Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht usw.

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Sibirier
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Re: Medwedew schlägt Putin als Präsidenten vor

Beitrag von Sibirier »

Dietrich hat geschrieben:Da kann sich also ein Präsident hinstellen und sagen
"Wenn ihr ab jetzt meine Freunde seid und euch nicht in meine Politik einmischt, dann sind euch alle eure Sünden vergeben"?
Mit welchem Recht? Steht der Präsident über dem Gesetz?
Und der Präsident kann danach dann noch, also -nach Belieben-, so eine Amnestie für einzelne auch jederzeit wieder aufheben, wenn sich derjenige plötzlich nicht mehr in seinem Sinne benimmt?

Möchtest du in einem Staat leben, wo so etwas EINZELNEN PERSONEN (und wenn es der gewählte Präsident ist) möglich ist?

Ich nicht.
Stehst schon wieder neben der Realität....Präsidenten haben (außer in DE) gewisse "Macht", wie in USA so auch in der RF....

An dem Fall Chodorkowski hat er nicht die Amenstie aufgehoben, es handelt sich um Diebstahl und Steuerhinterziehung nach dem Zeitraum der großen "Räuberei".....

So, dass 1. Urteil ist er schuldig gesprochen, weil er Steuerhinterziehung betrieben, aber daneben hat er auch noch Diebstahl begannen (verkauf unter Marktpreis an eigene Firma, und das ist Diebstahl an Yukos und ihre Anteilseigner). Das ist ein ganz normales Verfahren. In DE wird ein wegen einfachen Mordes bereits verurteilter noch einmal angeklagt, wenn es heraus kommt, dass er noch weitere Morde begannen hat....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Sibirier
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Re: Medwedew schlägt Putin als Präsidenten vor

Beitrag von Sibirier »

Muss mich sogar verbessern, auch der Bundespräsident hat ein Recht, einer Person, bzw. Personengruppe zu begnadigen oder Amnestie auszusprechen!!!!!

http://de.wikipedia.org/wiki/Gnadenbefugnis
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Dietrich
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Re: Medwedew schlägt Putin als Präsidenten vor

Beitrag von Dietrich »

Sibirier hat geschrieben:Stehst schon wieder neben der Realität....Präsidenten haben (außer in DE) gewisse "Macht", wie in USA so auch in der RF....
Nun versuch doch nicht, mir was in den Mund zu legen, was ich so nicht gesagt habe.

Das was ich beschrieben habe ist keine Generalamnestie, weil sie nicht klar formuliert wurde und zudem noch an Bedingungen geknüpft ist, die ebenfalls weder formuliert noch überhaupt irgendwie rechtswirksam zu fassen sind.

Das ist auch kein Gnadengesuch (den ich übrigens auch nicht kritisiert habe!!), weil die Oligarchen überhaupt noch nicht für irgendwas verurteilt wurden.

Wieso wird dann trotzdem versucht, diese politisch motivierte, selektive Justiz als normale (und damit über Wikipedia beschriebene ) "Amnestie" darzustellen, wenn die Vorraussetzungen einer Amnestie überhaupt nicht erfüllt werden:
- es gibt ein Gesetz, (zumindest im Rechtsstaat)
- die davon Betroffenen sind klar definiert
- es gilt für alle Betroffenen gleich
- die vergebenen Straftaten sind ebenfalls klar formuliert.

Eine "Quasi-Amnestie" kann ich bei Wikipedia nicht finden.
So ein "komm mir nicht in die Quere und meine Gerichte klagen dich nicht an" kann ich nicht akzeptieren.
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Re: Medwedew schlägt Putin als Präsidenten vor

Beitrag von bauplan »

Sibirier hat geschrieben:Muss mich sogar verbessern, auch der Bundespräsident hat ein Recht, einer Person, bzw. Personengruppe zu begnadigen oder Amnestie auszusprechen!!!!!
Dann wird Dietrich jetzt sicher aus Deutschland auswandern.
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Dietrich
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Re: Medwedew schlägt Putin als Präsidenten vor

Beitrag von Dietrich »

bauplan hat geschrieben:Na, auch darüber wird der europ. Gerichtshof ja entscheiden. So lange sollte man dann vielleicht mit einem solchen Urteil zurückhaltend sein.
Aber nur wenn du mir versprichst, dass du dem Urteil des europ. Gerichtshofes dann auch zustimmst.

Spass beseite, wieso herrscht hier plötzlich Denkverbot, nur weil der europ. Gerichtshof noch nicht entschieden hat?
Ich habe meine Argumente gegen das Urteil vorgebracht. Muss ich die solange "vergessen", nur weil du anderer Meinung bist?
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Re: Medwedew schlägt Putin als Präsidenten vor

Beitrag von bauplan »

Dietrich hat geschrieben:
Eine "Quasi-Amnestie" kann ich bei Wikipedia nicht finden.
So ein "komm mir nicht in die Quere und meine Gerichte klagen dich nicht an" kann ich nicht akzeptieren.
Also das was da war, war eindeutig mit einer Amnestie zu vergleichen. Ich werde mich aber nun nicht dazu hergeben, irgendwelche Protokolle aus 2001 aus dem Kreml durchzurecherchieren, damit du nichts mehr dran zu meckern hast.
Meinetwegen kannst du es auch Begnadigung oder sonst etwas nennen.

Wer die Rede von Putin damals gehört oder gesehen hat, der weiss, dass damit eine Amnestie gemeint war. Anders war der Vortrag von Putin gegenüber den Oligarchen auch gar nicht zu verstehen. Und danach wurden dann im Kreml sicher die Regeln dafür genauer deffiniert. Oder glaubst du, dass die weiteren Verhandlungen mit den Oligarchen nur öffentlich verhandelt wurden.
Auf welcher Insel lebst du denn?

