Heirat in Moskau - neuerdings EFZ notwendig?

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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asgardcrew
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Re: Heirat in Moskau - neuerdings EFZ notwendig?

Beitrag von asgardcrew »

m5bere2 hat geschrieben:
asgardcrew hat geschrieben: Was die RWP oder die VID angeht hast du durch die Heirat keinerlei Vorteile
Und ob man die hat: als Ehepartner eines russischen Staatsbürgers hat man Anspruch auf RWP ohne Beachtung von Quoten. Und ohne RWP gibt es keinen Vid. Als Beispiel, wie schwer man es ohne Heirat hat: als ich im Juni 2015 die RWP beantragt habe, wollten die mich gleich wieder fortjagen, weil schon sämtliche RWP für 2015 in der Oblast Nowosibirsk vergeben waren.

Auch hat man nach drei Jahren Ehe anspruch auf Staatsbürgerschaft im vereinfachten Verfahren.
Och, immer die selben, alsooo:

Du hast (im Vergleich) im Verfahren zur Aufenthaltsgenehmigung keinerlei Vorteile in Russland ob du verheiratet bist oder nicht, du musst immer die selben Papiere etc. vorbeibringen, im Gegensatz zur EU, wo man als Ehepartner sehr wohl etliche Vorteile bei dem Verfahren hat!
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
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Re: Heirat in Moskau - neuerdings EFZ notwendig?

Beitrag von asgardcrew »

m5bere2 hat geschrieben:
asgardcrew hat geschrieben: Stellt sich mir nur die Frage warum z.Bsp. muss ein Migrant soviel über die DDR wissen
Ist doch völlig klar: damit er nicht aus Versehen SED-Nachfolgeparteien wählt. Der neue Bürger ist wahlberechtigt, dementsprechend muss er politisch gebildet werden und wissen, wer die Bösen sind wer die Guten.
Jetzt mal von "Hauptsache seinen Senf dazugeben" abgesehen, meinst du wirklich dass soviel Firlefanz nötig ist damit jemand nicht Links wählt?
Oder meinst du im Gegensatz der SED die große Koalition?
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Re: Heirat in Moskau - neuerdings EFZ notwendig?

Beitrag von m5bere2 »

asgardcrew hat geschrieben: Och, immer die selben, alsooo:
Nun, wenn du immer Unwahrheiten verbreitest, muss ich sie eben immer korrigieren...
Du hast (im Vergleich) im Verfahren zur Aufenthaltsgenehmigung keinerlei Vorteile in Russland ob du verheiratet bist oder nicht, du musst immer die selben Papiere etc. vorbeibringen
Das stimmt eben nicht. Als Nichtehepartner muss man vor der Beantragung des RWP erstmal eine Quote beantragen. Damit man da überhaupt eine Chance hat, sollte man Berufsabschlüsse, Studiendiplome oder Berufserfahrung in einer gefragten Fachrichtung o.ä. nachweisen.

In Moskau gab es 2015 und 2016 jeweils nur 2000 Quotenplätze für RWPs. Stellst du also den Antrag auf Quote, wird er also in Moskau mit mehr als 99% Wahrscheinlichkeit abgelehnt, selbst wenn alle deine Dokumente für den RWP in Ordnung wären. Im Gegesatz dazu MUSS der RWP-Antrag eines Ehepartners gesetzlich garantiert zu 100% durchgehen, sofern deine Dokumente in Ordnung sind. Ganz unabhängig von der Quotenlage.

Wie du da davon sprechen kannst, dass man als Ehepartner keine Vorteile im Antragsverfahren hätte, ist mir ein Rätsel. Zwischen so gut wie aussichtslos und so gut wie sicher ist doch ein himmelweiter Unterschied.
im Gegensatz zur EU, wo man als Ehepartner sehr wohl etliche Vorteile bei dem Verfahren hat!
Genau wie in Russland, nur dass es in der EU eben etwas schneller geht als hier.
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Re: Heirat in Moskau - neuerdings EFZ notwendig?

