Familienzusammenführung Schwestern

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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Rotkehlchen
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Familienzusammenführung Schwestern

Beitrag von Rotkehlchen »

Einen schönen guten Tag!

Wir haben ein großes Problem. Die Schwester meiner Mutter soll über einen Härtefallantrag aus Kirgistan nach Deutschland. Sie hat den höchsten Grad der Behinderung, aber beim Visa-Antrag waren nur Dokumente über den zweithöchsten Grad vorhanden. Jetzt wurde der Antrag abgelehnt und wir haben keine Möglichkeit was nachzureichen (Remonstration, neue Regel) sondern nur direkt Klage in Berlin.

Wir haben bisher keinen Anwalt mit dem Fall betraut. Macht das so kurzfristig Sinn, oder sollten wir zuerst einen neuen Antrag stellen?

Vielen Dank!
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Norbert
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Re: Familienzusammenführung Schwestern

Beitrag von Norbert »

Ohne jede Erfahrung, aber mein subjektiver Gedanke wäre: Wenn sich der Status geändert hat, dann doch besser einen neuen Antrag. Ich weiß nicht wie lange ein Antragsvorgang in Bischkek dauert, aber eine Klage dauert definitiv sehr lange (wenn nicht im Eilverfahren).

Zweiter Gedanke: Natürlich versucht Deutschland die Aufnahme von Personen, welche die Krankenkasse überdurchschnittlich belasten könnten, möglichst zu verhindern. Oft mit Aussagen wie: Die in Deutschland lebende Schwester kann sich ja im Ausland um die Schwester kümmern. (Der häufigere Fall sind wohl pflegebedürftige Eltern.)
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Bluewolf
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Re: Familienzusammenführung Schwestern

Beitrag von Bluewolf »

Auch wenn es vieleicht unsensibel klingt, aber so ein Fall wäre ein Politikum. Wir bauen Stück für Stück soziale Leistungen ab und lassen den Familiennachzug in solch einem Fall zu? Bildzeitung und blaue Freunde haben bestimmt Spaß.
Daher sehe auch ich nur die Möglichkeit eines neuen Antrags. Eine Klage auf Grund der geschilderten Umstände halte ich allerdings für aussichtslos.
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Packerowski
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Re: Familienzusammenführung Schwestern

Beitrag von Packerowski »

Hallo Rotkehlchen,

die Regeln für das Vorliegen einer außerordentlichen Härte zum Nachzug "sonstiger Angehöriger" werden von der deutschen Justiz, Botschaften und Ausländerbehörden leider so ausgelegt, dass sie eigentlich NIE eintreten. Man braucht extrem gute Unterlagen, eine extrem gute Vorbereitung, und sehr viel Glück bei der Zuteilung des zuständigen Richters im Klagefall.

Bei uns hat es nicht gereicht. Wir haben mehrere Jahre mit dem Thema verbracht, sehr viel Geld ausgegeben, uns durch die Instanzen geklagt, und als einziges Ergebnis würde ich Deutschland heute nicht mehr ohne weiteres als Rechtsstaat bezeichnen.

Um einen Fachanwalt werdet Ihr nicht herumkommen, auch von enem neuen Antrag ohne gründliche anwaltliche Begleitung würde ich abraten.

@Bluewolf + Norbert
Eure Sorgen um die deutsche Gesundheitsversorgung und leere Kassen sind aller Ehren wert, sie haben aber mit der Fallkonstellation nichts zu tun. Der Abschluss einer selbst zu finanzierenden, privaten Vollkrankenversicherung ist sowieso Voraussetzung. Sehr teuer, sehr schwierig, aber grundsätzlich möglich.
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Norbert
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Re: Familienzusammenführung Schwestern

Beitrag von Norbert »

Dass es schwer ist, das war mir bekannt. Dass es so schwer ist, wusste ich nicht. Danke für die Details.
Rotkehlchen
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Re: Familienzusammenführung Schwestern

Beitrag von Rotkehlchen »

Guten Abend,

vielen lieben Dank für die Ratschläge. Ich habe schon befürchtet, dass es nicht so einfach wird.

Gibt es eine Liste von Anwälten, die besonders gut in diesen Fällen sind? Man findet natürlich viele über Google, aber keine Erfolgsberichte.

Viele Grüße
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Packerowski
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Re: Familienzusammenführung Schwestern

Beitrag von Packerowski »

Ich kenne keine solche Liste.

Das Problem bei der Anwaltssuche ist, dass es sich um ein extrem kompliziertes Spezialthema handelt. Auch viele Fachanwälte für Ausländerrecht kennen sich damit nicht aus.
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