ach soooo, na denn ist ja alles klar wahherlit hat geschrieben:...Ich habe noch Putins Worte im Ohr, als er vor einiger Zeit u.a. sagte, Russland könne schon morgen die Visapflicht abschaffen...
Einkommensnachweis für Visaerteilung?
- Saboteur
- Globaler Moderator

- Beiträge: 3456
- Registriert: 24 Jul 2006, 23:02
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Wirtschaftsfaktor Touristen?
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
-
m1009
Re: Einkommensnachweis für Visaerteilung?
Im Gegensatz zu Deiner Freundin, muss wohl sonst jeder private russ. Antragsteller (Ehepartner ausgenommen) Einkommensnachweis, Vermögensverhältnisse etc,. angeben.ohlibaer hat geschrieben: aber ich habe von meiner Freundin noch nie gehört, dass sie Einkommensnachweise oder ähnliches vorlegen mußte.
Re: Einkommensnachweis für Visaerteilung?
Wenn ich es richtig verstanden habe, lädt er auch seine Freundin ein mit Verpflichtungserklärung. Da benötigt man dann keinen Einkommensnachweis. Den braucht es für ein touristisches Visum.m1009 hat geschrieben:Im Gegensatz zu Deiner Freundin, muss wohl sonst jeder private russ. Antragsteller (Ehepartner ausgenommen) Einkommensnachweis, Vermögensverhältnisse etc,. angeben.ohlibaer hat geschrieben: aber ich habe von meiner Freundin noch nie gehört, dass sie Einkommensnachweise oder ähnliches vorlegen mußte.
Re: Einkommensnachweis für Visaerteilung?
Hab ich ja geschrieben, dass ich im Vorfeld eine Verpflichtungserklärung abgebe. Von daher wußte ich nichts davon, dass die deutschen Konsulate das bislang so handhaben.
Anscheinend umgehen aber viele Russen das mittlerweile, indem sie ein Schengen-Visum in der finnischen Botschaft beantragen. Selbst die Tochter meiner Freundin hat so ein Visum bekommen, und sie ist zwar volljährig, aber noch in der Ausbildung und ohne Einkommen.
Anscheinend umgehen aber viele Russen das mittlerweile, indem sie ein Schengen-Visum in der finnischen Botschaft beantragen. Selbst die Tochter meiner Freundin hat so ein Visum bekommen, und sie ist zwar volljährig, aber noch in der Ausbildung und ohne Einkommen.
Re: Einkommensnachweis für Visaerteilung?
Wenn sie damit überwiegend nach Finnland reist, ist das auch in Ordnung. Wenn sie damit aber immer nach D reist und irgendwann mal die Grenzer fragen, wie oft sie denn in Finnland war...ohlibaer hat geschrieben:Hab ich ja geschrieben, dass ich im Vorfeld eine Verpflichtungserklärung abgebe. Von daher wußte ich nichts davon, dass die deutschen Konsulate das bislang so handhaben.
Anscheinend umgehen aber viele Russen das mittlerweile, indem sie ein Schengen-Visum in der finnischen Botschaft beantragen. Selbst die Tochter meiner Freundin hat so ein Visum bekommen, und sie ist zwar volljährig, aber noch in der Ausbildung und ohne Einkommen.
Re: Einkommensnachweis für Visaerteilung?
Jenau!Saboteur hat geschrieben:ach soooo, na denn ist ja alles klar wahherlit hat geschrieben:...Ich habe noch Putins Worte im Ohr, als er vor einiger Zeit u.a. sagte, Russland könne schon morgen die Visapflicht abschaffen...
Re: Einkommensnachweis für Visaerteilung?
Also im Speziellen möchte die Tochter meiner Freundin damit wohl im Sommer nach Holland, aber ich weiß nicht, ob sie nun von Petersburg oder Helsinki aus fliegt.Wenn sie damit überwiegend nach Finnland reist, ist das auch in Ordnung. Wenn sie damit aber immer nach D reist und irgendwann mal die Grenzer fragen, wie oft sie denn in Finnland war...
Im Allgemeinen ist es aber wohl so - oder zumindest habe ich es so verstanden -, daß
a.) das auch ein finnisches Visum grundsätzlich mal für den gesamten Schengener Raum gilt (ein Visum vom deutschen Konsulat gilt ja auch für Schengen)
b.) Finnland eigentlich nur als Transitland genutzt wird
Aber wie gesagt, das habe ich bislang auch nur von meiner Freundin gehört, wenn sie von ihren ArbeitskollegInnen erzählt hat. Das finnische Visum soll halt erheblich einfacher zu bekommen sein.
- CSB_Wolf
- Zar/iza

- Beiträge: 2626
- Registriert: 26 Mär 2005, 00:06
- Wohnort: Sued Deutschland - nicht Bayern und nicht mehr in Moskau bei meiner Frau. Das hat sich erledigt.
- Kontaktdaten:
Re: Einkommensnachweis für Visaerteilung?
Die Wichtigtuer von Grenzer hat nur zu Interessieren ob das Visum für die EU echt ist, alles andere geht die gar nichts an. Ob die gemäss ihrer Dienstvorschrift überhaubt befugt sind solch eine Frage zu stellen, wage ich sehr zu bezweifeln.harald63 hat geschrieben: Wenn sie damit überwiegend nach Finnland reist, ist das auch in Ordnung. Wenn sie damit aber immer nach D reist und irgendwann mal die Grenzer fragen, wie oft sie denn in Finnland war...
Gruss
wolf
Re: Einkommensnachweis für Visaerteilung?
Wenn man mit einem finnischen Visum in andere Schengenländer fährt, gibt es an deren Grenzen kein Problem. Die Probleme entstehen dann, wenn man das nächste finnische Visum beantragt und auf dem letzten Visum keine Bsuche in Finnland vermerkt sind. Eine St. Petersburger Bekannte fuhr, nachdem sie 2 Wochen hier in Deutschland war drei Mal für je einen Tag nach Finnland zum Einkaufen und hatte mit diesen drei Einreisestempeln kein Problem das nächste Visum zu bekommen.
Diese erleichterten Bedingungen für die Visumserteilung gelten meines Wissens aber nur für Leute die in St. Petersburg oder im Leningrader Gebiet registriert sind.
Diese erleichterten Bedingungen für die Visumserteilung gelten meines Wissens aber nur für Leute die in St. Petersburg oder im Leningrader Gebiet registriert sind.
Re: Einkommensnachweis für Visaerteilung?
Guter Tipp, darüber werde ich mit meiner Freundin mal sprechen. Das wäre erheblich einfacher und kostengünstiger als die Variante mit der Verpflichtungserklärung. Auch wenn dieses Jahr noch die Hochzeit ansteht, so wird sie doch noch ein wenig in Petersburg bleiben. Zumindest bis ihre Tochter die Ausbildung abgeschlossen hat.
