Und vor allem muss man im Anschluss regelmäßig vor Ort sein (wie auch in Deutschland). Laut Gesetz darf man nie länger als 183 Tage am Stück außerhalb Russlands sein, einige Gebiete legen das aber sogar so aus, dass man 183 Tage im Jahr im Land sein muss.Berlino10 hat geschrieben:Für eine Russische Aufenthaltserlaubnis (hier RWP suchen) sind viele Papiere, Untersuchungen und ein Sprachtest nötig (wie in DEU)
Frage zu Visum/Aufenthalt nach Heirat
- Norbert
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Re: Frage zu Visum/Aufenthalt nach Heirat
Re: Frage zu Visum/Aufenthalt nach Heirat
Aber trotzdem musst du alle 90 Tage mal raus und arbeiten darfst du nicht, ge?Berlino10 hat geschrieben:Wie m5 richtig sagt, ist für RUS Besuche das 90-Tage-Privatvisum mit zweifacher Einreise wohl das Beste, da gibt es auch keine 90 von 180 Tage Beschränkung o.ä. , ich habe das jetzt schon seit letztem Jahr in Kette geschaltet, mit nur 4 Wochen zwischendurch in DEU.
Re: Frage zu Visum/Aufenthalt nach Heirat
Richtig, aber ich muss ohnehin spätestens alle 90 Tage in Berlin mal nach dem Rechten sehen ...
und arbeiten tue ich online ... da ist es gleich, wo ich bin ... aber RWP ist trotzdem in Vorbereitung ...
aber das gilt ja für den Fred-Ersteller nicht, die wollen ja in DEU leben
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Re: Frage zu Visum/Aufenthalt nach Heirat
Vielleicht irgendwann später mal in Russland, wenns mir hier zu blöd wird

Re: Frage zu Visum/Aufenthalt nach Heirat
Hallo,
kann mich denn meine russ. Ehefrau nach Russland einladen, obwohl sie für immer in Dt.
lebt und sich in Russland abgemeldet hat ?
Wohlgemerkt, sie hat noch den russischen Pass.
kann mich denn meine russ. Ehefrau nach Russland einladen, obwohl sie für immer in Dt.
lebt und sich in Russland abgemeldet hat ?
Wohlgemerkt, sie hat noch den russischen Pass.
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Re: Frage zu Visum/Aufenthalt nach Heirat
Ja.
Gefunden auf: http://frankfurt.mid.ru/web/frankfurt-de/privatvisumEinladung in einer der drei Formen:
[...]
b) Antrag eines in Deutschland wohnenden russischen Staatsbürgers mit der Bitte, seinem Familienmitglied (Ehefrau, Ehemann, Tochter, Sohn), der mit ihm zusammenreist, ein Visum auszustellen. Dem Antrag soll der gültige russische Reisepass der einladenden Person (Original und Kopie der erste Seite mit den Passangaben) sowohl auch Originale und Kopien der die Verwandschaft beweisenden Dokumente (Geburts- oder Heiratsurkunden, Dokumenten über die Namensänderung usw.) beigefügt sein. Das beantragte Visum kann nicht länger als 90 Tage gültig sein. Da dieses Beantragungsverfahren von dem Visaerleichterungsabkommen nicht vorgesehen ist, kann dieses Visum leider nicht kostenfrei sein.
Re: Frage zu Visum/Aufenthalt nach Heirat
Wenn sie den russischen Pass hat, braucht sie doch keine Einladung nach Russland und kriegt sowieso kein Visum?
Re: Frage zu Visum/Aufenthalt nach Heirat
Sie nicht, aber ihr Mann braucht zB ihre Einladung.
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Re: Frage zu Visum/Aufenthalt nach Heirat
m5, der deutsche Werner will von seiner russischen Ehefrau eingeladen werden!

