FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?
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Dietrich
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Dietrich »

Norbert hat geschrieben: Übrigens, eine russische Aufenthaltserlaubnis erlischt sobald Du mehr als 183 außerhalb des Landes bist. Manche Migrationsbehörden meinen sogar, dass man mehr als 183 Tage pro Jahr in Russland sein muss, damit die Erlaubnis gültig bleibt. Damit müsstest Du die Erlaubnis quasi jedes Jahr neue beantragen, wenn Du sie nicht ausgiebig genug nutzt.
DAS Thema muss meine Frau jetzt beim nächsten Russland-Besuch auch mal mit denen klären....
Vor allem, da ich den Stempel "Vid na Schitelstvo vidan...." im Pass habe. Ob ich da "einfach so" von der Botschaft ein Visum kriegen würde... glaub ich irgendwie nicht.
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
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Sibirier
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Sibirier »

Hast Du den Vid nicht abgegeben?
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Dietrich
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Dietrich »

Noe.... Wieso sollte ich?
Das hätte doch nur Stress bei der Ausreise gegeben...
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harald63
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von harald63 »

explicant hat geschrieben:Ja Norbert da hast Du recht. Aber stell Dir mal vor man verweigert mir aus irgendwelchen Gründen einmal das Visa, dann kann ich mein Eigentum nicht nutzen. Gut ich bin das Risiko eingegangen, aber ich glaube nicht dass Ausländer die in Deutschland Immobilien erwerben ein "Zutrittsrisiko" haben. Das ist in Russland schon ungewöhnlich.
Wenn eigener Immobilienbesitz irgendwelche Einreise-/Aufenthaltsansprüche begründen würden, könnte man damit sicher ziemlich leicht Schindluder treiben. Ich verkaufe eine Wohnung für x€, wenn der Besitzer dann seine Aufenthaltserlaubnis hat, kaufe ich für (x-meingewinn)€ wieder zurück und verkaufe dann an den nächsten...
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Sibirier
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Sibirier »

harald63, in Russland ist das schon problematischer, weil neben der Grundbesitzeintragung auch noch das Register mit den Registrierungen geführt wird....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Sibirier
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Sibirier »

Dietrich hat geschrieben:Noe.... Wieso sollte ich?
Das hätte doch nur Stress bei der Ausreise gegeben...
Hast Du Dich beim örtlichen OVIR abgemeldet (wegen der jährlichen Registrierung?).
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
diorshow
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von diorshow »

Die Punkte 5,6,7 aus der Liste kann man wegnehmen.
Wer gut Russisch kann, dem könnte die Seite http://www.forumyuristov.ru/forumdisplay.php?f=70 sehr nützlich sein. Da kann man gute Beratung bekommen.

Übrigens, wenn jemand Hilfe braucht beim Behördenbesuch in Moskau, kann ich miene Hilfe als Dolmetscherin anbieten.
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Norbert
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Norbert »

diorshow hat geschrieben:Die Punkte 5,6,7 aus der Liste kann man wegnehmen.
Auf welcher Grundlage? In Novosibirsk wurden sie vor zwei Monaten noch gefordert?!
m1009

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von m1009 »

Die Info haett ich auch gern.

im November wurden auch die nachweise zu den punkten 5,6 und 7, in N.Novgorod verlangt.
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bella_b33
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von bella_b33 »

ich musste auch Ende 2008 die 3 dinge mit einreichen
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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