Russisches Flugzeug von Türken abgeschossen

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Axel Henrich
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Re: Russisches Flugzeug von Türken abgeschossen

Beitrag von Axel Henrich »

Berlino10 hat geschrieben:Meiner Meinung nach nur so lange sie sich system-immanent verhalten ... und Schröder war 2014 schon Jahre nicht mehr im Amt
Aber er hat zu aktiven Zeiten fuer D den Amis wenigstens ein bisschen Individualitaet abgerungen, was Sie ihn, wie auch mal kurz Merkel, haben auch spueren lassen ...

-ah-
Sachse007
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Re: Russisches Flugzeug von Türken abgeschossen

Beitrag von Sachse007 »

Ohne Schröder wären wir Irak-Krieg-Beteiligte. Erinnert sich noch jemand daran, wie unmittelbar nach seinem Amstantritt Angela Merkel als Oppositionsführerin nach Washington gefahren ist, um George Bush zu sagen: "Bundeskanzler Schröder spricht nicht für alle Deutschen!" Abgesehen davon, dass das hart an der Grenze zu einer Straftat ist (ich hätte sie deswegen wegen Hochverrats eingesperrt, wir hatten eine Bundesregierung und einen Parlamentsbeschluß), so habe ich das Gefühl, dass sie am liebsten für die USA deutsche Soldaten durch die irakischen Minenfelder geschickt hätte.
Abgesehen davon, dass die Gründe für den Irak-Krieg allesamt erstunken und erlogen waren. Und der BND hat die Lügen seines Informanten allesamt ungeprüft und treudoof an den Großen Bruder weitergeleitet (Curveball-Affäre). Im Prinzip haben wir an diesem Elend auch einen sehr sehr großen Anteil.

https://de.wikipedia.org/wiki/Rafid_Ahmed_Alwan
_RGP_
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Re: Russisches Flugzeug von Türken abgeschossen

Beitrag von _RGP_ »

Sachse007 hat geschrieben: dass sie am liebsten für die USA deutsche Soldaten durch die irakischen Minenfelder geschickt hätte.
Ja, das war 'ne ziemlich beschissene Aktion von ihr.

Allerdings frage ich bei so was immer, ob sie genauso gehandelt hätte, wenn sie an der Regierung gewesen wäre.
Aus der Oppositionsposition heraus kann man immer leicht aktionistisch sein, Dinge fordern, und behaupten, man habe die Lösung. Man läuft ja schließlich keine Gefahr, am Ende auch liefern zu müssen.

Wie das aussieht, wenn man erst die Klappe aufreißt, dann aber etwas machen müßte, für das man beim Stimmvieh 0 Rückhalt hätte, hat man beim Entscheid über den Libyen-Einsatz gesehen. Erst trommelt unsere Politikerkastemit am lautesten für Flugverbotszonen und einen Einsatz gegen Gaddafi, stimmt dann aber im UNO-Sicherheitsrat (Deutschland war halt unglücklicherweise gerade nichtständiges Mitglied) nicht dafür, sondern enthält sich.


Die Linke fordert ja auch auf Bundesebene und im Westen immer munter und unrealistisch drauf los, während man im Osten so manches Rathaus besetzt, und Realpolitik betreiben muß. Da hat es in der Vergangenheit schon ordentlich parteiinternen Stress gegeben.
Sachse007
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Re: Russisches Flugzeug von Türken abgeschossen

Beitrag von Sachse007 »

Das, war, wenn ich mich nicht recht irre, die FDP, die nicht wollte. Die CDU wollte schon demokratisieren, aber mit der FDP war das nicht machbar. Die Grünen wären mitmarschiert...
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CSB_Wolf
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Re: Russisches Flugzeug von Türken abgeschossen

Beitrag von CSB_Wolf »

Sachse007 hat geschrieben:Ohne Schröder wären wir Irak-Krieg-Beteiligte. Erinnert sich noch jemand daran, wie unmittelbar nach seinem Amstantritt Angela Merkel als Oppositionsführerin nach Washington gefahren ist, um George Bush zu sagen: "Bundeskanzler Schröder spricht nicht für alle Deutschen!" Abgesehen davon, dass das hart an der Grenze zu einer Straftat ist (ich hätte sie deswegen wegen Hochverrats eingesperrt,
Gerhard Schröder war schon in Ordnung. Die Merkel hätte dafür eingesperrt gerhört, dass war ja wirklich der Hammer diesem Kriegsverbrecher Bush in den Hintern zu klettern :roll: Es sind noch zu wenige auf der Strasse, es müsten jede Woche über 1 Million auf die Strasse gehen, vielleicht würde sich mit der Zeit mal etwas ändern.

