Sibirier hat geschrieben:Mir ist jetzt ein ganz verrückter Gedanke gekommen.
Mein Fahrzeug damals war bei Überführung nur für 14 Tage angemeldet (zeitlich befristet). Jedoch sagte man mir, dass ich hier in Russland mit dem "grünen Zollwisch" weiter fahren könne. Das habe ich auch gemacht, gut bin aber damals nur 1 Mal angehalten worden. Für die war aber nur mein int. Führerschein und das Zolldokument wichtig.
D. h. man könnte mit einem unangemeldeten Wagen hier in Russland fahren. Einzig wäre das Problem der Versicherung. Ich weiß nicht, ob man da eine russ. Versicherung abschließen kann oder die dt. Versicherung, halt ohne Anmeldung. Sparen könnte man damit die Kfz-Steuer. Bei Rücküberführung müsste man sich halt "rote Nummernschilder" besorgen....
... das halte ich für sehr gefährlich und nicht nachdenkenswert, weil
- das Auto auch keinen Fahrzeugschein hat, der immer vorgelegt werden muss bei Behördenkontakt
- das Fahrzeug versichert werden muss, wenigstens mit Haftpflicht. Alles andere wäre hochverantwortungslos.
Die Verzollung des Autos ändert sich nicht mehr, da die 3-5, 5-7, älter als 7 Jahre- Fristen schon erreicht sind. Es wird unbezahlbar und wahrscheinlich technisch unmöglich wegen fehlender EUR4 ab Werk.
In der Grauzone wäre das Fahren mit Saisonkennzeichen. Das Fahren eines Fahrzeugs, bei dem nach Einfuhr der Fahrzeugschein verloren ging und das nach Ersatzausstellung abgemeldet wurde, ist m.E. ebenso recht riskant und vollkommen ungesetzlich. Gesehen habe ich allerdings schon mehrere Autos mit deutschen Kennzeichen ohne Aufkleber.