Autoexport nach Russland - Steuerrückzahlung

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Argon
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Autoexport nach Russland - Steuerrückzahlung

Beitrag von Argon »

Hallo Forum,

ich habe folgende Situation mein Bruder hat ein Auto in Deutschland bei einem Autohaus gekauft.Bei dem Kauf wurden selbstverständlich Steuern bezahlt. Mit diesem Auto ist nach Russland gefahren und hat es dort weiter verkauft, ohne Angemeldet zu haben, dadurch wollte er die Anzahl der Vorbesitzer möglichst gering halten. Jetzt wollte er die bereits bezahlten Steuern zurück haben, nun verlangt das Autohaus von ihm
1) Internationalen Zulassungsschein
2) Zulassung des Fahrzeuges in Russland auch wenn diese auf russisch ist-> was das für einen Sinn macht habe ich echt keine Ahnung :x

Beim überqueren der Grenze in Lettland wurde seitens des Zollbeamten ihm versichert, dass für die Steuerrückzahlung ein Ausfuhrbegleitdokument ausreichend sei. Da der Ausfuhr des Fahrzeuges elektronisch erfasst wird (Barcode) auf dem Ausfuhrbegleitdokument. Nun frage ich mich wer hat jetzt recht das Autohaus oder der Zollbeamter?

Hat einer Erfahrung gemacht mit Steuerrückzahlung gemacht?
m1009

Re: Steuerrückzahlung beim Autoexport nach Russland

Beitrag von m1009 »

Vielleicht hat der Autohaendler keine Erfahrung mit dem Ausfuhrbegleitdokument.
Abgestempelt und unterschrieben ist alles (1. Voranmeldung Hauptzollamt, links unten; 2. Grenzzollstelle, rechts unten) ? Entfaellt natuerlich, wenn Dein Bruder ein durch den deutschen Zoll zugelassener Ausfuehrer ist, was ich aber nicht annehme.
Argon
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Re: Steuerrückzahlung beim Autoexport nach Russland

Beitrag von Argon »

Hallo m1009,

danke für die schnelle Antwort! Die Stempeln und die Unterschriften, auf dem Ausfuhrbegleitdokument, sind vom Litauischen Zoll. Dieses Dokument wurde zwar von deutschem Zoll ausgefüllt und ihm ausgehändigt, aber es gibt keine Unterschrift oder Stempel vom deutschen Zoll.

danke und Gruß
m1009

Re: Steuerrückzahlung beim Autoexport nach Russland

Beitrag von m1009 »

Der deutsche zoll füllt keine AE aus. Das macht ein broker, benachbarte spedition etc. gegen eine Gebühr. Das nur nebenbei. Wenn der ltauische Stempel drauf ist, sollte das reichen. Aber, hängt von zuständigen finanzamt ab. Die wissen inzwischen auch, das man für 50 eur bei den letten auch ohne ausfuhr einen ausfuhr stempel bekommt. Andere frage, du schreibst immer von litauischer grenze. LT - RUS hat doch gar keine grenze ...
pippie

Re: Steuerrückzahlung beim Autoexport nach Russland

Beitrag von pippie »

m1009 hat geschrieben:Der deutsche zoll füllt keine AE aus. Das macht ein broker, benachbarte spedition etc. gegen eine Gebühr. Das nur nebenbei. Wenn der ltauische Stempel drauf ist, sollte das reichen. Aber, hängt von zuständigen finanzamt ab. Die wissen inzwischen auch, das man für 50 eur bei den letten auch ohne ausfuhr einen ausfuhr stempel bekommt. Andere frage, du schreibst immer von litauischer grenze. LT - RUS hat doch gar keine grenze ...
Er hat von Lettland gesprochen- zumindest im ersten Posting ;)
m1009

Re: Steuerrückzahlung beim Autoexport nach Russland

Beitrag von m1009 »

Genau. Ich habe den letzen Beitrag vom Mobiltelefon aus geschrieben, entschuldige.... 8)

Aber der Fall ist doch klar, Auto kostet (wahrscheinlich) mehr als 3000 eur , Voranmeldung beim deutschen Zollamt nicht ordnungsgemäss durchgeführt (Siegel für die Vorabfertigung fehlt), Händler verweigert die Mwst zu erstatten und fordert weitere Belege für die Ausfuhr aus der EU. Richtig so weit?
Argon
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Re: Steuerrückzahlung beim Autoexport nach Russland

Beitrag von Argon »

richtig, die Stempeln vom deutschen Zoll fehlen. Jetzt gibt's aber Neuigkeiten. Ich habe mich beim zuständigen Zoll- und Finanzamt erkundigt. Zoll sagt alles wunderbar wir sehen, dass das Fahrzeug EU verlassen hat. Finanzamt verlangt aber zusätzlich zu dem Ausfuhrbegleitdokument eine Bescheinigung aus Russland, dass das Fahrzeug dort zugelassen wurde. Am besten wäre wenn man noch einen Internationalen Fahrzeugschein hat, dann geht es noch ein Eck schneller. Hat jemand auch so ein Zirkus mit dem Finanzamt gehabt?
m1009

Re: Steuerrückzahlung beim Autoexport nach Russland

Beitrag von m1009 »

Argon hat geschrieben:Hat jemand auch so ein Zirkus mit dem Finanzamt gehabt?
Ich hab oben schon geschrieben, bei den Letten bekommst Du für ein paar EUR den Ausfuhrstempel auf jedem beliebeigen Dokument. Daher die zusätzlichen "Belege" für das Finanzamt. Da Dein Bruder das Fahrzeug scheinbar ausgeführt hat, damit auch in Russland verzollen musste, sollten doch die geforderten Dokumente kein Hindernis darstellen.
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Orange
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Re: Steuerrückzahlung beim Autoexport nach Russland

Beitrag von Orange »

Hallo,
eine Freundin möchte ein Auto (Gebrauchtwagen) in Deutschland kaufen und anschließend nach Russland exportieren.
Kann mir jemand sagen wie das mit den Steuern aussieht?

Danke :)
m1009

Re: Steuerrückzahlung beim Autoexport nach Russland

Beitrag von m1009 »

KFZ Steuer/Umsatzsteuer in D, Grenzsteuer, Kaution, Zollgebuehren, KFZ Steuer in Russland? Welche Steuern meinst Du??
Zuletzt geändert von m1009 am 10 Nov 2011, 23:03, insgesamt 1-mal geändert.
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