Gruss
wolf
Sachse007
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Re: Russisches Flugzeug von Türken abgeschossen

Beitrag von Sachse007 »

Da habe ich hier etwas für dich aus dem Grundgesetz (kommt aus dem, was mal Herr oder Frau (oder Fräulein) Haya hier reingestellt hat (http://vineyardsaker.de/analyse/445-verbrechen/):
Was bedeutet es, wenn eine Regierung an einem für das Leben ihrer Bürger so entscheidenden Punkt wie der Frage von Krieg und Frieden die Verfassung bricht? Was wäre es, wenn die Bundesregierung eines Tages erklärt, sie schickt Truppen in die Ukraine? Sie würde auf solch gravierende Weise gegen die Verfassung verstoßen, dass sie sie tatsächlich außer Kraft setzt. Sie beseitigt sie. Und für solche Fälle lässt sich im Grundgesetz auch etwas finden. Der Artikel 20, Absatz 4. Da steht nämlich: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Das ist, so verblüffend es klingt, das Recht jeder und jedes Einzelnen. Das Recht zum Widerstand. Und, wohlgemerkt, dieser Satz enthält nur die Einschränkung „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. Er enthält nicht die Einschränkung „im Rahmen geltender Gesetze“.

... is nich meine Idee, steht so im Grundgesetz...
Gunnar
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Re: Russisches Flugzeug von Türken abgeschossen

Beitrag von Gunnar »

Sachse007 hat geschrieben: Und, wohlgemerkt, dieser Satz enthält nur die Einschränkung „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. Er enthält nicht die Einschränkung „im Rahmen geltender Gesetze“
Das Widrstandsrecht ist die verfassungsrechtliche Ultima Ratio, also die berühmte letzte Rettung, wenn alle, aber auch alle anderen Rechtsmittel zuvor ausgeschöpft worden sind. Es besteht außerdem nur dann, wenn unsere verfassungsmäßige Ordnung insgesamt beseitigt werden soll. Das dürfte eigentlich für jeden sonnenklar sein.

Nur weil ein deutsches Verfassungsorgan eventuell gegen den Dublinvertrag verstößt oder die Schengengrundsätze verletzt, hat der Deutsche Staatsbürger kein Recht zum Widerstand so wie Du das hier offenbar verstanden wissen willst. Es ist schon absurd wie Leute so tun als wollten Sie die vermeintlich in Gefahr geratene verfassungsmäßige Ordnung in unserem Land damit aufrecht erhalten können dass sie zur totalen Anarchie aufrufen. Was soll denn bitte schön Deiner Meinung nach kommen, wenn Du mit Deinem Widerstandsrecht die Bunderegierung beseitigt hast, etwa durch Waffengewalt oder Androhung derselben- Denn es geht Dir ja offenbar um diese Form des Widerstandes und nicht um friedliche Demonstrationen denn dafür müsstest Du nicht Art 20 Abs. 4 GG bemühen.

Das Bundesverfassungsgericht (und das legt die Verfassung aus, nicht der Bürger) sagte in der Entscheidung zum KP Verbot (veröffentlicht in BVerfGE 5, 85) ausdrücklich:
Ein Widerstandsrecht gegen einzelne Rechtswidrigkeiten kann es nur im konservierenden Sinne geben, d.h. als Notrecht zur Bewahrung oder Wiederherstellung der Rechtsordnung. Ferner muß das mit dem Widerstande bekämpfte Unrecht offenkundig sein und müssen alle von der Rechtsordnung zur Verfügung gestellten Rechtsbehelfe so wenig Aussicht auf wirksame Abhilfe bieten, daß die Ausübung des Widerstandes das letzte verbleibende Mittel zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Rechtes ist.