Beitrag von m5bere2 »

asgardcrew hat geschrieben:Jetzt mal von "Hauptsache seinen Senf dazugeben" abgesehen
Du hast gefragt...
meinst du wirklich dass soviel Firlefanz nötig ist damit jemand nicht Links wählt?
Nötig vielleicht nicht. Aber es funktioniert. Wie oft hört man das Argument "ich wähle doch keine SED-Nachfolgepartei". Das die CDU damals massenweise Altnazis geschluckt hat und auch die Ost-CDU, die auch SED-Politik betrieben hat, interessiert keine Sau.
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Re: Heirat in Moskau - neuerdings EFZ notwendig?

Beitrag von asgardcrew »

m5bere2 hat geschrieben:Wie oft hört man das Argument "ich wähle doch keine SED-Nachfolgepartei".

Hab ich jetzt so von einem Migranten (egal ob Russe,Türke oder sonst was) ehrlich gesagt noch nie gehört!
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Re: Heirat in Moskau - neuerdings EFZ notwendig?

Beitrag von asgardcrew »

m5bere2 hat geschrieben:
Das stimmt eben nicht. Als Nichtehepartner muss man vor der Beantragung des RWP erstmal eine Quote beantragen. Damit man da überhaupt eine Chance hat, sollte man Berufsabschlüsse, Studiendiplome oder Berufserfahrung in einer gefragten Fachrichtung o.ä. nachweisen.

Wie du da davon sprechen kannst, dass man als Ehepartner keine Vorteile im Antragsverfahren hätte, ist mir ein Rätsel. Zwischen so gut wie aussichtslos und so gut wie sicher ist doch ein himmelweiter Unterschied.
im Gegensatz zur EU, wo man als Ehepartner sehr wohl etliche Vorteile bei dem Verfahren hat!
Genau wie in Russland, nur dass es in der EU eben etwas schneller geht als hier.
Nun, die Sprache war aber vom Verfahren, nicht von der Quote, sprich welche Papiere, welche Tests, ärztliche Untersuchungen usw. muss ich bringen!
In dem Verfahren zur RWP sowie zur VID hast du keinerlei Vorteile, du bringst die selben Papiere wie ein unverheirateter!

Während du in der EU erstmal den Vorzug der Familienzusammenführung hast,wie auch weitere,und ich meine nicht die Geschwindigkeit, siehe hier:

Familiennachzug zu Deutschen

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie

Ehegatte eines Deutschen oder
minderjähriges, lediges Kind eines Deutschen oder
ein Elternteil eines minderjährigen, ledigen deutschen Kindes sind, für das Sie die Personensorge ausüben und
Ihr deutscher Familienangehöriger seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, also hier lebt.
Sind Sie für Ihr minderjähriges, deutsches Kind nicht sorgeberechtigt, kann die Ausländerbehörde Ihnen die Aufenthaltserlaubnis erteilen, wenn Sie mit Ihrem Kind schon in einer familiären Gemeinschaft - das heißt als Beistands- und Betreuungsgemeinschaft – in Deutschland zusammenleben.

Sie müssen in der Regel nicht nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist.

Die Aufenthaltserlaubnis enthält von Anfang an den Vermerk, dass Sie arbeiten dürfen.

Wenn Sie seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis waren, die familiäre Lebensgemeinschaft mit Ihrem deutschen Familienangehörigen in Deutschland fortbesteht, bei Ihnen kein Ausweisungsgrund vorliegt und Sie sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können, wird Ihnen in der Regel eine Niederlassungserlaubnis erteilt
.
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Re: Heirat in Moskau - neuerdings EFZ notwendig?

