Familienzusammenführung vor Geburt des (unehelichen) Kindes

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?
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Norbert
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Re: Hallo zusammen,...

Beitrag von Norbert »

Alex7733 hat geschrieben:Hmm, und was, wenn wir keine wohlwollende Person antreffen? Dann haben wir eventuell sogar ein Problem mehr. Die trägt es nämlich in die Akte meiner Süßen ein, und wenn sie dann in Russland ein neues Visum haben will, sagt man ihr - "Ähm, sind Sie nicht ein bißchen Schwanger?".
Wieso, wenn sie von einem Deutschen ein bisschen schwanger ist, wissen die Konsulatsbeamten doch sowieso, dass sie ihr spätestens drei Monate vor dem Entbindungstermin ein Visum geben müssen? Sie kann sich also in Deutschland nicht mehr erschleichen, als ihr sowieso bald zusteht.

Also, keine Sorge, alles wird gut! Geht zur ABH, sucht dort das ruhige Gespräch! Die Migrationsberatung kümmert sich ja eher um die zähen Fälle - den ich bei Euch aber nicht sehe!

Plant dennoch die Heirat, notfalls auch mit Russland - nach der Geburt wird dies ungleich komplexer. (Selbst im 7. Monat schwanger ist reisen einfacher als mit einem Kleinkind!)
Alex7733
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Re: Hallo zusammen,...

Beitrag von Alex7733 »

Wunderschönen guten Morgen an alle,

wir haben mal die ganzen Fakten und Möglichkeiten analysiert, sowie eure Vorschläge bedacht. Erst einmal im Einzelnen:
Zeppelin hat geschrieben:
Alex7733 hat geschrieben:Hallo an alle,

nur ganz kurz - waren grad bei der Migrantenberatung. Nix Gutes.
...
Und was nun?
Schade eigentlich. Das hatte ich so kaum erwartet.
...
Wenigstens zu einer Vorabzustimmung zu einem weiteren Visaantrag sollten die sich durchringen können.
Tja, konnte ja nicht alles so schön klappen, wie es zunächst einmal den Anschein hatte...
Laut Migrantenberatung wird es keinesfalls eine Vorabzustimmung für einen Visaantrag geben. Die meinen, man wird sagen, meine Verlobte soll ausreisen und ein Visaum für FZF beantragen. Das würde dann aber reibungslos klappen. Soll sie aber erst machen, wenn sie im vierten Monat ist.
Mit folgendem Verlauf: vierter Monat - Konsulat in Russland aufsuchen - FZF-Visum beantragen - im Regelfall ca. zwei Monate warten - wenn es Probleme geben sollte, die Migrantenberatung einschalten - die kümmern sich dann darum, dass sie auch tatsächlich bis zur Mitte des siebten Monats ihr Visum erhält.
Zeppelin hat geschrieben:Auch dem Konsulat, dem Bundesverwaltungsamt und der ABH bleibt ja schließlich viel Aufwand erspart, wenn die Zustimmung der ABH gar nicht erst auf dem großen Verwaltungsweg eingeholt werden müsste. ...
Richtig, aber dafür sind die ja da. Es ist ja deren Job, den sie halt pflichtbewußt erfüllen. Aufwand gehört dazu. :roll:
arghmage hat geschrieben:Bei uns gabs keine Vorabzustimmung von der ABH. Tenor war, das solle ja eine Ausnahme bleiben und wenn da jeder kommen würde ... Für FZF-Visa wirds auch eher gemacht als für Hochzeitsvisa, weil bei FZF die Dringlichkeit meist höher ist. Könnte aber hier mit Hinweis auf die Schwangerschaft durchaus klappen. Aber kommt natürlich auch immer auf die Laune und die derzeitige Arbeitsbelastung des Bearbeiters an, wenn er eh schon sehr viel zu tun hat, wird er sich nicht um die Vorabzustimmung reißen und Anspruch darauf hat man ja nicht. ...
Entspricht dem, was die Migrantenberatung gesagt hat. Die Laune des Bearbeiters/der Bearbeiterin werden wir dann mal am Dienstag prüfen...
CSB_Wolf hat geschrieben:
Alex7733 hat geschrieben:Hmm, und was, wenn wir keine wohlwollende Person antreffen? Dann haben wir eventuell sogar ein Problem mehr.
Dann sofort zu einem Wohlwollenden Rechtsanwalt, der sich mit dem Ausländerrecht bestens auskennt. Oder ein Arzt stellt eine entsprechnde Bescheinigung aus, das eine Reise zur Zeit für das noch nicht geborene Kind nicht gut währe :roll: Vielleicht auch innerhalb der nächsten Tage schnell in Dänemark Heiraten, sofern Ihr alle nötigen Papiere zusammen habt und die Aussländerbehörde dann vor vollendete Tatsachen stellen :roll:

