Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht usw.

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Andrei
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Andrei »

andreask020361 hat geschrieben:weiss nicht wieviele aber es sind etliche firmen in Russl. Sie zahlen ihren mitarbeitern schwarze und weisse gehälter. Und dass ist kein Geheimnis.
Fast alle Firmen in Moskau machen so. Und dass ist kein Geheimnis.
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arghmage
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von arghmage »

andreask020361 hat geschrieben:steueramnestie ist war und wird auch in dtschl auch betrieben. leider wird auch hier mit zweierlei mass behandelt. nachdem steuersünder erwischt wurden oder sie zu 100% mit einer Aufdeckung rechnen müssen ,können sie eine Anklage mit einer selbstanklage vereiteln.
Durch Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung geht man nur straffrei aus, wenn man noch nicht erwischt wurde (§371 AO). Deswegen reicht es ja hier oft schon aus, mit einer vermeintlich exitsierenden Steuer-CD zu drohen, bringt immer ein paar Treffer ;)
pippie

Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von pippie »

arghmage hat geschrieben:
andreask020361 hat geschrieben:steueramnestie ist war und wird auch in dtschl auch betrieben. leider wird auch hier mit zweierlei mass behandelt. nachdem steuersünder erwischt wurden oder sie zu 100% mit einer Aufdeckung rechnen müssen ,können sie eine Anklage mit einer selbstanklage vereiteln.
Durch Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung geht man nur straffrei aus, wenn man noch nicht erwischt wurde (§371 AO). Deswegen reicht es ja hier oft schon aus, mit einer vermeintlich exitsierenden Steuer-CD zu drohen, bringt immer ein paar Treffer ;)
Und das soll bitte noch lange so bleiben!
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andreask020361
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von andreask020361 »

http://www.n-tv.de/politik/Kinos-machen ... 32846.html

na haben wohl kalte fuesse bekommen
die Vergangenheit ist leichter zu deuten als die Zukunft
Gunnar
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Gunnar »

Eine
sehr interessante Disukussion. Das eigentliche Problem und Dilemma in der Debatte liegt m.E. darin, dass nach dem alten Juristenspruch nicht der Recht bekommt der es hat, sondern der, der es beweisen kann. Demzufolge ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte durchaus konsequent und tadellos. Allerdings heißt es in der Eintscheidung auch ausdrücklich zu dem wohl schwerwiegendsten Vorwurf einer politischen Motivation der Verfolgung:
The Court observed that while Mr Khodorkovskiy’s case might raise some suspicion as to what the real intent of the Russian authorities might have been for prosecuting him, claims of political motivation behind prosecution required incontestable proof, which had not been presented.
Vornehm ausgedrückt! :) Im Klartext: Zweifel an den tatsächlichen Absichten von Russland liegen durchaus in der Luft, sind aber, da der Vorwurf sehr schwer wiegt, bitte schön glasklar zu beweisen.

Die mangelnde Beweislage führt in einem fairen Prozess zwangsläufig dazu, dass eine aufgestellte Behauptung ohne den Nachweis ihrer Richtigkeit vor einem rechtsstaatlichen Gericht nicht durchdringen kann und darf. Nicht mehr und nicht weniger. Das, was man in Deutschland beispielsweise in einem Strafverfahren als sogenannten 'Freispruch erster Klasse' bezeichnet, ist so ein Urteil aber genau deshalb auch bei weitem nicht. Das Urteil bestätigt allein, dass Putin die richtige Strategie in dem Machtpoker gegen seinen Widersacher gewählt hat (wenn ich mal meine Meinung einstreuen darf ;) )

Khodorkovski hatte einfach nicht genug oder kein Beweismaterial zusammentragen können und Russland hat den vorgeworfenen Rechtsverstoß selbstverständlich nicht zugestanden sondern weit von sich gewiesen und konnte daher wegen der allgemeinen Beweislastregel nicht belangt werden. Damit hat Russland aber entgegen offensichtlich anderslautenden Meinungen hier im Forum vor dem Gerichtshof nicht etwa einen grandiosen Sieg errungen oder eine Bescheinigung erhalten, dass alles prima rechtsstaatlich abgelaufen wäre. Das Ergebnis stellt vielmehr schlichtweg die lapidare Erkenntnis dar, dass es für einen einzelnen Staatsbürger verdammt schwer ist (sogar für einen Multimilliardär), Beweise für eine willkürliche, sachfremde Motivation eines Staatsapparates bzw. seiner Apparatschiks zu bekommen.