Und ja, er hat das Recht sowas zu machen. Und der, der sich an die Amnestieauflagen nicht hält muss entweder weglaufen oder es gibt Ärger, weil er nicht unter die Amnestie fällt. Da muss man keine Amnestie entziehen, die tritt bei Nichteinhaltung der Regeln einfach nicht in Kraft.
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Re: Medwedew schlägt Putin als Präsidenten vor

Beitrag von Dietrich »

bauplan hat geschrieben:
Sibirier hat geschrieben:Muss mich sogar verbessern, auch der Bundespräsident hat ein Recht, einer Person, bzw. Personengruppe zu begnadigen oder Amnestie auszusprechen!!!!!
Dann wird Dietrich jetzt sicher aus Deutschland auswandern.
Noe, wird er nicht:
http://www.bundestag.de/dokumente/analy ... denten.pdf
3. Abolitions- und Amnestieverbot

Dem Bundespräsidenten ist es nicht erlaubt, in ein laufendes Strafverfahren, gleichgültig in welchem Stadium es sich befindet, einzugreifen. Das Abolitionsrecht (Abschaffungs- und Verbotsrecht) galt in Teilen Deutschlands noch bis zum Ende des Kaiserreichs. Außerdem ist dem Bundespräsidenten verwehrt, eine Amnestie (behördlich verordnete Aufhebung von Strafen) für eine ganze Gruppe von Personen auszusprechen, das Begnadigungsrecht kann
nur im Einzelfall ausgeübt werden.
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Re: Medwedew schlägt Putin als Präsidenten vor

Beitrag von bauplan »

Dietrich hat geschrieben:
Spass beseite, wieso herrscht hier plötzlich Denkverbot, nur weil der europ. Gerichtshof noch nicht entschieden hat?
Ich habe meine Argumente gegen das Urteil vorgebracht. Muss ich die solange "vergessen", nur weil du anderer Meinung bist?
Das hat nichts mit Denkverbot zu tun, aber solange nicht alle Instanzen durch sind, ist ein kommentieren und diskutieren witzlos sondern bloße Propaganda.
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Re: Medwedew schlägt Putin als Präsidenten vor

Beitrag von bauplan »

Dietrich hat geschrieben:
3. Abolitions- und Amnestieverbot

Dem Bundespräsidenten ist es nicht erlaubt, in ein laufendes Strafverfahren, gleichgültig in welchem Stadium es sich befindet, einzugreifen. Das Abolitionsrecht (Abschaffungs- und Verbotsrecht) galt in Teilen Deutschlands noch bis zum Ende des Kaiserreichs. Außerdem ist dem Bundespräsidenten verwehrt, eine Amnestie (behördlich verordnete Aufhebung von Strafen) für eine ganze Gruppe von Personen auszusprechen, das Begnadigungsrecht kann
nur im Einzelfall ausgeübt werden.
Nun vielleicht hat Putin jedem Einzelnen eine Begnadigung oder Amnestie ausgesprochen. Denn alleine der Begriff Oligarchen ist ja weitläufig und er wird ja wohl nicht gesagt haben, alle Oligarchen werden amnestiert. Wenn ein Präsident das 7 Leuten einzeln sagt, dann ist es sogar nach deutschem Recht relaubt.

Also doch auswandern.
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Dietrich
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Re: Medwedew schlägt Putin als Präsidenten vor

Beitrag von Dietrich »

bauplan hat geschrieben:Also das was da war, war eindeutig mit einer Amnestie zu vergleichen. Ich werde mich aber nun nicht dazu hergeben, irgendwelche Protokolle aus 2001 aus dem Kreml durchzurecherchieren, damit du nichts mehr dran zu meckern hast.
Meinetwegen kannst du es auch Begnadigung oder sonst etwas nennen.
Dann lass es mich "kriminelles Stillhalteabkommen, das weit über die verfassungsrechtliche Kompetenz des Präsidenten hinausgeht" nennen.
bauplan hat geschrieben:Wer die Rede von Putin damals gehört oder gesehen hat, der weiss, dass damit eine Amnestie gemeint war. Anders war der Vortrag von Putin gegenüber den Oligarchen auch gar nicht zu verstehen. Und danach wurden dann im Kreml sicher die Regeln dafür genauer deffiniert. Oder glaubst du, dass die weiteren Verhandlungen mit den Oligarchen nur öffentlich verhandelt wurden.
Also eine "Art" Amnestie mit nichtöffentlichen Regeln im stillen Kämmerlein?
bauplan hat geschrieben:Auf welcher Insel lebst du denn? Und ja, er hat das Recht sowas zu machen. Und der, der sich an die Amnestieauflagen nicht hält muss entweder weglaufen oder es gibt Ärger, weil er nicht unter die Amnestie fällt. Da muss man keine Amnestie entziehen, die tritt bei Nichteinhaltung der Regeln einfach nicht in Kraft.
Meine Suche nach "Amnestieauflagen" und überhaupt nach "Amnestie Auflagen" führt mich entweder zu Billy the Kid zumindest aber nicht zu modernen Verfassungen oder Rechtsstaaten.

Also wenn du deratige "Auflagen" in Ordnung findest, die ein Präsident um stillen Kämmerlein den Amnestierten diktieren kann, die aber nicht öfentlich werden, weil man sie dann ja nicht ordentlich nachhalten kann, dann brauchen wir über Amnestie nicht weiter zu diskutieren.

Und ja, auf DER insel möchte ich nicht leben!
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