Also meine Freundin hat alles erfragt und ich habe mit dem Sammeln der Unterlagen schon begonnen. Ehefähigkeitszeugnis wird nicht verlangt; es reicht eine Bescheinigung mit dem Ledigkeitsvermerk (bereits beim Kreisverwaltungsreferat München besorgt, die Apostille kann aber nur die Regierung von Oberbayern machen).
Folgendes wurde ihr mitgeteilt:
1. Reisepass, übersetzt ins Deutsche, von einem russischen Notar beim Konsulat beglaubigt
2. Meldebescheinigung, mit Apostille, übersetzt ins Russische und von einem russischen Notar beim Konsulat beglaubigt
3. Antrag auf Eheschließung (Forma Nomer 7, beretis ausgedruckt und ausgefüllt), ausgefüllt und von mir unterschrieben, vom russischen Notar beglaubigt, ins Deutsche übersetzt, mit Apostille versehen, zurückübersetzt und wieder vom russischen Notar beglaubigt.
Jetzt stelle ich mir aber folgende Fragen: Wenn ich den Antrag beim Konsulat beglaubigen lasse, wozu brauche ich eigentlich die Übersetzung ins Deutsche und auch noch eine Apostille darauf (ich glaube gar nicht, dass die Regierung von Oberbayern das macht, das ist ja kein in Oberbayern ausgestelltes Dokument)? Wenn das Konsulat mit der Beglaubigung die Willenserklärung und Richtigkeit bestätigt, brauche ich es dann tatsächlich ins Deutsche zu übersetzen? Was haben denn die Bayer überhaupt damit zu tun?
Und reicht es nicht, wenn der Übersetzer die Dokumente beglaubigt? Muss es denn ein Notar beim Konsulat sein?
Werde ich morgen nochmal erfragen, denn das sinnsole hin- und her Übersetzen des Antrags würde ich mir gerne ersparen. Außerdem habe ich meine Zweifel, dass das Konsulat sie mir beglaubigt, denn ich bin ja kein russisches Staatsbürger.


