Vaterschaft eines russischen Kindes anerkennen

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
Pantera
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Vaterschaft eines russischen Kindes anerkennen

Beitrag von Pantera »

Hallo!

Ich bin mittlerweile wieder in Deutschland und nun haben meine Freundin und ich uns überlegt
dass wir gerne erstmal hier heiraten wollen und das Kind hier geboren werden soll.
Da meine Freundin noch in Russland ist würde ich jetzt gerne schonmal die Vaterschaft anerkennen damit sie es mit dem Visum einfacher hat.
Das dürfte dann ein Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes sein wenn ich mich nicht irre?
Hat jemand eine Ahnung wie das funktioniert?
Marco
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Re: Vaterschaft eines russischen Kindes anerkennen

Beitrag von Marco »

Schau mal bei http://www.info4alien.de vor bei.
Dort gibt es für solche DInge immer kompentente Beratung. Dein Fall ist einer, der nicht so "alltäglich" in diesem Forum vorkommt
Pantera
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Re: Vaterschaft eines russischen Kindes anerkennen

Beitrag von Pantera »

Ja super danke! Alles klar, falls es trotzdem jemand weiss könnt ihr es ja sagen.
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Dietrich
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Re: Vaterschaft eines russischen Kindes anerkennen

Beitrag von Dietrich »

Vielleicht habe ich einige deiner anderen Posts übersehen, aber irgendwie passt das für mich noch nicht zusammen:

> meine Freundin und ich uns überlegt dass wir gerne erstmal hier heiraten wollen
Ihr seid also noch NICHT verheiratet...
> und das Kind hier geboren werden soll.
Es gibt noch kein Kind...?
> Da meine Freundin noch in Russland ist würde ich jetzt gerne schonmal die Vaterschaft anerkennen damit sie es mit dem Visum einfacher hat.
Also quasi bereits vor der Geburt?
> Das dürfte dann ein Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes sein wenn ich mich nicht irre?
Sowas gibt es meines Wissens nach nicht.

Du willst also das Kind quasi "im Bauch" anerkennen. Aufgrund dieser Anerkennung soll dann deine Freundin ein Visum kriegen, ohne dass ihr schon verheiratet seid. Sie soll dann rüberkommen, das Kind auf die Welt bringen und ihr wollt heiraten.
Habe ich das richtig zusammengebracht?
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m5bere2
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Re: Vaterschaft eines russischen Kindes anerkennen

Beitrag von m5bere2 »

Dietrich hat geschrieben:Sowas gibt es meines Wissens nach nicht.
Doch doch, eine Familienzusammenführung mit dem noch ungeborenen deutschen Kind, das man im Bauch trägt, gibt es durchaus. Es muss halt nur zweifelsohne deutscher Staatsbürger sein, was es mit deutschem Vater ja wäre. ;-)
Pantera
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Re: Vaterschaft eines russischen Kindes anerkennen

Beitrag von Pantera »

http://www.germania.diplo.de/Vertretung ... eburt.html

Doch das geht, ich muss morgen zum Jugendamt und dort eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung
und eine Sorgerechtserklärung abgeben und das dann mit einer Kopie meines gültigen Reisepasses nach Russland senden.

Ausserdem habe ich versucht mich in diesem anderem Forum anzumelden, aber es war unmöglich den Veriferzierungscode richtig einzugeben,
also habe ich es nach 100 erfolglosen Versuchen aufgegeben und versuche es ohne deren Hilfe.
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Dietrich
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Re: Vaterschaft eines russischen Kindes anerkennen

Beitrag von Dietrich »

m5bere2 hat geschrieben:
Dietrich hat geschrieben:Sowas gibt es meines Wissens nach nicht.
Doch doch, eine Familienzusammenführung mit dem noch ungeborenen deutschen Kind, das man im Bauch trägt, gibt es durchaus. Es muss halt nur zweifelsohne deutscher Staatsbürger sein, was es mit deutschem Vater ja wäre. ;-)
Auch wenn man noch nicht verheiratet ist?
Ich kenne die Variante bisher nur so, dass zumindest die Hochzeit bereits stattgefunden hat.

Aber man lernt ja immer dazu.... gerade gefunden auf http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=216881
Ziffer 28.1.4 der Verwaltungsvorschrift zum AufenthG wie folgt darstellt:

Aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung des Schutzgebots des Artikels 6 GG kann werdenden Eltern von Kindern, die aufgrund ihrer Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen werden (§ 4 Absatz 1 StAG), ein mit Blick auf den voraussichtlichen Geburtszeitpunkt entsprechend langfristig berechnetes Visum zur Einreise auf Grundlage des künftigen Anspruchs nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erteilt werden.

Gleiches gilt für werdende Väter von Kindern, die aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts der Mutter in Deutschland nach § 4 Absatz 3 StAG durch Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben werden.

Die Einreise ist der Schwangeren zu ermöglichen, sobald die Geburt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Reisefähigkeit der Schwangeren - insbesondere im Zusammenhang mit möglichen Gesundheitsrisiken - und die Reisemöglichkeiten sind dabei zu berücksichtigen. I. d. R. wird daher die Einreise zwischen dem vierten und dem Ende des siebenten Schwangerschaftsmonats ermöglicht werden.

Dem Vater ist die Einreise zu ermöglichen, wenn die Schwangere - z.B. wegen des Vorliegens einer Risikoschwangerschaft - auf seinen Beistand angewiesen ist. Liegen keine solchen Gründe vor, ist dem Vater die Einreise so rechtzeitig zu ermöglichen, dass er bei der Geburt anwesend sein kann. Es ist eine geeignete ärztliche Bescheinigung beizubringen.

Außerdem ist Voraussetzung für die Ermöglichung der Einreise, dass das Elternteil nicht nur formal, etwa durch Abgabe der Vaterschaftsanerkennung oder Sorgerechtserklärung, eine Beziehung zu dem Kind entstehen lässt, sondern auch tatsächlich den Willen hat, die Elternrolle auszufüllen und elterliche Verantwortung zu übernehmen.

In Fällen des begründeten Verdachts einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung in diesem Zusammenhang vgl. Nummer 27.1a.1.3. Die Aufenthaltserlaubnis selbst wird nach der Geburt erteilt.

Werdende Eltern, die sich bereits im Bundesgebiet befinden, haben lediglich Anspruch auf Erteilung einer Duldung gemäß § 60a Absatz 2 Satz 1.
Dann viel Erfolg.....
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zimdriver
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Re: Vaterschaft eines russischen Kindes anerkennen

Beitrag von zimdriver »

eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung
... ja, geht. Auch ohne Hochzeit. Und es soll sogar den Titel geben für die Mama, solange sie nichts kostet.
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Re: Vaterschaft eines russischen Kindes anerkennen

Beitrag von inorcist »

Hatte das nicht vor ein paar Jahren jemand beschrieben, wie das bei ihm und seiner ukrainischen Freundin lief?

Würde den Thread raussuchen, ist aber am Handy etwas mühsam.
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Norbert
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Re: Vaterschaft eines russischen Kindes anerkennen

Beitrag von Norbert »

Dietrich, das nennt man "Recht auf die deutsche Geburt". Ein deutsches Kind hat das Recht in Deutschland zur Welt zu kommen. Die werdende Mutter bekommt daher ein Visum. ABER die Vaterschaftsanerkennung ist in diesem Fall natürlich deutlich schwieriger, als in einer Ehe. Könnte ja jeder kommen ...

Und natürlich muss ebenso vorab geklärt werden, wer die Entbindung zahlt, etc.
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