Wunderschönen guten Morgen an alle,
wir haben mal die ganzen Fakten und Möglichkeiten analysiert, sowie eure Vorschläge bedacht. Erst einmal im Einzelnen:
Zeppelin hat geschrieben:Alex7733 hat geschrieben:Hallo an alle,
nur ganz kurz - waren grad bei der Migrantenberatung. Nix Gutes.
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Und was nun?
Schade eigentlich. Das hatte ich so kaum erwartet.
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Wenigstens zu einer Vorabzustimmung zu einem weiteren Visaantrag sollten die sich durchringen können.
Tja, konnte ja nicht alles so schön klappen, wie es zunächst einmal den Anschein hatte...
Laut Migrantenberatung wird es keinesfalls eine Vorabzustimmung für einen Visaantrag geben. Die meinen, man wird sagen, meine Verlobte soll ausreisen und ein Visaum für FZF beantragen. Das würde dann aber reibungslos klappen. Soll sie aber erst machen, wenn sie im vierten Monat ist.
Mit folgendem Verlauf: vierter Monat - Konsulat in Russland aufsuchen - FZF-Visum beantragen - im Regelfall ca. zwei Monate warten - wenn es Probleme geben sollte, die Migrantenberatung einschalten - die kümmern sich dann darum, dass sie auch tatsächlich bis zur Mitte des siebten Monats ihr Visum erhält.
Zeppelin hat geschrieben:Auch dem Konsulat, dem Bundesverwaltungsamt und der ABH bleibt ja schließlich viel Aufwand erspart, wenn die Zustimmung der ABH gar nicht erst auf dem großen Verwaltungsweg eingeholt werden müsste. ...
Richtig, aber dafür sind die ja da. Es ist ja deren Job, den sie halt pflichtbewußt erfüllen. Aufwand gehört dazu.
arghmage hat geschrieben:Bei uns gabs keine Vorabzustimmung von der ABH. Tenor war, das solle ja eine Ausnahme bleiben und wenn da jeder kommen würde ... Für FZF-Visa wirds auch eher gemacht als für Hochzeitsvisa, weil bei FZF die Dringlichkeit meist höher ist. Könnte aber hier mit Hinweis auf die Schwangerschaft durchaus klappen. Aber kommt natürlich auch immer auf die Laune und die derzeitige Arbeitsbelastung des Bearbeiters an, wenn er eh schon sehr viel zu tun hat, wird er sich nicht um die Vorabzustimmung reißen und Anspruch darauf hat man ja nicht. ...
Entspricht dem, was die Migrantenberatung gesagt hat. Die Laune des Bearbeiters/der Bearbeiterin werden wir dann mal am Dienstag prüfen...
CSB_Wolf hat geschrieben:Alex7733 hat geschrieben:Hmm, und was, wenn wir keine wohlwollende Person antreffen? Dann haben wir eventuell sogar ein Problem mehr.
Dann sofort zu einem Wohlwollenden Rechtsanwalt, der sich mit dem Ausländerrecht bestens auskennt. Oder ein Arzt stellt eine entsprechnde Bescheinigung aus, das eine Reise zur Zeit für das noch nicht geborene Kind nicht gut währe

Vielleicht auch innerhalb der nächsten Tage schnell in Dänemark Heiraten, sofern Ihr alle nötigen Papiere zusammen habt und die Aussländerbehörde dann vor vollendete Tatsachen stellen
Gruss
wolf
Nun, den RA sehe ich auch als letztes Mittel. Und einen Arzt, der in der fünften/sechsten Woche eine Risikoschwangerschaft bescheinigt, kenne ich bedauerlicherweise nicht. Schnell noch in DK zu heiraten wird nicht klappen.
1. Habe ich keine Ahnung, wo meine Geburtsurkunde ist.
2. Hat sie gar nicht alle notwendigen Unterlagen dabei (war halt wirklich ungeplant!)
3. Müsste sie auch nach der Hochzeit mit einem Deutschen in DK trotzdem erst einmal nach RUS ausreisen und dort ein FZF-Visum beantragen. (<-- laut Migrantenberatung)
Zeppelin hat geschrieben:Alex7733 hat geschrieben:Hmm, und was, wenn wir keine wohlwollende Person antreffen? Dann haben wir eventuell sogar ein Problem mehr. Die trägt es nämlich in die Akte meiner Süßen ein, und wenn sie dann in Russland ein neues Visum haben will, sagt man ihr - "Ähm, sind Sie nicht ein bißchen Schwanger?".
Das glaube ich absolut nicht! So weit geht die ABH hier nur, wenn sie massiv sauer auf Euch wäre. Aber warum sollte sie?
Wenn Ihr da nicht gerade den ganzen Laden demoliert, sondern ein freundlich-sachliches Gespräch sucht und eben auch Kooperationsbereitschaft zeigt, wird man schon eine erträgliche Lösung finden.