Gruss
wolf
Nun, den RA sehe ich auch als letztes Mittel. Und einen Arzt, der in der fünften/sechsten Woche eine Risikoschwangerschaft bescheinigt, kenne ich bedauerlicherweise nicht. Schnell noch in DK zu heiraten wird nicht klappen.
1. Habe ich keine Ahnung, wo meine Geburtsurkunde ist.
2. Hat sie gar nicht alle notwendigen Unterlagen dabei (war halt wirklich ungeplant!)
3. Müsste sie auch nach der Hochzeit mit einem Deutschen in DK trotzdem erst einmal nach RUS ausreisen und dort ein FZF-Visum beantragen. (<-- laut Migrantenberatung)
Zeppelin hat geschrieben:
Alex7733 hat geschrieben:Hmm, und was, wenn wir keine wohlwollende Person antreffen? Dann haben wir eventuell sogar ein Problem mehr. Die trägt es nämlich in die Akte meiner Süßen ein, und wenn sie dann in Russland ein neues Visum haben will, sagt man ihr - "Ähm, sind Sie nicht ein bißchen Schwanger?".
Das glaube ich absolut nicht! So weit geht die ABH hier nur, wenn sie massiv sauer auf Euch wäre. Aber warum sollte sie?
Wenn Ihr da nicht gerade den ganzen Laden demoliert, sondern ein freundlich-sachliches Gespräch sucht und eben auch Kooperationsbereitschaft zeigt, wird man schon eine erträgliche Lösung finden.
Außerdem ist es schließlich auch Dein Kind. Das kann also kein Grund sein, eine Wiedereinreise zu versagen.
Nun ja, selbstverständlich werden wir bei der ABH nicht die Axt im Walde spielen, aber ein Restrisiko bleibt. Und wir gehen gar nicht davon aus, dass eine Wiedereinreise versagt wird. Es stellt sich halt nur die Frage, wie lange es dauern kann/wird. Jetzt fünfte Woche. Laut Migrantenberatung soll sie im vierten Monat zum Konsulat, dann ca. zwei Monate warten = EWIGKEIT!!! :(
Zeppelin hat geschrieben:
Alex7733 hat geschrieben:Vielleicht ergibt es ja doch Sinn, dass sie jetzt, wie geplant (und von ihr auch gewünscht), nach Irkutsk fliegt, dort ihr Studi-Visum bekommt, damit herkommt, nachdem sie da noch einmal Familie und Freunde besucht hat, und dann, mit Studi-Visim hier ihre Schwangerschaft anmeldet, um R
eine AE zu bekommen. Oder wir haben bis dahin bereits geheiratet ;-)
Das denke ich auch. Denn dabei kann sie sich - wie schon geschrieben - am einfachsten alle nötigen Dokumente für eine Heirat beschaffen. Und ein Besuch bei der Familie ist ja auch nicht zu verachten.
Wenn die ABH nicht gleich mitspielen sollte, würde ich dies ganz explizit so benennen. Wenn Deine Verlobte ohnehin erst mal wieder ordnungsgemäß ausreisen wird, gibt es auch keinen Grund, ihr die Wiedereinreise so leicht wie möglich zu machen.
Man darf sich nur auf keinen Fall von möglichem Unwillen provozieren lassen, sondern sollte möglichst die Gesprächsführung übernehmen, diplomatisch argumentieren und nicht locker lassen.
...
Gruß
Ja, stimmt soweit alles, aber wir haben da noch einen anderen Gedanken ins Auge gefasst. Mehr dazu weiter unten... ;)
Norbert hat geschrieben:
Alex7733 hat geschrieben:Hmm, und was, wenn wir keine wohlwollende Person antreffen? Dann haben wir eventuell sogar ein Problem mehr. Die trägt es nämlich in die Akte meiner Süßen ein, und wenn sie dann in Russland ein neues Visum haben will, sagt man ihr - "Ähm, sind Sie nicht ein bißchen Schwanger?".
Wieso, wenn sie von einem Deutschen ein bisschen schwanger ist, wissen die Konsulatsbeamten doch sowieso, dass sie ihr spätestens drei Monate vor dem Entbindungstermin ein Visum geben müssen? Sie kann sich also in Deutschland nicht mehr erschleichen, als ihr sowieso bald zusteht.
Klar, aber warum sollte gerade unser(e) Bearbeiter(in) sich gerade in unserem Fall mehr Mühe geben, als sie es eh gewöhnt ist... ;)

