Gegenseite Anerkennung Visa Belarus/Russland zum 11.01.25

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
kamensky
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Re: Gegenseite Anerkennung Visa Belarus/Russland zum 11.01.25

Beitrag von kamensky »

HJ52 hat geschrieben: 14 Jan 2025, 14:42 Ich werd's Anfang Februar versuchen. ............die Landgrenze zu überqueren.
Wuensche viel Erfolg und hoffentlich gutes Gelingen! ;)
ATTN @all: Ich bin weder der Verfasser noch ein Redaktionsmitarbeiter von der/den vorstehenden Verlinkung/en.
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AnGro
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Re: Gegenseite Anerkennung Visa Belarus/Russland zum 11.01.25

Beitrag von AnGro »

HJ52 hat geschrieben: 14 Jan 2025, 14:42 Ich werd's Anfang Februar versuchen. Also nicht Satzzeichen, sondern die Landgrenze zu überqueren.
Viel Glück & bitte danach hier berichten. Gute Reise!
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HJ52
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Re: Gegenseite Anerkennung Visa Belarus/Russland zum 11.01.25

Beitrag von HJ52 »

Nur nach Gomel. WIr haben dort eine Anlage. Bisher, als Auslaender, nur per Flug nach Minsk, dann weiter mit PKW, erreichbar.
Je stärker die Nato, desto sicherer der Weltfrieden.
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Re: Gegenseite Anerkennung Visa Belarus/Russland zum 11.01.25

Beitrag von Wladimir30 »

Bluewolf hat geschrieben: 14 Jan 2025, 15:34
Einfach toll vom Thema Visa Belarus auf die Tote Oma zu kommen :lol: :lol: :lol:
Ist das jetzt ein Hinweis oder eine Frage?
Ist das Kunst oder kann das weg?
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Re: Gegenseite Anerkennung Visa Belarus/Russland zum 11.01.25

Beitrag von Axel Henrich »

HJ52 hat geschrieben: 14 Jan 2025, 18:44Nur nach Gomel.
Habe ich, auf dem Weg nach Brjansk auch mal einen Abstecher gemacht, riesig ... schöner ländlicher Stadtrand, Datschas. Kennst du sicher alles inzwischen, ergo одно и то же, aber für mich damals interessant. ;)

-ah-
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Gegenseite Anerkennung Visa Belarus/Russland zum 11.01.25

Beitrag von Kolot »

HJ52 hat geschrieben:Nun. Ich habe den Satzschlusspunkt als Symbol gewaehlt! Nicht das Symbol Fragezeichen!
Das ist doch nun wirklich ganz deutlich zu sehen, hab' sogar ich begriffen.
Wladimir30 hat geschrieben: . . . die es immer häufiger dem ratlosen Leser überlässt zu entscheiden, wie ein Satz vermeint war, . . .
Ja, stimmt, hier liegt die Betonung auf "vermeint" . . .
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Gegenseite Anerkennung Visa Belarus/Russland zum 11.01.25

Beitrag von Kolot »

Ich hab mal versucht herauszufinden, wie es sich richtig verhält, und dabei fand ich in einem Artikel, daß es nur per Flug visafrei ist.
Ob das stimmt, weiß ich nicht.

https://mfa.gov.by/en/visa/freemove/europe/
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Norbert
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Re: Gegenseite Anerkennung Visa Belarus/Russland zum 11.01.25

Beitrag von Norbert »

Kolot, das war doch aber die bisherige Regelung, oder? Die AHK meldete gestern jedenfalls explizit, dass auch diverse Landgrenzen genutzt werden dürfen:
Visaanerkennung zwischen Russland und Belarus

Seit vergangenem Samstag gilt zwischen Russland und Belarus ein Regierungsabkommen über die gegenseitige Anerkennung von Visa. Darüber informierte das Außenministerium in Moskau am 10. Januar auf seiner Webseite. Die Vereinbarung regelt auch andere Aspekte rund um die Einreise von Ausländern und Staatenlosen in die Russisch-Belarussische Staatenunion. Was das konkret bedeutet, fassen wir hier für Sie zusammen:

◼️ Die Republik Belarus und die Russische Föderation erkennen gegenseitig die Visa an, die zur Einreise und zum Aufenthalt auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet berechtigen, ebenso die Sichtvermerke über den Übertritt der Außengrenze der Russisch-Belarussischen Staatenunion. Damit kann beispielsweise jeder deutsche oder ausländische Manager oder Firmenmitarbeiter, der über ein russisches Visum verfügt, ohne ein zusätzliches weißrussisches Visum nach Belarus reisen. Das Gleiche gilt auch umgekehrt.

