Verpflichtungserklärung und Krankenversicherung

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Nikolaus
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Re: Verpflichtungserklärung und Krankenversicherung

Beitrag von Nikolaus »

Ramenia hat geschrieben:..hier ein Auszug aus den Bedingungen:
Versicherbar sind Aufenthalte von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich für einen Zeitraum von einem Tag bis zu maximal einem Jahr in der Bundesrepublik Deutschland oder einem der EU-Länder aufhalten und zur Einreise ein Visum i.R. eines Schengen Visums benötigen.
Wie ist das nun bei Kindern die beide Staatsbürgerschaften besitzen?
Ein frueherer Kollege hat sich zumindest bitter bei uns beklagt, dass seine Versicherung ohne Probleme einige kleine Versicherungsfaelle beglichen hat, als es aber ernst wurde (Krankenhausaufenthalt), auf den obigen Passus verwiesen hat (Mehrstaatler unterliegen ja keiner Visumpflicht!) und die bisherigen Zahlungen als Kulanz bezeichnet hat.
Ich wuerde mir deshalb immer von der Versicherung eine entsprechende Ausnahmeregelung schriftlich bestaetigen lassen.
m1009

Re: Verpflichtungserklärung und Krankenversicherung

Beitrag von m1009 »

Nikolaus hat geschrieben: Ich wuerde mir deshalb immer von der Versicherung eine entsprechende Ausnahmeregelung schriftlich bestaetigen lassen.
Was waehre im Ernstfall mit meiner Auslandskrankenversicherung? Deutscher, der nicht in der Expathaengematte liegt, keine private deutsche Krankenversicherung hat, "nur" eine russische Auslandskrankenversicherung. 8)
Ramenia
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Re: Verpflichtungserklärung und Krankenversicherung

Beitrag von Ramenia »

m1009 hat geschrieben: Was waehre im Ernstfall mit meiner Auslandskrankenversicherung? Deutscher, der nicht in der Expathaengematte liegt, keine private deutsche Krankenversicherung hat, "nur" eine russische Auslandskrankenversicherung. 8)
Du müsstest dann schon soweit russifiziert sein um grossmütig auf so eine Versicherung zu verzichten , die Beiträge , weil du Glück hast , jahrelang zu sparen zu "sparen" :roll:um sie dann im Ernstfall mehrfach wieder zurückzuzahlen , wenn du Pech hast. Aber das wünscht einem natürlich KEINER :? !

Sylvio
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Nikolaus
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Re: Verpflichtungserklärung und Krankenversicherung

Beitrag von Nikolaus »

Nun, m1009, Du bist doch lange dabei und hast sicherlich die Konditionen Deiner Versicherungen und die vielschichtigen Schadensfaelle, die in Deiner konkreten Situation moeglich waeren, sorgfaeltig durchdacht und entschieden, welches Risiko Du versichern willst und welches Du selbst traegst.
Hals- und Beinbruch!
(Ich komme aus der Expat-Haengematte, da nimmt einem die Firma die Gewissensqual ab...)
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Norbert
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Re: Verpflichtungserklärung und Krankenversicherung

Beitrag von Norbert »

Die Hanse-Merkur hat einen Zusatzparagraphen in den AGBs, dass auch Deutsche versicherbar sind, die als ständigen Aufenthaltsort NICHT in Deutschland wohnen.
Versicherungsfähig sind Personen bis zum vollendeten 75.
Lebensjahr (75. Geburtstag), die mit einem Visum eine Reise
durchführen, sofern sie
a) eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und sich nur
vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland, den
Ländern der Europäischen Union oder der Schweiz sowie
Liechtenstein aufhalten;
b) die deutsche Staatsangehörigkeit haben und seit mehr als
zwei Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben.
Als Ausland gilt dann auch das Staatsgebiet der
Bundesrepublik Deutschland.
Bis letztes Jahr musste man im Online-Antrag noch die Staatsangehörigkeit angeben, wenn man da "Deutschland" wählte, kam ein Fehler. Auf Anfrage wurde mir mitgeteilt: "Wählen Sie in diesem Fall Ihr Wohnland!" Als ich vor einem Monat wieder auf die Seite kam, war das Feld in "Wohnsitz" umbenannt.
Nikolaus
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Re: Verpflichtungserklärung und Krankenversicherung

