergebracht ist? Und das auch noch irgendwo an einem kleinen Städtchen im Osten z.B. am Baikalee? gerade diese Frage wurden wohl schon oft gestellt, aber es gab nie eine antwort, die mir Klarheit gebracht hat, weil alles zu diesem thema immer so schwammig ist


