FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?
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Norbert
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Norbert »

Norbert hat geschrieben:Wenn alles ok ist, bekommt man eine Spravka, dass man den Antrag abgegeben hat. Hat man kein Visum oder keinen anderen Aufenthaltsstatus, muss man leider trotz dieser Spravka aus Russland ausreisen.
Wer sich an das Thema erinnert, merkt, dass ich in diesem Absatz eine Änderung einbauen musste. Und zwar hatte mich ein Deutscher angeschrieben, der trotz Antrag ausreisen muss. Daraufhin habe ich auf der Webseite der Novosibirsker Behörden nachgefragt, wo man dies bestätigte (http://www.fms-nso.ru/faq/vidi-na-zhite ... rozhivanie).
26.02.2010, ... Норберт
Можно ли после подачи заявления на разрешение на временное проживание остаться на территории РФ, если срок визы истек? Если да, в каком законе можно найти такое правило? (Когда я оформил РВП в НСО, я мог остаться. Сейчас одного знакомого в другой области хотят отправить в Германию до решения о заявлении.) Спасибо за ответ!
10.03.2010
Ответ:
Иностранные граждане, въехавшие в Российскую Федерацию по визе и подавшие документы на РВП, обязаны выехать по истечении срока действия визы. Исключением являются случаи, когда у иностранного гражданина виза рабочая или учебная (ст. 5 Федерального закона №115-ФЗ от 25.07.2002 "О ПРАВОВОМ ПОЛОЖЕНИИ ИНОСТРАННЫХ ГРАЖДАН В РОССИЙСКОЙ ФЕДЕРАЦИИ").
Übrigens eine sehr gute Webseite, vor allem angesichts der Tatsache, dass man dort eine Antwort erhält!
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bella_b33
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von bella_b33 »

oh, Danke für die Info. Ich dachte immer, daß ich mit der Spravka "geduldet" wäre :(
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
joschsp
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von joschsp »

Hallo an alle
Habe gerade ein Problem mit dem OVIR ich habe alle dokumente und Nachweise
Ich habe vor einem Monat mich erkundigt was ich brauche und wo ich die Dokumente abgeben muss
So der Herr sagte zu mir er hätte keine Ahnung wir sollten uns an die Kreisstadt wenden in dem Fall Volgograd
Heute war meine Frau auf dem OVIR unserer Kleinstadt weil Volgograd gesagt hat es geht alles über die Kleinstadt
Dort wurde sie erstmal angepöbelt und dann wurde gesagt das ich 1Mio Rubel nachweisen muss auf ihrem Konto geht es gar nicht
Und wenn ich den antrag stelle müßte ich für 180 tage ab dem tag des antrages im Land bleiben
Will nur einen Aufenthaltstitel und keine Arbeitserlaubniss will weiterhin für eine Deutsche Firma international tätig sein
Kann ich zb. einen Rechtsanwalt verpflichten der sich um alles kümmert , weil meine Frau bald den Verstand verliert
Es kann doch nicht so schwierig sein
Wir wollen gerne in Russland wie in der Europäischen Union zeitweise leben, so wie ich arbeite
Mit den 180 tagen habe ich kein Problem das habe in letzter Zeit schon mit T-Visas geschafft
Und da ich deutscher bin kann ich auch nur ein Visa in Deutschland beantragen und kann es nicht zb. in Bulgarien machen
Ist halt nur lästig jedesmal muss ich meinen Pass mit Dhl nach Deutschland schicken muss
Visa beantragen und das jedes mal mit express weil ich immer 1-2 tage vor abreise bescheid weiss das ich nachhause kann
Wir haben in letzter Zeit ein Vermögen für Visa und Porto und so weiter bezahlt

Bin um jede Hilfe Dankbar
mfg
josch
m1009

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von m1009 »

joschsp hat geschrieben: Es kann doch nicht so schwierig sein
Willkommen in der wirklichen Welt.....

