daveg hat geschrieben:Mal was anderes dazu: verliert man nicht eigentlich die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn man eine ausländische (außer EU u. Schweiz) erhält? Spätaussiedler ausgenommen. Oder andersherum, muss man nicht eigentlich die russ. Staatsangehörigkeit abgeben, wenn man die deutsche erhält?
Es gibt Fälle, wo man per Gesetz und mit Geburt die Staatsangehörigkeit zwei Staatsangehörigkeiten bekommt, entweder weil die Eltern verschiedene Staatsangehörigkeiten haben, oder weil man noch dazu in einem Land geboren wurde, das seine Staatsangehörigkeit an den Geburtsort knüpft. Solche Fälle sind quasi unvermeidbar, und weil das kein beantragter Erwerb ist, verliert man damit auch nicht die jeweils andere Staatsangehörigkeit.
daveg hat geschrieben:Das würde dann heissen, das wer immer in Russland die doppelte Staatsangehörigkeit deklariert, verstößt gegen dt. oder russ. Gesetze (denn auch in Ru ist die doppelte Staatsangehörigkeit eigentlich nicht erlaubt).
Aber hallo: Russland erlaubt sehr wohl die doppelte Staatsbürgerschaft... siehe oben, es ist manchmal einfach unvermeidlich. Steht übrigens auch im russ. Gesetz über die Staatsangehörigkeit der RF:
Статья 6. Двойное гражданство
1. Гражданин Российской Федерации, имеющий также иное гражданство, рассматривается Российской Федерацией только как гражданин Российской Федерации, за исключением случаев, предусмотренных международным договором Российской Федерации или федеральным законом.
2. Приобретение гражданином Российской Федерации иного гражданства не влечет за собой прекращение гражданства Российской Федерации.
...
Nur, wenn jemand die Staatsangehörigkeit beantragt, obwohl er eine andere hat, muss er die andere erst abgeben, um die russische zu bekommen (mit Ausnahmen nach int. Verträgen).
Kinder von DE-RU-Paaren haben legal nach den Gesetzen beider Länder zwei Staatsangehörigkeiten, die sie auch lebenslang behalten können.
Du erntest, was du säst.