Gerade den steuerlichen Aspekt finde ich interessant, da es mit diesem Visum nun anscheinend möglich ist, den gewöhnlichen Aufenthalt nach Rußland zu verlagern - und damit ja auch in den Genuß des Steuersatzes von 13% zu kommen!? Wenn man es geschickt anstellt, könnte durchaus auch die Steuerpflicht in Deutschland entfallen – ohne das jetzt schon komplett durchdacht zu haben. Demnächst brauche ich wohl mal einen Steuerberater; bis jetzt bin ich mein Lebtag ohne ausgekommen.Nikolaus hat geschrieben: 22 Sep 2021, 11:46Ja, das sehe ich auch so. Freilich hat die Konsularabteilung des russischen Aussenministeriums auf ihrer offiziellen Seite im Facebook schon darauf verwiesen, dass diese (moeglichen) Kettenvisa nicht die regulaere Aufenthaltsgenehmigung ersetzen sollen. Es wird wohl nicht "ewig" moeglich sein.Fritz hat geschrieben: 22 Sep 2021, 11:23 Im aus München verlinkten Beitrag https://russische-botschaft.ru/ru/consu ... h-chastny/ der Botschaft jedenfalls nochmal klipp und klar, daß die magische 90/180-Grenze aufgehoben ist! Eine der besten Nachrichten seit langem finde ich. Da man das ja sicher immer wieder beantragen kann, ist nur noch ein kleiner Schritt zum echten Dauervisum. Und damit m.E. ein im Vergleich zum Aufenthaltstitel vereinfachter Weg zum faktischen Auswandern. Wenn man aus der Ferne arbeiten darf oder nicht unbedingt arbeiten muß.
Auch ueberdenkenswert ist, ob man (auch!?) in Ru steuerpflichtig wird/werden will.
Ein vollwertiger Ersatz für den Aufenthaltstitel ist und bleibt das Visum ohnehin nicht, da keine Arbeitserlaubnis damit verbunden ist. Auch besteht kein Anspruch auf staatlichen Gesundheitsschutz, man braucht also eine Auslandskrankenversicherung. Dafür entfällt die „Verpflichtung“, 6 Monate im Jahr dort zu verbringen.
Ich frage mich auch gerade, mit welcher Begründung ein wiederholtes Jahresvisum verweigert werden wird. Sagt dann der Beamte nach eigenem Ermessen „Dreimal ist genug!“? Und auf welche Alternative wird dann verwiesen? Nach dem, was ich hier im Forum bisher gelesen habe, werden bisherige Aufenthalte ja eher wohlwollend berücksichtigt bei erneuter Visa-Beantragung, z.B. für längere Geschäftsvisa!?
Ich bin mal vorab verhalten optimistisch, daß 1 Jahr Aufenthalt mit dieser Art Visum "ausbaufähig" sind.