Weil diese rechtlichen Voraussetzungen eines Widerstandsrechtes gegen einzelne Rechtswidrigkeiten hier offenkundig nicht gegeben sind, hat das Bundesverfassungsgericht sich nicht veranlaßt gesehen, die von der KPD aufgestellte Behauptung, daß Bundesorgane das Grundgesetz verletzten, in diesem Verfahren im einzelnen zu untersuchen. Selbst wenn nicht jede der Hand lungen BVerfGE 5, 85 (377)BVerfGE 5, 85 (378), an denen sich die KPD stößt, in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz stehen sollte, so kann doch weder die Rede davon sein, daß die Verfassungswidrigkeit offenkundig wäre, noch davon, daß alle gesetzlich verliehenen Rechtsbehelfe so wenig Aussicht auf wirksame Abhilfe böten, daß zum Widerstande als dem letzten Mittel gegriffen werden dürfte. Das ist nach der Überzeugung des Bundesverfassungsgerichts evident. Wer hier bereits ein Widerstandsrecht anerkennen wollte, übersähe den grundsätzlichen Unterschied zwischen einer intakten Ordnung, in der im Einzelfalle auch Verfassungswidrigkeiten vorkommen mögen, und einer Ordnung, in der die Staatsorgane aus Nichtachtung von Gesetz und Recht die Verfassung, das Volk und den Staat im ganzen verderben, so daß auch die etwa in solcher Ordnung noch bestehenden Rechtsbehelfe nichts mehr nutzen.

Daß der KPD als einer kleinen Partei nicht ebenso umfassende Möglichkeiten zur rechtlichen Bekämpfung von Verfassungswidrigkeiten vor dem Bundesverfassungsgericht zur Verfügung stehen wie einer großen Partei - etwa nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG -, ändert hieran nichts. Man käme sonst zu dem ungereimten Ergebnis, daß eine große Partei genötigt wäre, auf dem einen oder anderen Wege, den sie sich zu öffnen vermag, das Bundesverfassungsgericht anzugehen, während eine kleine Partei unmittelbar zum Widerstande greifen könnte. Mit gutem Grunde steht ein Antragsrecht vor dem Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung objektiven Verfassungsrechts nur Organen oder Gruppen zu, die im Verfassungsleben eine gewisse Bedeutung haben. Auch in dieser Form ist der Verfassungsrechtsschutz in der Bundesrepublik in einem den meisten anderen Staaten der Welt unbekannten Maße ausgebaut. Es wäre also ein Widerspruch in sich, wenn die KPD deshalb unmittelbar zum Widerstand schreiten dürfte, weil sie zu unbedeutend ist, um das Bundesverfassungsgericht umfassend anrufen zu können.
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Wladimir30
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Re: Russisches Flugzeug von Türken abgeschossen

Beitrag von Wladimir30 »

Die Diskussion über Schreibung und Aussprache habe ich ausgegliedert.

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Axel Henrich
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Re: Russisches Flugzeug von Türken abgeschossen

Beitrag von Axel Henrich »

Putin ist ja gestern in seiner jaehrlichen Pressekonferenz logisch auch auf dieses Thema eingegangen, mit ganz einfachen Worten, fast schon wie Jelzin immer und wie ich meine, war Putin - was die Sache mit dem Abschuß der SU24 betrifft - sehr ueberzeugend!

Oeffnung und Auswertung des Flugschreibers geschieht im MAK (die damals auch den Unfall der polnischen Regierungsmaschine bei Smolensk untersuchten) unter Einbeziehung der Oeffentlichkeit (zumindest wer der Einladung folge leistet) und bis Montag wissen wir genaueres.

Von MDR-Info hier mal dazu ein Audiobeitrag - knapp 4 Min.(u.a. mit Kujau):
"Russland ist wesentlich glaubwürdiger als die Türkei - Der Abschuss eines russischen Kampfjets hat sich offenbar so ereignet wie von Russland dargestellt": http://www.mdr.de/mdr-info/audio1354348.html

-ah-
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Flüga14
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Re: Russisches Flugzeug von Türken abgeschossen

Beitrag von Flüga14 »

Laut Aussage der Türkei wurde das Flugzeug 10 Mal aufgefordert, den türkischen Luftraum zu verlassen.
Laut Aussage des überlebenden Piloten, gab es keine Warnung der Türkei und der Kampfjet habe nicht den türkischen Luftraum verletzt.

Aussage gegen Aussage. Ich glaube jedenfalls dem russischen Piloten, vielleicht waren sie auch nur 10 sec mal im türkischen Luftraum, aber das ist kein Grund ein Flugzeug abzuschießen.
Präsident: Wladimir Putin; Ministerpräsident: Dmitri Medwedew; Außenminister: Sergej Lawrow; Verteidigungsminister: Sergej Schoigu; Pressesprecher: Dmitri Peskow; Vorsitzender der Russischen Präsidialverwaltung: Sergej Iwanow
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