bauplan hat geschrieben:Der Fehler in allen Diskussionen ist doch, dass man immer davon ausgeht, dass Putin allmächtig ist.
Wer geht davon aus?
Durch die Konzentration der Macht auf den Präsidenten und die faktische Nicht-Trennung der Judikative vom Rest des Systems ist Putin aber nun mal der einzige, der den Sauhaufen aufräumen KÖNNTE, wenn er denn WOLLTE.
Er will es aber nicht, weil er dieses System braucht. Unabhängige Gerichte hätten die letzten Wahlen in der Luft zerissen, würden viele seiner korrupten Gouverneure und Spitzenbeamten sofort in den Knast schicken. Eine Presse ohne Selbstzensur würde auch in den wirkklichen Massenmedien (Perve Kanal, Kanal Rossia, NTV) kritische Berichte bringen und damit die Opposition stärken. All das wäre gefährlich für Putin und deshalb tut er nichts dafür, sondern eher dagegen. Und alle die davon profitieren, machen natürlich begeistert mit.
Putin ist nicht allmächtig. Ihn aber deshalb aus der Verantwortung rausreden zu wollen, das funktioniert nicht.
Das sie verfolgend russischer gelebter Rechtssprechung 2-3 Jahre bekommen müssten. Alles darunter wäre überraschend und dann kann man spekulieren warum sie so wenig bekommen hätten. Denn ihre Tat wird ja nicht angezweifelt. Also Freispruch weil nichts gemacht geht nicht.
Alles darüber wäre auch für russsiche Verhältnisse zu viel.
Moment! Die Tat ist Fakt. Aber die Anschuldigung geht wohl etwas weiter als "sie waren mit Masken in der Kirche und haben rumgetanzt"
Es sollte ja wohl auch geprüft werden, ob die Tat und die Anklage übereinstimmen.
"Freispruch wegen nichts gemacht" und "unschuldig im Sinne der Anklage" sind nunmal verschiedene Dinge!
Hast du den Prozess verfolgt? Bist du der Überzeugung, die drei hätten aus
Hass gegen die russische Kirche gehandelt? Das ist die Anklage! Sind sie für dich dessen schuldig, wofür sie angeklagt wurden?
Bist du der Überzeugung, der Kirchendiener, der das Video im Internet gesehen hat, hätte wirklich psychische Schäden davongetragen? Gibt es da ein Gutachten? Wer hat ihm wann dieses Video gezeigt? Wieso durfte nicht weiter nachgehakt werden, wer ihn dazu überredet hat, als Kläger aufzutreten?
Wieso war die Zeugenaussage eines anderen Zeugen/in nicht unterschrieben? Wieso durfte dies vorgelesen werden, ohne das der Zeuge anwesend war? Eine Befragung durch die verteidigung war so nicht möglich.
Wieso durfte die Verteidigung das Gutachten nicht anzweifeln, obwohl die ersten zwei Gutachten zu einem anderen Ergebnis kamen? All diese Dinge könnten bequem zu einem echten Freispruch im Rahmen der Anklage führen.
Wieso kann die Richterin also nicht einfach nach Faktenlage urteilen? Und die Beweislage, was den religiösen Hass betrifft(!) ist nunmal wirklich dünn und sehr arg konstruiert. Leider war durch das Verhalten der Richerin von Anfang an klar, dass eine rechtstaatliche Prozessführung und damit eine objektive Bewertung gar nicht gewünscht war, sondern nur der Urteilsspruch vorbereitet werden sollte. Das war eben so an den Haaren herbeigezogen und mit einem derart miesen Drehbuch inszeniert, dass es auffällig war.
Nochmal: Das bedeutet NICHT, dass das Verhalten unbestraft bleiben soll. Aber eben bezüglich eines ganz anderen Klagegrundes, der dann eben nur eine Geldstrafe oder maximal 15 Tage Arrest nach sich ziehen kann.
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)