Familienzusammenführung

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markile67
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Familienzusammenführung

Beitrag von markile67 »

Hallo zusammen,
ich werde da wohl jetzt ein sehr schwieriges Thema aufgreifen aber wir sind da in vielen Belangen etwas ratlos.
Es geht um folgendes: Die Mutter (74 J.) meiner Freundin lebt seit Geburt an in Russland. Vor ein paar Wochen ist der Lebensgefährte der Mutter aus gesundheitlichen Gründen verstorben. Nun lebt die Mutter alleine und selbst sie ist nicht mehr die Gesündeste und wird auch in absehbarer Zeit alleine nicht mehr zurechtkommen dort.
Meine Freundin lebt seit ungefähr 25 Jahren in Deutschland. Hat auch den deutschen Pass. Sie hat schon oft erwähnt, dass Sie Ihre Mutter bei sich haben wollte.
Kennt sich jemand aus, ob so etwas überhaupt möglich ist? Wenn ja, wie sollte man da vorgehen? Vielleicht hat jemand einen änlichen Fall schon gehabt. Für ein paar seriöse Ratschläge, egal wie sie ausfallen, würden wir uns sehr freuen.
Vielen lieben Dank im voraus...Grüße Markus
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Packerowski
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von Packerowski »

Hallo Markus,

das ganze ist ein sehr komplexes Thema. Nach dem geltenden deutschen Ausländerrecht werden die eigenen, ausländischen Eltern in etwa so behandelt wie Wildfremde. Ein Nachzug ist in der Theorie möglich nach § 36 Aufenthaltsgesetz: "Sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist."

In der Praxis weigern sich die zuständigen deutschen Ausländerbehörden und Botschaften in nahezu 100% der Fälle, eine "außergewöhnliche Härte" anzuerkennen, auch bei komplett alleinstehenden, hilfsbedürftigen und kranken alten Menschen. Für den Nachweis der nötigen "außergewöhnlichen Härte" muss die Antragstellerin nach den Vorstellungen des deutschen Staates idealerweise so krank sein, dass sie unter keinen Umständen mehr transportfähig ist, dann könnte es klappen. Die zweite Hürde ist der Nachweis, dass der Unterhalt incl. (privater) Krankenvollversicherung aus eigenen Mitteln gedeckt werden kann. Private Krankenkassen schlagen sich nicht unbedingt um hochaltrige, schwer erkrankte Kundschaft.

Ich kenne mich mittlerweile ein wenig in der Thematik aus, weil wir uns an genau diesem irrwitzigen Marathon-Hürdenlauf gerade versuchen. Knapp 2,5 Jahre nach Vorbereitung des Visum-Antrags bei der Deutschen Botschaft Moskau liegt der Fall mittlerweile beim Oberverwaltungsgericht Berlin.

Wenn Ihr es mit dem offiziell vorgesehenen Prozedere versuchen wollt, benötigt Ihr 1) ein überdurchschnittliches Einkommen, 2) mehrere Jahre Zeit, 3) von Anfang an einen guten Anwalt für genau diese Problematik (keinen Ausländerrechtsanwalt, der sonst nur Asylfälle betreut!). Geht einmal davon aus, dass der deutsche Staat Euch jeden Stein in den Weg legen wird, den er finden kann. Und geht davon aus, dass Ihr dieses Land und sein System anschließend mit anderen Augen sehen werdet.

P.S. Es gibt allerdings sehr wohl Menschen, die ihre alten Eltern, sagen wir mal, auf nicht ganz korrekte Weise erfolgreich zu sich nach Deutschland geholt haben. Auch dann ist es immer noch schwer, alles zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Taiga_Wolf
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von Taiga_Wolf »

Kann mich da den Ausführungen vom Packerowski nur anschließen. Alleine der Wortlaut des Paragraphen 36 sagt es ja schon wie erwähnt:
(2) Sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist.

Also muss zunächst eine außergewöhnliche Härte festgestellt werden. Und selbst wenn das gelingt, ist eine Aufenthaltsbewilligung ein reines "kann" und nicht mal ein juristisches "soll" (wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen muss in der Regel erteilt werden). Aber hier haben wir nur ein "kann". Die Behörde hat also ein weites Ermessen. Selbst wenn die außergewöhnliche Härte festgestellt ist, hat man noch keinen Anspruch. Das ist so ziemlich das Weicheste, was das deutsche Recht kennt.

Da gibt es auch eine Ausarbeitung vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages:
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf

Es wird wahrscheinlich auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen.
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Evgenij
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von Evgenij »

Hallo Markus,

wird wohl nicht so einfach werden, Euer Vorhaben umzusetzen… jedenfalls ohne Konsultation eines Fachanwalts od. Firma (Service was auch immer), die sich auf Immigration nach DEU spezialisiert haben.

Was Wahl eines Rechtsanwalts betrifft, so muss dieser, wie schon Packerowski schrieb, echt ein “Fachmann” in diesem Bereich sein (und am besten auch noch selber einen Migrationshintergrund haben).