Außerdem ist es schließlich auch Dein Kind. Das kann also kein Grund sein, eine Wiedereinreise zu versagen.
Nun ja, selbstverständlich werden wir bei der ABH nicht die Axt im Walde spielen, aber ein Restrisiko bleibt. Und wir gehen gar nicht davon aus, dass eine Wiedereinreise versagt wird. Es stellt sich halt nur die Frage, wie lange es dauern kann/wird. Jetzt fünfte Woche. Laut Migrantenberatung soll sie im vierten Monat zum Konsulat, dann ca. zwei Monate warten = EWIGKEIT!!! :(
Zeppelin hat geschrieben:Alex7733 hat geschrieben:Vielleicht ergibt es ja doch Sinn, dass sie jetzt, wie geplant (und von ihr auch gewünscht), nach Irkutsk fliegt, dort ihr Studi-Visum bekommt, damit herkommt, nachdem sie da noch einmal Familie und Freunde besucht hat, und dann, mit Studi-Visim hier ihre Schwangerschaft anmeldet, um R
eine AE zu bekommen. Oder wir haben bis dahin bereits geheiratet ;-)
Das denke ich auch. Denn dabei kann sie sich - wie schon geschrieben - am einfachsten alle nötigen Dokumente für eine Heirat beschaffen. Und ein Besuch bei der Familie ist ja auch nicht zu verachten.
Wenn die ABH nicht gleich mitspielen sollte, würde ich dies ganz explizit so benennen. Wenn Deine Verlobte ohnehin erst mal wieder ordnungsgemäß ausreisen wird, gibt es auch keinen Grund, ihr die Wiedereinreise so leicht wie möglich zu machen.
Man darf sich nur auf keinen Fall von möglichem Unwillen provozieren lassen, sondern sollte möglichst die Gesprächsführung übernehmen, diplomatisch argumentieren und nicht locker lassen.
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Gruß
Ja, stimmt soweit alles, aber wir haben da noch einen anderen Gedanken ins Auge gefasst. Mehr dazu weiter unten...
Norbert hat geschrieben:Alex7733 hat geschrieben:Hmm, und was, wenn wir keine wohlwollende Person antreffen? Dann haben wir eventuell sogar ein Problem mehr. Die trägt es nämlich in die Akte meiner Süßen ein, und wenn sie dann in Russland ein neues Visum haben will, sagt man ihr - "Ähm, sind Sie nicht ein bißchen Schwanger?".
Wieso, wenn sie von einem Deutschen ein bisschen schwanger ist, wissen die Konsulatsbeamten doch sowieso, dass sie ihr spätestens drei Monate vor dem Entbindungstermin ein Visum geben müssen? Sie kann sich also in Deutschland nicht mehr erschleichen, als ihr sowieso bald zusteht.
Klar, aber warum sollte gerade
unser(e) Bearbeiter(in) sich gerade in
unserem Fall mehr Mühe geben, als sie es eh gewöhnt ist...
Also, jetzt zu unserem Gedankengang:
Am Montag werden wir in unserem zuständigen Standesamt vorsprechen. Dort werden wir versuchen, einen Termin zur Eheschliessung zu bekommen, sagen wir so ca. in drei Monaten. In diesem Zeitraum können wir alle notwendigen Unterlagen beschaffen, hoffe ich.
Mit diesem Termin,
mit der Schwangerschaftsbescheinigung,
mit der Vaterschaftsanerkennung,
mit der gemeinsamen Sorgeerklärung für das ungeborene Kind,
mit den Unterlagen von uniassist (dass sie jetzt schon ein Studi-Visum beantragen darf, weil die Uni-Bewerbungsunterlagen ausreichten und richtig waren) - also
mit all dem gehen wir dann am Dienstag zur ABH. Und dort werden wir dann einen Antrag darauf stellen, dass sie hier bleiben darf. Laut Migranteberatung kann es gut sein, dass sie dann eine Duldung erhält, solange das Kind noch nicht geboren ist. Danach dann die AE. So oder so wird die ABH den Antrag prüfen und ihr für diese Zeit eine Fiktion ausstellen, so dass sie noch nicht ausreisen muss. Dann verfällt zwar der gebuchte Flug, aber das ist uns jetzt egal. Im allerbesten Fall muss sie dann gar nicht weg. Und wenn sie die Duldung hat, könnte sie damit eventuell auch aus- und wieder einreisen. Wenn nicht, ist es auch O.K. Ihr Paps kommt im September eh her. Vielleicht nimmt er Mama und Bruder gleich mit...
Also, was haltet ihr davon?
Grüße und Dank an alle!!! P.S. Ist es O.K., so lang zu posten, oder nächstes Mal lieber in mehrere Kurze splitten?