Auch auf die Gefahr hin, dass hier alles schon X mal durchgekaut wurde..
Ich versuch das
DBA mal nach meinem Verständnis runterzubrechen:
Artikel 15 (1) sagt: Wenn ich in RUSSLAND ansässig wäre und bei einem russischem Arbeitgeber in Russland arbeiten würde, wird das Einkommen in Deutschland nicht versteuert, sondern in Russland.
Artikel 15 (2) sagt: Wenn ich in DEUTSCHLAND ansässig wäre, aber in Russland, bei einem russischem Arbeitgeber arbeiten würde und ich mich dabei mehr als 183Tage im Jahr in Russland aufhalte, wird das Einkommen ebenfalls nicht in Deutschland versteuert, sondern in Russland.
Artikel 23 (2) a) Bekräftigt die 15 meiner Meinung noch einmal: Sind die o.g. genannten Bedingungen erfüllt, ist man von einer Versteuerung in Deutschland freigestellt. Wird einer dieser Punkt nicht erfüllt (z.B. weniger als 183Tage Aufenthalt in RU), greift dann in einigen bestimmten Fällen die von @m5bere2 bereits erwähnte 13%+17%-Regel, um zumindest in beiden Ländern nicht die vollen Steuersätze zahlen zu müssen.
So, nun bin ich Rechtslaie und will nicht ausschließen, dass ich diese Artikel missvertanden habe.
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst ...