Nein, muss nicht. Habe ich bei noch niemandem gehört und ich kenne einige Leute mit länger gültigen Multi-Schengenvisa.ak2012 hat geschrieben:In Frankreich muss der Name des Besuchers für den Zeitraum des beantragten Visums z. B. 2 Jahre 2x 180 Tage, im Mietvertrag vermerkt sein. In Deutschland ist das vermutlich gleich.
Alle Schengenvisa über drei Monate sind sowieso nur 90 Tage pro 180 Tage gültig. In der Regel nutzt man also so ein Visum für mehrere kurze Besuche über die Jahre. Warum sollte so ein Besucher im Mietvertrag stehen müssen, nur weil er viel mal im Jahr für eine Woche vor Ort ist?! (Anders ist es bei nationalen Visa, aber darum geht es ja nicht.)