Beitrag von m5bere2 »

asgardcrew hat geschrieben: Nun, die Sprache war aber vom Verfahren, nicht von der Quote, sprich welche Papiere, welche Tests, ärztliche Untersuchungen usw. muss ich bringen!
Und als Nichtehepartner musst du eben dem Antrag Diplome, Arbeitsbescheingigungen o.ä. beilegen, sonst geht der Antrag nicht durch, weil es auf jede RWP 10 Bewerber gibt.
Familiennachzug zu Deutschen

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie

Ehegatte eines Deutschen
Genau wie auch in Russland. Als Ehepartner eines russischen Staatsbürgers hat man einen gesetzlichen Anspruch auf die RWP.
Sie müssen in der Regel nicht nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist.
In Russland auch nicht für RWP. Beim Vid allerdings ist das aktuell. Den Lebensunterhalt kann aber immerhin auch der Ehepartner sichern. ;-)
Die Aufenthaltserlaubnis enthält von Anfang an den Vermerk, dass Sie arbeiten dürfen.
Kein Unterschied zu Russland ... mit RWP darf man arbeiten, jedenfalls in dem Subjekt der RF, wo er ausgestellt wurde.
Wenn Sie seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis waren, die familiäre Lebensgemeinschaft mit Ihrem deutschen Familienangehörigen in Deutschland fortbesteht, bei Ihnen kein Ausweisungsgrund vorliegt und Sie sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können, wird Ihnen in der Regel eine Niederlassungserlaubnis erteilt.
In Russland darf man drei Jahre nach Hochzeit sogar Staatsbürgerschaft beantragen. Also ich sehe nach wie vor den Hauptunterschied zwischen Russland und Deutschland hier in der Geschwindigkeit des Verfahrens. In Deutschland geht's in ein paar Minuten, in Russland zieht es sich mit allen Prüfungen und Untersuchungen gute 9 Monate hin.
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Re: Heirat in Moskau - neuerdings EFZ notwendig?

Beitrag von asgardcrew »

Eben, in DE hast du diese Prüfungen und Untersuchungen nicht, ebenso keinen Test der Sprache, Geschichte oder Gesetz, das hast du in DE nur zur Einbürgerung, wobei 33 Fragen von 300 gestellt werden und nur 17 richtig sein müssen!

aber von der Einbürgerung abgesehen, bleiben wir bei der RWP:

Russland:
Deutsche Meldebestätigung
Geburtsurkunde (beim ersten mal)
Polizeiliches Führungszeugniss
sämtliche Ärztliche Untersuchungen
Sprach-, Geschichts-, und Gesetzgebungs- Test
deutsche Papiere mit Apostille
jedes Jahr Nachweis des Einkommens

Deutschland:
Heiratsurkunde und deren beglaubigte Übersetzung
Ausweispapiere
manche Gemeinden wollen einen Sprachtest A1 sehen manche nicht
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
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Re: Heirat in Moskau - neuerdings EFZ notwendig?

Beitrag von m5bere2 »

asgardcrew hat geschrieben:Eben, in DE hast du diese Prüfungen und Untersuchungen nicht
Ja, in Deutschland ist es definitiv einfacher, da bin ich mit dir völlig einer Meinung (ich hab's auch sowohl in Deutschland als auch Russland hinter mir). Aber definitiv hilft Heirat beim Erhalt des RWP, denn ohne Heirat kriegt man effektiv in Moskau keinen RWP.
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Re: Heirat in Moskau - neuerdings EFZ notwendig?

Beitrag von Marco »

asgardcrew hat geschrieben:Eben, in DE hast du diese Prüfungen und Untersuchungen nicht, ebenso keinen Test der Sprache, Geschichte oder Gesetz, das hast du in DE nur zur Einbürgerung, wobei 33 Fragen von 300 gestellt werden und nur 17 richtig sein müssen!
Doch in D musst du bei Einbürgerung Sprachkenntnisse nachweisen (B1).
asgardcrew hat geschrieben: manche Gemeinden wollen einen Sprachtest A1 sehen manche nicht
Falls der Partner ein Visum zur Familienzusammenführung braucht, dann prüft das die Botschaft schon, ohne A1 Nachweis hast du da keine Chance. Der Antrag wird schlicht nicht angenommen, außer es ist für den Mitarbeiter offensichtlich, dass dein Ehegatte deutsch so gut sprechen kann, dass auf den Nachweis verzichtet werden kann
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