Julian hat geschrieben:
Das bedeutet das ein Arbeitgeber nachdem ich die RVP habe, mit mir nicht mehr Arbeit hat als mit einem russischen Staatsbürger(Behördengänge etc.)?
Doch, er braucht weiterhin eine Genehmigung, Ausländer einzustellen, diese Ausländerstellen muss er vorher beim Innenministerium beantragen, nachweisen, dass er keinen gleichguten Russen findet, und so weiter. Er muss dem Innenministerium auch melden, wenn er einen Ausländer einstellt und kündigt, innerhalb von wenigen Tagen, sonst gibt es große Strafen.
Der Vorteil eines RVP gegenüber eines Arbeitsvisum liegt (für mich jedenfalls) in der Unabhänigkeit vom Arbeitgeber: man kann sich einen anderen Arbeitgeber suchen, oder in mehreren Organisationen derselben Oblast (!) arbeiten (mit Arbeitsvisum nur in der Einladerorganisation), und man ist nicht sofort aufgeschmissen, wenn der Arbeitgeber die Verlängerung des Arbeitsvisums verpennt, weil irgendeine Unterschrift gerade im Urlaub ist...
Mit Vid ist man dann im Wesentlichen Russen gleichgestellt, darf auch in allen Oblasten arbeiten, und der Arbeitgeber braucht keine Genehmigungen. Aber auch mit Vid muss der Arbeitgeber dem Innenministerium die Einstellung und Entlassung von Ausländern kurzfristig melden, und alleine das schreckt manche Arbeitgeber ab, sogar Leute mit Vid einzustellen, auch wenn das kein legaler Ablehnungsgrund ist.