Ich bitte Euch! Der Mann (Putin) war beim KGB! Da dürfte es zum kleinen Einmaleins gehören, Hintergründe, Motivlagen und gezogene Strippen so zu verschleiern, dass deren Aufklärung für einen einzelnen nahezu unmöglich ist. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hingegen ist keine Verfolgungsbehörde mit wirklich richtiger Amtsermittlung oder eigenen Untersuchungsrichtern. Er betreibt praktisch keine eigene Aufklärung von Hintergründen oder ordnet eine Durchsuchung von Geschäfts- oder Gerichtsräumen an. Er ist einfach nur ein Gericht , welches die ihm von den Parteien selbständig vorzulegenden Beweismittel prüft.

Die Gleichung

Dem Gerichtshof konnten keine Beiweise für eine politische Motivation vorgelegt werden = Also gab es keine politische Motivation

ist daher reichlich naiv. Die Russische Administration würde sich beim Lesen dieser These jedenfalls vor Lachen die Schenkel klopfen.

Aus meiner SIcht kann dieses eurpäische Urteil nicht dazu beitragen, den ganz üblen Bei - und Nachgeschmack dieser Angelegenheit wegzuspülen.


Zu dem zweiten Prozess gegen Khodorkowski finde ich folgende Publikation der Bundeszentrale für politsche Bildung (praktisch eine offizielle Stellungnahme!) sehr erhellend:

http://www.bpb.de/files/34F1QF.pdf

Das Fazit vorstehend verlinkter, sehr ausführlicher und fundierter Betrachtung lautet:
Das Urteil des Chamowniki-Gerichts hat zu Recht welt-
weit scharfe Kritik, Ablehnung und Verurteilung erfah-
ren. Schon eine nur kurze Analyse wie diese zeigt eine
erschreckende Fülle schwerer und schwerster Verletzun-
gen tragender, von der Verfassung Russlands feierlich
verkündeter Grundsätze des Strafrechts und des Rechts-
staates. Das zweite Strafurteil gegen Chodorkowskij
und Lebedew übertrifft das erste bei weitem an Wider-
sprüchlichkeit, Willkür und Bösartigkeit. Es ist ein wei-
teres, bestürzendes Dokument von Rechtsnihilismus
und auch von Zynismus der russischen Justiz, weil es
den willkürlichen Umgang mit dem Gesetz und die bös-
willige Verdrehung des Rechts kaum noch verschleiert.
Damit ist doch eigentlich so ziemlich alles gesagt....

Gruß, Gunnar
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von GIN »

ich meine, was soll das hier? sogar Richter in Russland wissen genau....das "etwas" Unabhängigkeit niemals zu einer unabhängigen Justiz führt, denke mir in der Ukraine ist das nicht anders. Jeder der einmal das russische Rechtssystem gemacht hat, versteht mich wohl auch.
pippie

Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von pippie »

J.Eckel hat geschrieben:ich meine, was soll das hier? sogar Richter in Russland wissen genau....das "etwas" Unabhängigkeit niemals zu einer unabhängigen Justiz führt, denke mir in der Ukraine ist das nicht anders. Jeder der einmal das russische Rechtssystem gemacht hat, versteht mich wohl auch.
Was heißt denn unabhängig? Unabhängigkeit gibt es doch gar nicht, solange Menschen Recht sprechen.
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von GIN »

Liebe Pippie, ich rede nur von der Weisungsfreiheit, das Kernstück einer Chance auf Unabhängigkeit. Ein Richter muss seine Verhandlung führen können wie er will, in Russland ist das nicht der Fall, neben dem menschlichen Faktor, ist das ein grosses Problem in Russischen Gerichten. Die Obergerichte habe zu starken Einfluss auf die unteren Richter.
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Dietrich »