Durch einfaches Googeln habe ich nun diesen da gefunden (er spricht auch Russisch) : https://ra-koschuaschwili.de/einbuergerungsgesetz-2024/

Kenne des Weiteren auch ne Firma (namens Intermigro), die sich zwar auf Immigration nach DEU auf “beruflicher” Basis spezialisiert hat, dennoch wäre vielleicht ein kostenloses Beratungsgespräch da nicht verkehrt.
Telegram: https://t.me/+_YsQAgD2dDgzOGVi
Und Website https://intermigro.com/de/#creator-section

Was Ihr noch machen/probieren könntet, ist evtl. gleich mit der Einbürgerung versuchen (ist meine persönliche Meinung und wie ich da vllt. auch selbst verfahren/anknüpfen würde).
Die Mutti erstmal mit einer üblichen VE etwa für drei Monate nach Deutschland einladen und eine Eigentumswohnung auf ihren Namen kaufen (muss keine große sein) (alternativ eine mit ihr gemeinsame Bedarfsgemeinschaft “gründen”).
Jedenfalls versuchen sie in der entsprechenden (Eigentums-) Wohnung anzumelden und gleichzeitig sich um deren Aufnahme in die freiwillige Krankenversicherung (bei der gesetzlichen) zu bemühen, danach kurzerhand nen Antrag einreichen.

Hab noch vor einigen Jahren (vor dem Krieg) von Fällen gehört, dass es bei Rentnern ein deutlich einfacheres Einbürgerungsverfahren (zumindest in Hessen /Raum Frankfurt) geben soll/ gegeben hat, also mit weniger Anforderungen (ohne Kenntnis der Sprache, keine Tests etc.)
Beim oben verlinkten Rechtsanwalt übrigens könntet Ihr euch vllt. gleich beraten lassen, wie hoch die Erfolgsaussichten denn da wären etc. pp.
[Im Gesetz gibt es ja noch den Passus einer sog. Ermessenseinbürgerung gem. § 8 Stag]

P. S.
Ein weiterer Gedanke von mir: dass Ihr die Mutti nach DEU holt bspw. zwecks längerer Erholung/Kur oder sie in eine (Reha-) Klinik unterbringt, wo es vllt. etwas längerandauernd verbleibt (und parallel dazu alles nötige/weitere in die Wege leitet oder zumindest versucht).
markile67
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von markile67 »

Allen die mir/uns hier geantwortet haben bisher, ein ganz großes Dankeschön. Das freut uns sehr und wir schätzen das :)
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Wladimir30
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von Wladimir30 »

Vielleicht hsb ich da was falsch verstanden, aber die Mutter ist doch keine sonstige Angehörige eines Ausländer? Die Freundin hat doch den deutschen Pass? Also ist es doch eine Verwandte eines deutschen Staatsbürgers?
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
paramecium
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von paramecium »

Wladimir30 hat geschrieben: 10 Sep 2024, 07:36 Vielleicht hsb ich da was falsch verstanden, aber die Mutter ist doch keine sonstige Angehörige eines Ausländer? Die Freundin hat doch den deutschen Pass? Also ist es doch eine Verwandte eines deutschen Staatsbürgers?
Das "Sonstige Familienangehörige" im Gesetz bezieht sich auf den Absatz davor, in dem von "Den Eltern eines minderjährigen Ausländers" die Rede ist.
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Packerowski
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von Packerowski »

Wladimir30 hat geschrieben: 10 Sep 2024, 07:36 Vielleicht hsb ich da was falsch verstanden, aber die Mutter ist doch keine sonstige Angehörige eines Ausländer? Die Freundin hat doch den deutschen Pass? Also ist es doch eine Verwandte eines deutschen Staatsbürgers?
Die deutsche Staatsangehörigkeit der Freundin bringt für den geschilderten Fall exakt Null Vorteile. Anders wäre es, wenn sie Staatsbürgerin eines anderen EU-Staates wäre. Dann könnte sie sich auf die EU-Freizügigkeitsrichtlinie berufen und die gesamte Härtefallprüfung würde entfallen. Beim Familiennachzug kollidieren EU-Recht und deutsches Recht mit dem Ergebnis, dass es in der Praxis zu einer ziemlich krassen Form von Inländerdiskriminierung kommt.
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von Evgenij »

Packerowski hat geschrieben: 10 Sep 2024, 10:15 Anders wäre es, wenn sie Staatsbürgerin eines anderen EU-Staates wäre. Dann könnte sie sich auf die EU-Freizügigkeitsrichtlinie berufen [...]

Soweit bekannt -Rumänien- wäre z. B so ein Land, in dem es 'am leichtesten' gehen soll so ne StAng. eines europäischen Landes/Staates zu bekommen.

Gibt auch genug Firmen auf dem Gebiet, die "unterstützende Dienstleistungen" anbieten.
(Hab auch persönlich schon jemanden in De getroffen mit so nem Fall)
Wird ja auch generell/gerne von vielen genutzt/"ausgenutzt", um überhaupt (irgendwie) in die EU zu kommen etc...
willi
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von willi »

Den Wunsche die Schwiegermutter nach Deutschland zu holen hatten wir auch mal, - mein Vater mit seinen 80 Jahren kam dann ums Eck und wollte sie heiraten. Leider, leider ist sie kurzfristig verstorben.
In Wirklichkeit ist die Realität ganz anders
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