Norbert hat geschrieben:Das Gesetz gilt, für alle Russen, die eine zweite Staatsbürgerschaft oder eine ständige Aufenthaltsgenehmigung in einem anderen Staat haben. Wer im anderen Land lebt, muss umgehend nach der folgenden Einreise (Urlaub in Russland) die entsprechende Meldung in der Migrationsbehörde oder Post vornehmen. Ist aber eine Kleinigkeit und dauerte bei meinen Söhnen ganze 10 Minuten.
Hier in Novosibirsk werden Verstöße wirklich verfolgt - letztes Jahr rund 2213 Strafen deswegen:
http://news.ngs.ru/more/2223523/
Ich hatte leider keine Zeit das hier zu verfolgen........Jetzt war ich in diesem Jahr mindestens 7X in Russland und habe neue Fragen an der Grenze bemerkt. So zwischen 30 und 60 Tage war ich in diesem Jahr dann schon bestimmt in Russland.
Die Fragen bei der Einreise und Ausreise
Wo leben Sie?, was machen Sie in Russland und wann waren sie das letzte X in Russland.
Mit mir habe ich einen Beipackzettel der russischen Botschaft das meine Registrierung im Ausland bestätigt. Der Zettel wird immer älter. Das wurde aber bis jetzt nur 1X verlangt bei der Ausreise in Moskau. Niemals vorher. Registriert habe ich mich nirgends. Weder in Moskau, noch Petersburg, der Krim, Krasnodar, Stavropol oder Sotschi.
Frage: Man muss sich also als russischer Staatbürger mit Wohnsitz im Ausland bei jeder Einreise am Ort registrieren? Faktisch wie ein Ausländer mit Visum?
Ich vermute eher Du musstest deine Söhne registrieren weil die einen festen Wohnsitz haben in Russland und dazu noch einen ausländischen Pass?