Also, jetzt zu unserem Gedankengang:

Am Montag werden wir in unserem zuständigen Standesamt vorsprechen. Dort werden wir versuchen, einen Termin zur Eheschliessung zu bekommen, sagen wir so ca. in drei Monaten. In diesem Zeitraum können wir alle notwendigen Unterlagen beschaffen, hoffe ich. Mit diesem Termin, mit der Schwangerschaftsbescheinigung, mit der Vaterschaftsanerkennung, mit der gemeinsamen Sorgeerklärung für das ungeborene Kind, mit den Unterlagen von uniassist (dass sie jetzt schon ein Studi-Visum beantragen darf, weil die Uni-Bewerbungsunterlagen ausreichten und richtig waren) - also mit all dem gehen wir dann am Dienstag zur ABH. Und dort werden wir dann einen Antrag darauf stellen, dass sie hier bleiben darf. Laut Migranteberatung kann es gut sein, dass sie dann eine Duldung erhält, solange das Kind noch nicht geboren ist. Danach dann die AE. So oder so wird die ABH den Antrag prüfen und ihr für diese Zeit eine Fiktion ausstellen, so dass sie noch nicht ausreisen muss. Dann verfällt zwar der gebuchte Flug, aber das ist uns jetzt egal. Im allerbesten Fall muss sie dann gar nicht weg. Und wenn sie die Duldung hat, könnte sie damit eventuell auch aus- und wieder einreisen. Wenn nicht, ist es auch O.K. Ihr Paps kommt im September eh her. Vielleicht nimmt er Mama und Bruder gleich mit...

Also, was haltet ihr davon?

Grüße und Dank an alle!!! P.S. Ist es O.K., so lang zu posten, oder nächstes Mal lieber in mehrere Kurze splitten?
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Norbert
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Re: Hallo zusammen,...

Beitrag von Norbert »

Alex7733 hat geschrieben:Ist es O.K., so lang zu posten, oder nächstes Mal lieber in mehrere Kurze splitten?
So ist gut.
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arghmage
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Re: Hallo zusammen,...

Beitrag von arghmage »

Alex7733 hat geschrieben:Also, jetzt zu unserem Gedankengang:

Am Montag werden wir in unserem zuständigen Standesamt vorsprechen. Dort werden wir versuchen, einen Termin zur Eheschliessung zu bekommen, sagen wir so ca. in drei Monaten. In diesem Zeitraum können wir alle notwendigen Unterlagen beschaffen, hoffe ich.
Habt ihr denn schon alle Unterlagen für die Eheschließung? Deine Verlobte braucht zur Heirat in D die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses und das ist doch etwas Rennerei (Dokumente beschaffen, Apostillen, Übersetzungen) und Warterei (Verfahren beim OLG).
Alex7733
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Re: Hallo zusammen,...

