daveg hat geschrieben:Letzten Endes ist doch nicht das Gesetzt entscheidend, sondern dessen Anwendung.
Nun, ich bin auch kein Jurist, aber man muss auch keiner sein, um zu verstehen, dass es noch etwas frueh ist, ueber die Anwendung eines noch nicht einmal in Kraft getretenen Gesetzes zu urteilen.

Und primaer muss natuerlich erst mal das Gesetz verfassungskonform sein und den europaeischen Normen nachkommen.
Während man in D die Möglichkeit hat (also mit Genehmigung), für fast alles, fast überall und fast zu jedem Zeitpunkt zu demonstrieren, sieht das in Ru ganz anders aus. Das Gesetz dient doch jetzt nur dazu noch mehr abzuschrecken (die üblichen 15 Tage Knast reichen wohl nicht mehr). In Ru wird man doch schon verhaftet, wenn wann selbst bei einer genehmigten Demo mal mit einem Fuss auf die Strasse kommt (vom Bürgersteig), was ja hier in St.P. kaum auszuschliessen ist, da ja sämtliche Bürgersteige durch Strassenrestaurants und Terassen verbarikadiert sind. Deren Legalität interessiert niemanden.
Ich habe an dieser Darstellung auch starke Zweifel, es waere schoen, ein paar konkrete Belege zu sehen. In Moskau verliefen die grossen Demonstrationen (bis auf die letzte) nach Darstellung aller Seiten jedenfalls ohne besondere Uebergriffe.
Klar ist allerdings doch wohl, dass sowohl in D als auch in RU eine Versammlung nicht genehmigt werden muss, sondern nur angemeldet wird. Und dass hinsichtlich Ort, Zeit, ... in den Versammlungsgesetzen den fuer Ordnung und Sicherheit zustaendigen Organen zugestanden wird, hierzu Auflagen zu erteilen.
Jede Verfassungsbeschwerde dagegen ist doch sowieso schon von vorneherein zum Scheitern verurteilt.
Das koennte so sein (denn die Richter des Verfassungsgerichts der Foederation werden ja auf Vorschlag des Praesidenten nur vom Rat der Foederation bestaetigt), aber selbst scharfe Kritiker der russischen Gerichte werfen gerade dem Verfassungsgericht so etwas nicht vor, im Gegenteil. Vielleicht spielt aber hierbei immer noch eine Rolle, dass das Verfassungsgericht seinerzeit 1993 sich gegen den Praesidenten Jelzin stellte.
PS Jetzt hat nun der Rat fuer die Entwicklung der Zivilgesellschaft und Menschenrechte beim Praesidenten der RF seine Beurteilung des Gesetzes veroeffentlicht. Er fand eine ganze Reihe formaler und inhaltlicher Verstoesse gegen die Verfassung und kritisiert unzureichende Abstimmung z.B. mit dem Strafgesetzbuch. Er empfiehlt somit dem Praesidenten, sein Veto einzulegen.
http://www.president-sovet.ru/structure ... %20ВВП.pdf
Irgendwie scheint doch, ein demokratischer Prozess im Gange zu sein!?
Es waere interessant zu wissen, was diese Experten zu unseren Versammlungsgesetzen meinen ...
