FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?
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Saboteur
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Saboteur »

ein Bekannter der ständig im Süden unterwegs ist (alleine als Vertreter einer Organisation in Russland), beschwert sich seit längerem über Hotels die ihn nicht aufnehmen, nicht registrieren wollen und Stress machen wenn er keinen Komandirovka-befehl (auf Rückfrage wer den denn ausstellen soll? Der Premierminister P.? kommt meistens ein Schulterzucken) vorweisen kann... das kommt in letzeter Zeit recht häufig vor und hat die Schmerzgrenze überschritten, da er schon merhrfach die halbe Nacht mit Hotel suchen verbracht hat...
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
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Sibirier
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Sibirier »

Also mit dem Vid braucht ich bisher keine Registrierung in einem Hotel in Russland machen..... Die Dienstreiseanweisung ist natürlich selbstverständlich, aber die füllte bei mir immer die besuchte Firma aus....Auch nicht das Hotel...

Also umregistrierung, brauchst Du wirklich nur zu Deinem neuen Owir...Dort die Bögen ausfüllen, kleine Gebühr bezahlen, ebenso muss ein Anschreiben erstellt werden, welches das neue Owir an den alten Owir sendet, warum Du um Übersendung Deiner Akte bittest.....

Ich bekam dann sofort meine neue Registrierung (ähem innerh. 1 Woche..).
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von bella_b33 »

Sibirier hat geschrieben:Also mit dem Vid braucht ich bisher keine Registrierung in einem Hotel in Russland machen..... Die Dienstreiseanweisung ist natürlich selbstverständlich, aber die füllte bei mir immer die besuchte Firma aus....Auch nicht das Hotel...
Ja natürlich füllt die Kommandirovka der Vertragspartner aus, den man besucht und nicht das Hotel, wo man nächtigt. Sonst könnt man so ja Hunderte Dienstreisen "vortäuschen". Registrierung mit Vid hab ich auch noch nie gemacht ;)
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Norbert
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Norbert »

Wenn ich es richtig verstanden habe, forderten die Hotels diesen Dienstreisewisch als Nachweis, dass man sozusagen legal vor Ort ist. (Ausfüllen durch das Hotel - davon war keine Rede.)
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Sibirier
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Sibirier »

Manchmal füllen die Hotel's schon diesen Wisch bei unseren Mitarbeitern aus, wenn sie z. B. zu einer Ausstellung o. ä. sind, wo sie keine konkrete Firma besuchen....

Das verlangt dann unsere hochherrschaftliche Buchhaltung.... ;)
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von bella_b33 »

Ich habs auch schonmal in Rumänien von irgendeiner Herberge stempeln lassen :lol:....funktionierte auch.
Norbert hat geschrieben:Wenn ich es richtig verstanden habe, forderten die Hotels diesen Dienstreisewisch als Nachweis, dass man sozusagen legal vor Ort ist.
Oh, keine Ahnung, ich bin bisher dienstlich in RU immer anders untergekommen(Gästehaus vom Werk).
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Nikolaus
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Nikolaus »

bella_b33 hat geschrieben:
Sibirier hat geschrieben:Also mit dem Vid braucht ich bisher keine Registrierung in einem Hotel in Russland machen.....
Registrierung mit Vid hab ich auch noch nie gemacht ;)
Hm, wenn einem bewusst ist, welche Strafen ggf. drohen, warum nicht. Die Meldepflicht fuer den zeitweiligen Aufenthalt von Auslaendern gilt doch wohl i.a. auch fuer jene mit vid.
So steht es jedenfalls im aktuellen Gesetzestext, scheint mir. :)
http://base.garant.ru/12148419/4/#400
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Norbert
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Norbert »

Ich schließe mich Nikolaus an! Theoretisch ist es so, dass man auch mit вид dazu verpflichtet ist!
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Sibirier
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Sibirier »

Kann das sein, das das ein gewaltiger Unterschied ist?

а) не имеет места жительства;

Denn ich habe den Mesta Shitelstvo....Gibt es vielleicht irgendwie für Ausländer, die den Vid haben, dafür aber keine "unbegrenzte Registrierung"?
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Norbert
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Norbert »

Sibirier hat geschrieben:Kann das sein, das das ein gewaltiger Unterschied ist?

а) не имеет места жительства;

Denn ich habe den Mesta Shitelstvo....Gibt es vielleicht irgendwie für Ausländer, die den Vid haben, dafür aber keine "unbegrenzte Registrierung"?
Das ist ja ganz tricky formuliert, doppelte Verneinung. "Du musst Dich registrieren, es sei denn Du hast keinen festen Wohnplatz." Was dieser Punkt soll, begreife ich nicht so recht.

Fakt ist: Deine ständige, feste Registrierung registriert Dich an Deinem Wohnort. Wenn Du länger als 7 Tage an einem anderen Ort bist, benötigst Du dennoch auch dort eine Registrierung. (Dass danach kein Hahn kräht, befreit Dich formell nicht von dieser Pflicht.) Oder versteht irgendwer den von Silvio genannten Punkt als Befreiung dieser Pflicht?

(Russen müssen sich auch an einem anderen Ort melden, allerdings nicht schon nach 7 Tagen. Ich bilde mir ein ab 30 Tagen, bin aber zu faul, das Gesetz zu suchen.)
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