An das "Tage zaehlen" wirst Dich gewoehnen muessen....
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bella_b33
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von bella_b33 »

Jap, Tage werden immer gezählt. Guthaben nachweisen musste ich noch nie! Nur Lohnbestätigungen, damit man beweisst, daß man nicht unter der Armutsgrenze ist.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
m1009

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von m1009 »

bella_b33 hat geschrieben:Guthaben nachweisen musste ich noch nie!
Kein Wunder, schau wo Du wohnst.... Die sahen Deine Adresse, da war die Sache geklaert..... ;)
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bella_b33
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von bella_b33 »

m1009 hat geschrieben:Siehste, hatts doch was gebracht, auf den VIP-Huegel zu ziehen! :D
Natürlich, Ich klatsch immer die Fotos aufn Tisch....mein Haus, mein Auto, meine Frau :lol:
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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Norbert
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Norbert »

joschsp hat geschrieben:Dort wurde sie erstmal angepöbelt und dann wurde gesagt das ich 1Mio Rubel nachweisen muss auf ihrem Konto geht es gar nicht
Und wenn ich den antrag stelle müßte ich für 180 tage ab dem tag des antrages im Land bleiben
Beides nicht richtig. Im Gegenteil, nach Antrag darf man ohne zusätzliches Visum nicht vor Ort bleiben! Sie sollen Euch das Gesetz für beide Dinge zeigen.

Nachweisen muss man als Ehepartner nur finanzielle Mittel - den zweifachen gesetzlichen Mindestlohn als offizielles (!) Einkommen Deiner Frau. Ferner natürlich die Ehe. Und einen Wohnraum für zunächst drei Jahre - das ist meist das schwierigste. Der Rest ist einfach Rennerei - die Ärzte, die Polizei, ...
Will nur einen Aufenthaltstitel und keine Arbeitserlaubniss will weiterhin für eine Deutsche Firma international tätig sein
Wenn Du dies in Russland machen willst, brauchst Du aber dennoch eine Arbeitsgenehmigung!
Kann ich zb. einen Rechtsanwalt verpflichten der sich um alles kümmert , weil meine Frau bald den Verstand verliert
Es gibt Agenturen dafür, aber die sind eher auf Zentralasiaten spezialisiert. Am Ende musst Du dennoch zum Arzt und alles mitmachen.
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von vvodkanasaftrak »

Ummeldung mit VID:

Weiss jemand von Euch, wie das funktioniert, wenn ich mit VID mich ausserhalb des bisherigen Rayons
registrieren moechte?

Angeblich muss die bislang zustaendige Behoerde dem "zustimmen" und ich die Gruende hierfuer
differenziert vortragen, ich soll also betteln gehen, meine Steuern anderswo entrichten zu
koennen.........

Darueber hinaus drohte mir die wohl uebergeschnappte Natschalnika am bisherigen Wohnort an,
mir den VID zu annulieren, wenn ich 2 X eine administrative Strafe bekaeme, u. a. wegen
"ueberwiegenden Aufenthalts NICHT am registrierten Wohnort".

Ausserdem haette ich mich bei einer jeden Geschaeftsreise innerhalb Russlands am Geschaeftsort
zu registrieren und dann am Wohnort wieder zurueckzumelden. Die Leute glauben wohl, mein
Tag hat 100 Stunden!!

Bin darauf mit Anwalt zum Obernatschalnik. Mal sehen. was 'rauskommt........selbst mir reicht es langsam
mit dieser elefantenmaessigen Ueberbuerokratisierung in Russland. Ich zahle hier brav meine Steuern, habe
Angestellte in Lohn und Brot - und dann auf einmal so was............
in dubio pro duriore
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Norbert
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Norbert »

vvodkanasaftrak hat geschrieben:Ummeldung mit VID:

Weiss jemand von Euch, wie das funktioniert, wenn ich mit VID mich ausserhalb des bisherigen Rayons
registrieren moechte?
Ich bin einfach in den neuen Rayon mit dem neuen Wohnnachweis. Es gab einen Antrag und dauerte einige Zeit, bis alles übergeben war. Zustimmen musste der alte Rayon nicht - es ist ja einfach ein Fakt, wenn man umzieht. Was gibt es da zuzustimmen?!
vvodkanasaftrak hat geschrieben:Ausserdem haette ich mich bei einer jeden Geschaeftsreise innerhalb Russlands am Geschaeftsort zu registrieren und dann am Wohnort wieder zurueckzumelden. Die Leute glauben wohl, mein Tag hat 100 Stunden!!
Hmmm, das ist in der Tat eine gute Frage. Laut Gesetz müssen auch jene Ausländer mit ständiger Registrierung diese Uvedomlenie machen, wenn sie irgendwo sind. Zumindestens haben wir damals, als sie eingeführt wurde, keine Ausnahme gefunden. Insofern hat sie unter Umständen Recht, auch wenn kein Mensch das macht. Da müsste man mal genau nachschauen, wie die Regelung ist - ab wann muss man sich trotz ständiger Registrierung an einem zeitweiligen anderen Aufenthaltsort melden? Kann ja Dein Anwalt mal rausfinden.
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