Beitrag von Nikolaus »

Hast Du das "Fragment" denn gelesen? :)
Mir scheint doch, dass da entweder Druckfehler sind, oder das ein mehrdeutiges Wortgeklingel ist. :) Beliebig interpretierbar.
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Norbert
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Re: Verpflichtungserklärung und Krankenversicherung

Beitrag von Norbert »

Dämlich formuliert, stimmt. Es geht denen darum, dass für einen als Deutscher, der ständig außerhalb Deutschlands wohnt, Deutschland als "Ausland" im Sinne einer Auslandsreisekrankenversicherung gilt. Dies habe ich mir auch nochmals per Mail von denen bestätigen lassen, und es ist auch logisch.

Ziel ist, dass in Deutschland lebende Deutsche ohne KV diese RKV nicht für eine Behandlung missbrauchen.
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Orange
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Re: Verpflichtungserklärung und Krankenversicherung

Beitrag von Orange »

Ich suche ebenfalls eine passende Krankenversicherung für meine Freundin. Wir wollen ein 6 monatiges Visum beantragen, in dem Zeitraum wird sie sich etwa 35 Tage in Deutschland aufhalten.
Bei der Hansemerkur wären das dann 225Euro für die Visumlaufzeit von 180 Tagen, Mawista 199Euro für 183 Tage? Ist irgendwie blöd, wenn man 145 Tage umsonst bezahlt...
Bezieht sich die "Reisedauer" (bei Mawista), für "Aufenthalte bis" (bei Hansemwerkur) nur auf den Zeitraum, den man sich auch wirklich in dem Land aufhält?
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Re: Verpflichtungserklärung und Krankenversicherung

Beitrag von inorcist »

Also, wenn deine Freundin als Russin fuer ein paar Tage nach DE kommt, braucht sie ne russische Reisekrankenversicherung, die auch die Kosten in DE übernehmen würde.

Solche Krankenversicherungen kann man sich meines Erachtens fr ein paar RUB pro Tag sogar online in Russland besorgen. Und man benötigt beim Visumsantrag eine Bescheinigung, dass zumindest der erste geplante Besuch im Schengenraum gedeckt ist.

So zumindest die Erfahrung aus meinem russischen Freundeskreis mit Vielreisenden-Visa für Deutschland, Spanien oder Schweiz.
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arghmage
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Re: Verpflichtungserklärung und Krankenversicherung

Beitrag von arghmage »

Orange hat geschrieben:Ich suche ebenfalls eine passende Krankenversicherung für meine Freundin. Wir wollen ein 6 monatiges Visum beantragen, in dem Zeitraum wird sie sich etwa 35 Tage in Deutschland aufhalten.
Bei der Hansemerkur wären das dann 225Euro für die Visumlaufzeit von 180 Tagen, Mawista 199Euro für 183 Tage? Ist irgendwie blöd, wenn man 145 Tage umsonst bezahlt...
Bezieht sich die "Reisedauer" (bei Mawista), für "Aufenthalte bis" (bei Hansemwerkur) nur auf den Zeitraum, den man sich auch wirklich in dem Land aufhält?
Bei Mawista geht das, die Police gilt ab der ersten Einreise für 1 Jahr für beliebig viele Aufenthalte für xx Tage (so viel, wie man halt effektiv im Schengenraum ist).
Ich hab mal die Passage aus meinem letzten Versicherungsvertrag rauskopiert, sollte genau das sein, was du suchst.
Der Versicherungsschutz gilt im Zeitraum vom 12.02.2011 bis
11.02.2012 für beliebig viele Aufenthalte im Geltungsbereich bis zu
einer Dauer von max. 31 Tagen. Mehrmalige Ein- und Ausreisen
sind möglich. Als Nachweis der Aufenthaltsdauer gelten die Ein- und
Ausreisestempel im Reisepass der versicherten Person.
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