HJ52 hat geschrieben: 26 Jul 2026, 17:45
bella_b33 hat geschrieben: 26 Jul 2026, 14:27
arghmage hat geschrieben: 31 Jan 2026, 23:44
Ich frage mich da nur, wie das den Weg nach Russland findet, theoretisch gibt es ja Sanktionen.
Für Lebensmittel?
Hier geht es eher um den Gehorsam der Deutschen Unternehmer. An den Russen liefern, ständiges hin und her mit der BAFA???.
Du scheinst wenig Ahnung von Ausfuhrvorschriften zu haben & Abläufe zu haben: natürlich darfst Du Dein Bier mitnehmen, oder einen ganzen Container nach Russland liefern, auch Deinen Schweizer, oder Höllandischen Käse dürfen sie kaufen, soviel sie wollen.
BafA: macht keine "Terror gegen Unternehmer", das halte ich für ein desinformativ gestreutes Gerûcht vom FSB, wer's glaubt, wird seelig.
Deutsche Behörden beantworten solche Anfrage recht fix, normalerweise am gleichen Tag. Woher hast Du das. Aus russischen Foren, oder blah blah; da wird gezielt Missinformationen gestreut, glaub diesen nichts,
sie belügen dich auf die Frechste Art & Weise, oder sind einfach nur zu dumm so eine Hochtechnische Frage ehrlich zu beantworten.
Es gibt auch Hotlines (z.B. im Hamburger Hafen) vom Zoll, diese beantworten umgehend, professionel und sofort bei Telefonanruf, wenn man die Zolltarifnummer der Artikel nun kennt. Niemand lässt Euch hängen, ist entweder eigenes Unvermögen, oder der Putin ist schuld, da funktioniert es nicht so glatt (immer schön schmieren...)
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Hier gibt es die komplette Liste der Produkte, und Warengruppen:
https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft ... _node.html
Also, wenn's keinen Deutsches Bier gibt, oder dieses überteuert nur in Russland zu erhalten ist, oder der Schokoriegel Euch fehlt: dann greift Euch entweder Putin in die Tasche, oder die Unternehmer dort haben keine Interesse/ oder sind zu doof zum Einkaufen.
Genauso für den (schweizer) Käse. Tut mir leid, beschwert Euch beim Putin, bitte, wenn ihr davon abhängig seid, und hört auf Deutschen/europäische Unternehmer immer für Eurer Leid verantwortlich zu machen.
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So, jetzt damit habe
ich auch meine Frage (Waffen) für die Jagd gleich selbst beantwortet: nein, diese unterstehen den Santionen, und die Munition auch, auch für die Jagd. Habe ich es doch geahnt. aber da ich wohl eh nach Kazachstan fahre, hat sich dieses eh überworfen.
Auch gleich noch hinzu: Jagdwaffen kann man wohl aus Russland mitnehmen (und auch Munition). Aha, gleich noch etwas dazu gelernt.
Aber schaut Euch dazu noch das Kleingedruckte an, ich hab's mir nicht durchgelesen, mangels Interesse.
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II. Verbote und Genehmigungspflichten
Die güterbezogenen Sanktionen betreffen insbesondere Ausfuhrverbote, Einfuhrverbote sowie diverse Dienstleistungsverbote.
Im Einzelnen stellen sich die derzeitigen Maßnahmen wie folgt dar:
Waffenembargo
Ausfuhr
Beschränkungen für gelistete Dual-Use-Güter (Artikel 2)
Hochtechnologiegüter und weitere Güter des Anhang VII (Artikel 2a)
Güter der Feuerwaffen-Verordnung und weiteren Feuerwaffen des Anhangs XXXV (Artikel 2aa)
Gelistete Dual-Use-Güter und Güter des Anhang VII an die in Anhang IV aufgeführten Organisationen (Artikel 2b)
Ausrüstung im Energiebereich (Artikel 3)
Güter der Ölraffinerie (Artikel 3b)
Güter der Luft- und Raumfahrt sowie Flugturbinenstroffe und Kraftstoffadditive (Artikel 3c)
Güter der Seeschifffahrt (Artikel 3f)
Luxusgüter des Anhang XVIII (Artikel 3h)
Güter des Anhang XXIII (Artikel 3k)
Beschränkungen für in Anhang XXXIII aufgeführte Drittländer i. Z. m. sensiblen Dual-Use-Gütern und Gütern, die zur Stärkung Russlands beitragen können (Artikel 12f)
Einfuhr und Beförderung
Eisen- und Stahlerzeugnisse (Artikel 3g)
Güter des Anhang XXI (Artikel 3i)
Genaueres erfährt ihr hier beim Zoll:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Ausse ... _node.html