2016 bei der Geburt unseres Kleinen hiess es seitens der Deutschen Botschaft, dass es kein Problem sei, sofern die russische Staatsangehörigkeit zeitnah nach der Geburt beantragt würde. Als Faustregel meinten sie, innerhalb von 18 Monaten wäre kein Problem, nach 14 Jahren schon. Allerdings nur mündliche Auskunft.Norbert hat geschrieben: 14 Jun 2019, 17:07https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfa ... -node.htmlDietrich hat geschrieben: 14 Jun 2019, 16:10Wie sieht es denn aktuell mit der Optionspflicht aus? Also der Entscheidung zwischen den beiden Staatsangehörigkeiten, wenn das Kind 21 wird?
Optionspflicht gilt nur für Kinder, bei denen beide Eltern bei Geburt in Deutschland legal lebende Ausländer waren, und seit 2014 auch nur noch bei Wohnort außerhalb Deutschlands. Kinder mit binationalen Eltern dürfen Ihre beiden Staatsbürgerschaft aus deutscher Sicht in jedem Fall das ganze Leben behalten (ebenso aus russischer Sicht).
(Nur wenn diese Kinder wiederum Kinder im Ausland bekommen, müssen sie dann die deutsche Staatsbürgerschaft innerhalb der ersten Lebensjahre bestätigen lassen, aber wiederum ohne Optionspflicht.)
Mutter hat ein RVP für Russland, Kind soll in Deutschland zur Welt kommen
Re: Mutter hat ein RVP für Russland, Kind soll in Deutschland zur Welt kommen
- Norbert
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14554
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
- Kontaktdaten:
Re: Mutter hat ein RVP für Russland, Kind soll in Deutschland zur Welt kommen
Abtrennung aus: Die medizinische Diskussion um Geburtshäuser habe ich mal ausgelagert: viewtopic.php?f=36&t=20476&p=231776, Norbert, Vize-Admin
Re: Mutter hat ein RVP für Russland, Kind soll in Deutschland zur Welt kommen
Wie Norbert schon sagte: bei binationalen Ehen haben die Kinder in DE beide Staatsangehörigkeiten - ohne Optionspflicht. Ist zumindest auch mein Wissensstand. Meine Tochter wird 22 und hat beide.Dietrich hat geschrieben: 14 Jun 2019, 16:10 Wie sieht es denn aktuell mit der Optionspflicht aus? Also der Entscheidung zwischen den beiden Staatsangehörigkeiten, wenn das Kind 21 wird?
Wir hatten hier vor längerer Zeit mal das Thema:
viewtopic.php?f=13&t=18203&hilit=Optionspflicht
Da hat sich aber (zumindest in D) seitdem recht viel geändert.
Eine dritte ist angeblich nicht möglich.
Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety. (Benjamin Franklin)