Beitrag von Alex7733 »

arghmage hat geschrieben:
Alex7733 hat geschrieben:Also, jetzt zu unserem Gedankengang:

Am Montag werden wir in unserem zuständigen Standesamt vorsprechen. Dort werden wir versuchen, einen Termin zur Eheschliessung zu bekommen, sagen wir so ca. in drei Monaten. In diesem Zeitraum können wir alle notwendigen Unterlagen beschaffen, hoffe ich.
Habt ihr denn schon alle Unterlagen für die Eheschließung? Deine Verlobte braucht zur Heirat in D die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses und das ist doch etwas Rennerei (Dokumente beschaffen, Apostillen, Übersetzungen) und Warterei (Verfahren beim OLG).
Nein, haben wir nicht. Deswegen wollten wir uns dort zum einen beraten lassen, und zum anderen, falls die z. Bsp. sagen, es dauert in der Regel zwei Monate, alle Unterlagen zu beschaffen, wir uns einen Termin vorsichtshalber sogar erst in drei Monaten geben lassen, quasi mit Sicherheitspuffer (falls das überhaupt möglich ist). Und wenn alle Stricke reissen würden, müsste man den Termin halt verfallen lassen, auch wenn es Gebühren nach sich zieht... Dachte ich mir so...
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arghmage
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Re: Hallo zusammen,...

Beitrag von arghmage »

Ah ok :) fragt sich, ob ihr ohne den Papierkrieg überhaupt einen Termin bekommt, bei uns war es nicht so. Man könne keinen Termin vergeben, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. So würden wir auch einen Termin für andere blockieren und ihn dann evtl. nicht wahrnehmen.
Bei uns hat die Prozedur beim OLG nur 3 Wochen gedauert, davon waren 2 Wochen warten, bis die Zahlung der Gebühr gebucht war, ansonsten wäre das in einer Woche gegessen.
Allerdings bekommt man hier (Nürnberg) auch innerhalb 48h einen Termin zum Heiraten (was halt frei ist), braucht also keinen großartigen Vorlauf.
Aber beraten lassen ist nur zu empfehlen. Kostet hier zwar 10 Euro, das wird aber auf die späteren Kosten angerechnet und man weiß so genau, welche Unterlagen man braucht.
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Re: Hallo zusammen,...

Beitrag von harald63 »

Alex7733 hat geschrieben:Wunderschönen guten Morgen an alle,

wir haben mal die ganzen Fakten und Möglichkeiten analysiert, sowie eure Vorschläge bedacht. Erst einmal im Einzelnen:
...
Endlich mal eine Doktorarbeit, in der alle Zitate sauber gekennzeichnet sind. :D
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Re: Hallo zusammen,...

Beitrag von Alex7733 »

harald63 hat geschrieben:
Alex7733 hat geschrieben:Wunderschönen guten Morgen an alle,

wir haben mal die ganzen Fakten und Möglichkeiten analysiert, sowie eure Vorschläge bedacht. Erst einmal im Einzelnen:
...
Endlich mal eine Doktorarbeit, in der alle Zitate sauber gekennzeichnet sind. :D
:D Bleibt nur zu hoffen, dass wir es mit unserer Geschichte auch noch "gutüber'nBerg" schaffen... ;)
Zeppelin
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Re: Hallo zusammen,...

Beitrag von Zeppelin »

Alex7733 hat geschrieben: Klar, aber warum sollte gerade unser(e) Bearbeiter(in) sich gerade in unserem Fall mehr Mühe geben, als sie es eh gewöhnt ist... ;)
z.B. weil sie Euch womöglich besonders nett findet?
Ich hatte schon weiter oben angedeutet, dass der persönliche Eindruck gerade bei der ABH eine große Rolle spielt.
Alex7733 hat geschrieben:Also, jetzt zu unserem Gedankengang:

Am Montag werden wir in unserem zuständigen Standesamt vorsprechen. Dort werden wir versuchen, einen Termin zur Eheschliessung zu bekommen, sagen wir so ca. in drei Monaten. In diesem Zeitraum können wir alle notwendigen Unterlagen beschaffen, hoffe ich. Mit diesem Termin, mit der Schwangerschaftsbescheinigung, mit der Vaterschaftsanerkennung, mit der gemeinsamen Sorgeerklärung für das ungeborene Kind, mit den Unterlagen von uniassist (dass sie jetzt schon ein Studi-Visum beantragen darf, weil die Uni-Bewerbungsunterlagen ausreichten und richtig waren) - also mit all dem gehen wir dann am Dienstag zur ABH. Und dort werden wir dann einen Antrag darauf stellen, dass sie hier bleiben darf. Laut Migranteberatung kann es gut sein, dass sie dann eine Duldung erhält, solange das Kind noch nicht geboren ist. Danach dann die AE. So oder so wird die ABH den Antrag prüfen und ihr für diese Zeit eine Fiktion ausstellen, so dass sie noch nicht ausreisen muss. Dann verfällt zwar der gebuchte Flug, aber das ist uns jetzt egal. Im allerbesten Fall muss sie dann gar nicht weg. Und wenn sie die Duldung hat, könnte sie damit eventuell auch aus- und wieder einreisen. Wenn nicht, ist es auch O.K. Ihr Paps kommt im September eh her. Vielleicht nimmt er Mama und Bruder gleich mit...

