inorcist hat geschrieben: 13 Jun 2021, 00:16
Das EFZ sollte aber auch kein Hexenwerk sein, nur etwas mehr Papierkram.
. Sollte deine Freundin geschieden sein, sollte ja eine Scheidungsurkunde vorliegen, die dasselbe besagt.
- Geburtsurkunde im Original mit Apostille* und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache **
- Russischer Inlandspass in vollständiger (beglaubigter) Kopie (auch der leeren Seiten!) mit einer Übersetzung aller darin enthaltenen Eintragungen in die deutsche Sprache **
und
- aktuelle eigene Familienstandserklärung, abgegeben vor dem russischen Notar im Original mit Apostille* und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache **
(Wichtiger Hinweis: In der Erklärung sind insbesondere auch Angaben zu vorherigen Eheschließungen in der Heimat und im Ausland zu machen).
Urkundliche Nachweise zu jeder in der Heimat und im Ausland geschlossenen Vorehen und deren Auflösung:
- Heiratsurkunde oder nachträglich ausgestellte Eheschließungsbescheinigung, je im Original mit Apostille* und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache**
- bei gerichtlichen Scheidungen: vollständiges Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und Scheidungsurkunde, je im Original mit Apostille* und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache, sofern die Ehe durch gerichtliches Scheidungsurteil mit anschließender Abgabe des Scheidungsurteils beim Standesamt und Aushändigung der Scheidungsurkunde aufgelöst wurde.
- bei standesamtlichen Scheidungen: Sofern die Vorehe durch einverständlicher Erklärung der früheren Ehegatten beim Standesamt aufgelöst wurde, ist nur die Scheidungsurkunde im Original mit Apostille* und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
- von Ihrer Verlobten ist der beigefügte Fragebogen „Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung aus den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion“ auszufüllen und zu unterschrieben.
- aktuelle beglaubigte Kopie des russischen Reisepasses, entweder beglaubigt durch die deutsche Botschaft oder durch einen russischen Notar, dann ist jedoch eine Übersetzung erforderlich.
- aktuelle russische Meldebescheinigung als Nachweis des Wohnsitzes in Russland mit Übersetzung**
Wir haben alles parat, bis auf die Familienstandserklärung vor einem Russischen notar, wir kommen einfach mit diesem Punkt nicht weiter.