Kürzlich im folgenden Artikel gelesen,
https://www.berliner-zeitung.de/politik ... li.2230814
dass nun auch Deutsche mit doppelter Staatsbürgerschaft vom Ausreiseverbot betroffen sind.
Ist ja bekannt, dass es in der Ukraine dieses Gesetz mit landesweitem Ausreise-Verbot für alle Männer zwischen 18 und 60 Jahren schon längere Zeit gibt...
Interessant ist aber, dass da die ganze Zeit ne Ausnahmeregelung für Doppelstaater gab, die seit Kurzem wohl nicht mehr gilt.
Und warum hat man es denn "plötzlich" geändert, wo doch der zahlenmäßige Anteil derer recht gering ist und im Zuge der Mobilmachung wohl/eh nicht so viel ausmachen kann?!