Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Was für ein Stuss wird denn über Deutschland geschrieben oder interpretiert?
Wer nicht mit Haftbefehl gesucht wird oder in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeitet, darf Deutschland so oft verlassen, wie er/sie will.
Wer mit einem Hochzeitsvisum nach Deutschland einreist, sollte sich nach der Eheschließung und vor der ersten Reise ins Heimat- oder sonstige Ausland von der Ausländerbehörde schon eine richtige Aufenthaltsgenehmigung ausstellen lassen. Verlassen kann man das Land zwar immer, aber mit der Rückkehr wäre es problematisch. Und diese Aufkleber - bzw. sind es jetzt ja Plastikkarten - werden wohl nicht in jedem Fall von einem Tag auf den anderen ausgestellt. Ich würde daher einen Hochzeitstermin nicht unbedingt zwei Tage vor eine solche wichtige Prüfung legen.
In anderen Ländern können Ausländer übrigens sehr wohl an der Ausreise in ihr eigenes Heimatland gehindert werden. Russland war dort zumindest bis vor einigen Jahren ein Paradebeispiel: Ausländer mit längerfristigem Aufenthalt (Ehepartner, Studenten) benötigten zumindest noch vor 10 Jahren eine behördliche Erlaubnis (Ausreisevisum) für jede einzelne Fahrt in die Heimat.
Ich finde die Anfrage deshalb keineswegs so abwegig.