usw. usw.Sibirier hat geschrieben:Hier mal eine Abhandlung über die Bilanzierung von Ehefrauen....
Unverständlicherweise ist die bilanzielle Behandlung von Ehefrauen in der Literatur noch wenig behandelt, obwohl sie zu den Gegenständen des täglichen Bedarfs gehören und sehr verbreitet sind. Die vorliegende Untersuchung versucht, dem durch einige kurze Hinweise abzuhelfen.
1. Zuordnung zu den Vermögensposten
Ehefrauen sind als notwendiges Betriebsvermögen zu aktivieren, wenn sie dem Ehemann dauernd zu dienen bestimmt sind. Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist davon abhängig, ob es sich nach der Auffassung des Eigentümers um einen Gebrauchs- oder Verbrauchsgegenstand handelt. An dieser Stelle muß davor gewarnt werden, im ersten Überschwung der Gefühle Frauen den immateriellen Wirtschaftsgütern zuzurechnen - es stellt sich stets heraus, daß sie äußerst materiell sein können. Eher empfiehlt es sich, je nach dem vorliegenden Exemplar eine langfristige Verbindlichkeit zu passivieren. Umstritten ist die Frage, ob Frauen auf Grund der verschiedensten Nutzungszusammenhänge auch in unterschiedliche Wirtschaftsgüter (ähnlich wie bei Gebäuden) aufzuteilen sind. Abschn.13 EstR gibt dazu keine erschöpfende Auskunft.
Was passiert eigentlich, wenn die Frau das Verfallsdatum erreicht?
http://www.welt.de/print-wams/article98 ... datum.html
Hat Mann dann Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch?
Können zumindest anfallende Renovierungskosten steuerlich abgesetzt werden (Fettabsaugung, Facelifting, Straffung, Brustimplantate etc.)?