◼️ Ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die mit einem gültigen Visum eines der beiden Staaten in die Russische Föderation oder in die Republik Belarus einreisen, von dort ausreisen, sich dort aufhalten und (oder) diese Länder im Transitverkehr durchreisen und ein in den beiden Staaten anerkanntes Ausweisdokument mitführen, bekommen das Recht, während der Gültigkeitsdauer des Visums in die beiden Staaten einzureisen, von dort auszureisen, sich dort aufzuhalten oder sie im Transitverkehr durchzureisen.

◼️ Das Abkommen gilt nicht für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, gegen die in einem der beiden Staaten Einreisebeschränkungen verhängt wurden.

◼️ Die Einreise in die Russische Föderation oder in die Republik Belarus ist sowohl durch internationale Grenzübergänge als auch unmittelbar durch die im Anhang zum Abkommen aufgelisteten Grenzübertrittstellen im internationalen Schienen-, Luft- und Straßenverkehr möglich.
Das Abkommen legt in der aktuellen Fassung sechs solche Stellen fest: Juchowitschi – Doloszy (Opotschka – Nowopolozk), Jeseritschtsche – Newel (Kiew – St. Petersburg), Liosno – Kruglowka (Witebsk – Smolensk), Redki – Krasnaja Gorka (Minsk – Moskau), Swentschatka – Dubowitschka (Bobrujsk – Moskau), Selischtsche – Nowosybkow (Gomel – Brjansk). Ein Übertritt der russisch-belarussischen Grenze an einer anderen Stelle ist nicht gestattet und wird als Verletzung der Staatsgrenze gewertet.

◼️ Jede Vertragspartei behält sich das Recht vor, jedem ausländischen Staatsangehörigen oder einem Staatenlosen die Einreise zu verweigern oder den Aufenthalt auf ihrem Hoheitsgebiet zu kürzen, ebenso das Recht, die Einhaltung der Regeln für die Ein-, Aus-, Durchreise oder den Aufenthalt zu kontrollieren.

WICHTIG:
Ausländer müssen sich bei der Einreise in die Republik Belarus innerhalb von zehn Arbeitstagen bei der zuständigen Wohnort-gebundenen Meldebehörde anmelden. Bürger von Kasachstan, Lettland, Litauen, Estland und der Ukraine dürfen sich aufgrund bilateraler Abkommen 30 Tage lang ohne Registrierung in Belarus aufhalten. Die Registrierung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis erfolgt am Tag der Antragstellung. Die Registrierung von Ausländern in elektronischer Form erfolgt auf dem einheitlichen Portal für elektronische Dienste (portal.gov.by) kostenlos.

Auch in Russland unterliegen Ausländer einer Meldepflicht. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Arbeitstagen kann die Registrierung in der Stadt, in der man sich als Reisender aktuell aufhält, innerhalb der ersten sieben Tage des Aufenthaltes vorgenommen werden. Für die „hochqualifizierten Spezialisten“ (HQS) und deren Familienmitglieder gilt die Meldefrist von 30 Tagen.
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Gegenseite Anerkennung Visa Belarus/Russland zum 11.01.25

Beitrag von Kolot »

@ Norbert: Das weiß ich nicht; momentan weiß ich gar nichts mehr.

Ich will mit dem Schiff von AZ ---> KZ fahren, aber AZ hat schon seit Jahren all seine Landgrenzen geschlossen; Touristen, die AZ bereisen möchten, können nur fliegen. So kann ich das Schiff nicht nutzen.

Offene Grenzen von BY nützen mir aber auch nichts, da man von BY nicht nach RUS fahren darf - die ganze Region ist dermaßen verschwurbelt, daß man sich fast nicht mehr auskennt. Wenn ich mir vorstelle, das wäre in der EU auch so, dann würde ich nur noch kotzen.
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HJ52
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Re: Gegenseite Anerkennung Visa Belarus/Russland zum 11.01.25

Beitrag von HJ52 »

Kolot hat geschrieben: 15 Jan 2025, 22:55
Ich will mit dem Schiff von AZ ---> KZ fahren
Toni. Du kanns mit Deiner Weissware Trabzon - Sotchi "faehren" .... Nun gut, man muesste noch ueber den Kaukasus. Aber warum? Vladikavkaz, Astrakhan, Atyrau. Fertsch.

Oder.... Wir machen aus einer Muecke einen Elefanten. Normal. In der Deutschen Blase. ;)
Zuletzt geändert von HJ52 am 15 Jan 2025, 23:50, insgesamt 1-mal geändert.
Je stärker die Nato, desto sicherer der Weltfrieden.
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