Also, was haltet ihr davon?
Nun, das ist ziemlich genau der 'ketzerische Gedanke', den ich oben mal angedeutet hatte.
Zwischenzeitlich habe ich es mir aber dann aber erst mal nicht getraut, Dir das mitzuteilen.
Auch wenn sowas nicht bei jedem klappt: Die Möglichkeit hat die ABH durchaus - wenn sie denn will. Die Ermessensspielräume dabei sind wirklich enorm.

Gleichwohl würde ich als erstes den Versuch unternehmen, eine Vorabzustimmung zu bekommen, umd damit in Irkutsk alle nötigen Unterlagen und Apostillen zu besorgen. Die zwei Monate werden wie im Fluge vergehen. Das kann ich Euch versichern.
Wenn das nicht geht, kommt Ihr eben mit Euren Gedanken über eine mögliche Duldung zur Sprache.

Ansonsten stimmt schon, was arghmage schrieb: Einen Trauungstermin kann das Standesamt erst vergeben, wenn es die Entscheidung vom Kammergericht wegen der Befreiung vom EFZ vorliegen hat.
Aber es reicht ja schon mal die Anmeldung der Eheschließung.

Aber diese Anmeldung ist erst dann vollständig, wenn alle geforderten Urkunden beim Standesamt sind. Erst dann kann dieses sie zum Kammergericht schicken.
Auch deshalb würde ich doch zu einer zwischenzeitlichen Ausreise raten. Es sei denn, Deine Verlobte hätte in Irkutsk wirklich zuverlässige Bevollmächtigte, die stellvertretend asap alle Urkunden beschaffen und hier her senden können.

Zu Deiner Geburtsurkunde: Die brauchst Du so oder so und sie muss innerhalb von 6 Monaten vor Anmeldung beim Standesamt ausgestellt worden sein.
Da Du ja offenbar eingebürgert worden bist, solltest Du vllt. mal bei der zuständigen Behörde anfragen. Oder eben bei Deinem Standesamt.

Gruß,
Z.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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Re: Hallo zusammen,...

Beitrag von Alex7733 »

Wunderschönen guten Abend an alle,

ich hoffe, ihr konntet den Tag und das Wetter ebenso geniessen, wie wir...
Zeppelin hat geschrieben:
Alex7733 hat geschrieben: Klar, aber warum sollte gerade unser(e) Bearbeiter(in) sich gerade in unserem Fall mehr Mühe geben, als sie es eh gewöhnt ist... ;)
z.B. weil sie Euch womöglich besonders nett findet?
Ich hatte schon weiter oben angedeutet, dass der persönliche Eindruck gerade bei der ABH eine große Rolle spielt.
Ich will nicht eingebildet klingen, aber ich denke, das mit dem charmanten Auftritt bekommen wir hin. Trotzdem besteht ein Restrisiko, dass wir auf einen Menschen treffen, der ausgerechnet genau dann nicht seinen allerbesten Tag verbringt. Wir werden dieses geringe Risiko aber eingehen, denn es gibt für den schlimmen Fall seinen Vorgesetzten, und für den schlimmsten Fall die MB (Migrantenberatung) und deren Anwälte.
Alex7733 hat geschrieben:Also, jetzt zu unserem Gedankengang:

Am Montag werden wir in unserem zuständigen Standesamt vorsprechen. Dort werden wir versuchen, einen Termin zur Eheschliessung zu bekommen, ... Also, was haltet ihr davon?
Zeppelin hat geschrieben: ... Auch wenn sowas nicht bei jedem klappt: Die Möglichkeit hat die ABH durchaus - wenn sie denn will. Die Ermessensspielräume dabei sind wirklich enorm.
Genau das werden wir herausfinden. Laut MB muss die ABH diesen Antrag auf Duldung/AE/*wasauchimmer,damitsienichtausreisenmuss* so oder so erst einmal prüfen. Für die Zeit der Prüfung wird die ABH laut MB wohl eine Fiktion ausstellen, da nicht zu erwarten ist, dass die bis zum 16.07. geprüft und entschieden haben werden (am 17.07. wäre ihr geplanter Flugtermin).