Gunnar hat geschrieben:Eine
sehr interessante Disukussion.
[...]
Damit ist doch eigentlich so ziemlich alles gesagt....
Gruß, Gunnar
Hallo Gunnar,

danke für deine gute und sachliche Zusammenfassung.
Ich gebe dir in deinen Schlussfolgerungen recht, aber mit einer derartigen sachlichen und an den Gesetzen orientierten Ansicht wirst du wohl wenig Glück in Diskussionen zum Thema Chodorkovski und/oder Timoshenko haben.
Du wirst in jeder Diskussion mit folgenden "Argumente" totgeworfen, die natürlich nichts mit deiner Argumentation zu tun haben, aber die man eben nicht klar mit NEIN (oder JA) beantworten kann. Mit einem "das hat damit aber doch nichts zu tun!" ziehst du aber den Kürzeren, obwohl du natürlich recht hast.

- Wie konnte der so schnell so reich werden? Der muss was am Stecken haben! Oder glaubst du nicht?
- Die Oligarchen sind doch eh alle Verbrecher!
- Der hätte sich ja an die "Absprache mit Putin" halten können
- Er war doch vorgewarnt. Wieso hat er sich nicht abgesetzt?
- In Deutschland/USA/"Dem Westen" ist auch nicht alles immer 100% rechtstaatlich!
- Die USA haben Guantanamo!
- Bei uns ist es noch viel schlimmer! Schau dir Helmut Kohl an!
etc. etc.

Das ist so wie mit der Frage, was machst du, wenn du 100 Leute hast. 99 von denen sind Mörder, einer nicht. Aber du hast keine Chance, herauszufinden, wer der Eine ist.
Freilassen? Alle 100?
Oder alle einsperren? Obwohl man genau weiss, dass es dabei einen unschuldigen erwischt?
Rechtstaat heisst nunmal: Alle freilassen!
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von GIN »

Dietrich hat geschrieben:
Gunnar hat geschrieben:Eine
sehr interessante Disukussion.
[...]
Damit ist doch eigentlich so ziemlich alles gesagt....
Gruß, Gunnar
Hallo Gunnar,

danke für deine gute und sachliche Zusammenfassung.
Ich gebe dir in deinen Schlussfolgerungen recht, aber mit einer derartigen sachlichen und an den Gesetzen orientierten Ansicht wirst du wohl wenig Glück in Diskussionen zum Thema Chodorkovski und/oder Timoshenko haben.
Du wirst in jeder Diskussion mit folgenden "Argumente" totgeworfen, die natürlich nichts mit deiner Argumentation zu tun haben, aber die man eben nicht klar mit NEIN (oder JA) beantworten kann. Mit einem "das hat damit aber doch nichts zu tun!" ziehst du aber den Kürzeren, obwohl du natürlich recht hast.

- Wie konnte der so schnell so reich werden? Der muss was am Stecken haben! Oder glaubst du nicht?
- Die Oligarchen sind doch eh alle Verbrecher!
- Der hätte sich ja an die "Absprache mit Putin" halten können
- Er war doch vorgewarnt. Wieso hat er sich nicht abgesetzt?
- In Deutschland/USA/"Dem Westen" ist auch nicht alles immer 100% rechtstaatlich!
- Die USA haben Guantanamo!
- Bei uns ist es noch viel schlimmer! Schau dir Helmut Kohl an!
etc. etc.

Das ist so wie mit der Frage, was machst du, wenn du 100 Leute hast. 99 von denen sind Mörder, einer nicht. Aber du hast keine Chance, herauszufinden, wer der Eine ist.
Freilassen? Alle 100?
Oder alle einsperren? Obwohl man genau weiss, dass es dabei einen unschuldigen erwischt?
Rechtstaat heisst nunmal: Alle freilassen!
Stimme Dir zu, doch solltest Du lieber einem Russen die Unterschiede im Rechtssystem erklären. Wieso ein Russisches Gerichtssystem weniger Unabhängig seien muss. Klare Analyse ohne Russlandbashing tut gut, als Oberlehrer darf man nicht auftreten.
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