Zeppelin hat geschrieben:Gleichwohl würde ich als erstes den Versuch unternehmen, eine Vorabzustimmung zu bekommen, umd damit in Irkutsk alle nötigen Unterlagen und Apostillen zu besorgen. Die zwei Monate werden wie im Fluge vergehen. Das kann ich Euch versichern.
Wenn das nicht geht, kommt Ihr eben mit Euren Gedanken über eine mögliche Duldung zur Sprache.
Wenn der/die Bearbeiter(in) uns erzählt, dass zwar nichts gegen eine erneute Einreise spricht, sie müsse halt vorher einfach brav ausreisen, und es gäbe wirklich gar keine Möglichkeit, gleich hier zu bleiben, dann, erst dann würde ich das Gespräch in die Richtung einer Vorabzustimmung lenken. Sollte der/die Bearbeiter(in) sich auch darauf nicht einlassen wollen, dann evtl. Vorgesetzter, und dann RAe der MB.
Zeppelin hat geschrieben:Ansonsten stimmt schon, was arghmage schrieb: Einen Trauungstermin kann das Standesamt erst vergeben, wenn es die Entscheidung vom Kammergericht wegen der Befreiung vom EFZ vorliegen hat.
Aber es reicht ja schon mal die Anmeldung der Eheschließung.
Was bedeutet EFZ? :oops:
Zeppelin hat geschrieben:Aber diese Anmeldung ist erst dann vollständig, wenn alle geforderten Urkunden beim Standesamt sind. Erst dann kann dieses sie zum Kammergericht schicken.
Auch deshalb würde ich doch zu einer zwischenzeitlichen Ausreise raten. Es sei denn, Deine Verlobte hätte in Irkutsk wirklich zuverlässige Bevollmächtigte, die stellvertretend asap alle Urkunden beschaffen und hier her senden können.
Sie hat Ihre Familie dort, die sind alle super. Da mach ich mir keine Sorgen.
Zeppelin hat geschrieben:Zu Deiner Geburtsurkunde: Die brauchst Du so oder so und sie muss innerhalb von 6 Monaten vor Anmeldung beim Standesamt ausgestellt worden sein.
Da Du ja offenbar eingebürgert worden bist, solltest Du vllt. mal bei der zuständigen Behörde anfragen. Oder eben bei Deinem Standesamt.

Gruß,
Z.
Nun, diesbezüglich mache ich mir schon mehr Sorgen. Ich bin als achtjähriger mit Familie hergekommen (1981). 1990 wurden wir eingedeutscht. Die Einbürgerunghsbehörde hat damals zweifellos meine GU (Geburtsurkunde) bekommen (Original, oder beglaubigte Kopie, oder whatever). Auch wenn die nichts davon einbehalten haben, so haben die wenigstens Kopien davon gemacht (hoffe ich). Und diese müssten doch mehr als juristisch zuverlässig und verwendbar sein, oder? Werde mich an die Einbürgerungsbehörde wenden. Ich weiß nämlich nicht, wo meine GU ist. Auch meine Eltern wissen es nicht. Für den Fall, dass ich die GU tatsächlich nachbringen muss:

Kann mir bitte jemand helfen??? :cry:

Ich bin 1972 in Lemberg geboren. Das lag damals in der UdSSR. Jetzt liegt es in der Ukraine. Auf russisch heisst es Lwow, auf ukrainisch Lwiw. Hat jemand Bekannte/Verwandte/Freunde dort, die freundlich/engagiert genug sind, sich darum zeitnah zu kümmern? Das wäre einfach fantastique... ;)

Ich bedanke mich wieder einmal im Voraus, wünsche allen ein schönes Rest-WE und freue mich auf bald...

Gute N8...
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