Russisches Kind in D geboren

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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fugen
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Russisches Kind in D geboren

Beitrag von fugen »

Hallo Mitglieder :-)

Bin am lesen wie blöd aber finde keine verlässlichen Angaben und weil ich weiß dass einige es schon hinter sich haben frage ich hier nach.
Ich danke schon mal für eure Hilfe.

Mutter Russisch und Vater Deutsch
Kind in Deutschland geboren. Jetzt stehen die Behördengänge an, besonders das Konsulat in Bonn :-)
Muss die Staatsangehörigkeit festgestellt werden oder kann man das Neugeborene direkt in den Pass der Mutter eintragen lassen?
Finde nichts verlässliches und wäre froh über Erfahrungswerte die nicht allzu lange her sind
m1009

Re: Russisches Kind in D geboren

Beitrag von m1009 »

Zumindest in Russland, wird zuerst (seit 2008) die Staatsangehoerigkeit festgestellt. Nehme an. das es bei Euch nicht anders ist.
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fugen
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Re: Russisches Kind in D geboren

Beitrag von fugen »

Habe es nicht mitbekommen.

Wir haben ja auch eins was in der RF geboren ist und wenn ich ehrlich bin habe ich es nicht mitbekommen.
Wann machen die das?
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Wladimir30
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Re: Russisches Kind in D geboren

Beitrag von Wladimir30 »

Bei unseren Kindern wurde es erstmals geprüft, als ich mit ihnen ausreisen wollte. Da gab es dann einen Extrawisch, der nur beinhaltet, dass das Kind tatsächlich die russische Staatsbürgerschaft hat. Manchmal wird dieses Blatt immer noch gefordert, unabhängig davon, dass sie ja den russischen Pass haben, in dem ja auch steht, dass sie Staatsbürger der RF sind (sonst hätten sie den Pass ja nicht).
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
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Norbert
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Re: Russisches Kind in D geboren

Beitrag von Norbert »

Nach russischem Recht ist das Kind in diesem Fall nicht per Geburt ein russisches Kind!

Im Ausland geborene Kinder russischer Staatsangehöriger sind nur russische Staatsbürger, falls beide Eltern Russen sind oder das Kind ansonsten staatenlos wäre.

In Eurem Fall müsst Ihr also zusätzlich die russische Staatsbürgerschaft beantragen. Diese wird wohl immer gegeben, aber es gibt auch keinen Anspruch darauf.
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fugen
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Re: Russisches Kind in D geboren

Beitrag von fugen »

Wieso beide?
Auf der Webseite steht einer muss Staatsbürger sein.

Bin mal gespannt und halte euch auf dem laufenden :-)
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Dietrich
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Re: Russisches Kind in D geboren

Beitrag von Dietrich »

Norbert hat geschrieben:In Eurem Fall müsst Ihr also zusätzlich die russische Staatsbürgerschaft beantragen. Diese wird wohl immer gegeben, aber es gibt auch keinen Anspruch darauf.
Ist es bei einem "Antrag auf Staatsbürgerschaft" dann trotzdem das sog. Abstimmungsprinzip?
Stellt man einen Antrag auf die Staatsangehörigkeit oder einen Antrag, dass man die Staatsangehörigkeit die man auf jeden Fall durch das Abstammungsprinzip hat auch schriftlich erhält?

Denn ohne Abstammungsprinzip fällt man womöglich unter die Optionspflicht.
Die Optionspflicht gilt nicht für Kinder, die nach dem Abstammungsprinzip mit der Geburt mehrere Staatsangehörigkeiten erworben haben, weil ihre Eltern unterschiedliche (die deutsche und eine oder mehrere ausländische) Staatsangehörigkeiten hatten.
Habe gerade dazu einen alten Thread gefunden:
Manu schrieb 2008 mal:
Das heißt, dass vorrangig das Abstammungsprinzip gilt und nachrangig, untergeordnet das Territorialprinzip als Zusatzkriterium hinzugezogen wird. Also: Zuerst und vorrangig wird geguckt, welche Staatsangehörigkeit die Eltern haben (Abstammung), und wenn mindestens einer von denen RF-Bürger ist, kommt überhaupt die RF-Staatsbürgerschaft für das Kind in Frage, sonst nicht, und dann braucht man auch nicht weitergucken. (Es gibt da wohl aber noch Ausnahmefälle, über die reden wir aber gerade nicht).
Dann, nachrangig, nämlich wenn eins der Elternteile nicht RF-Bürger ist, wird zusätzlich noch geguckt, wo denn der Knirps geboren ist (Territorim) - wenn in der RF, dann Staatsangehörigkeit RF ja, wenn nicht in der RF, dann auch keine Staatsangehörigkeit.
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f ... 140#p64140

Der restliche Thread ab dieser Stelle beantwortet dann die meisten Fragen, wenn auch nicht so ganz eindeutig juristisch wasserdicht....
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
m1009

Re: Russisches Kind in D geboren

Beitrag von m1009 »

fugen hat geschrieben: Wann machen die das?
In RUS nach Erstellung der Geburtsurkunde und vor Registrierung beim Pasportnij Stol. Hab es schon 2 mal durch...

Benoetigte Dokumente: Pass beider Elternteile mit Kopie, Uebersetzung des DE-Pass beglaubigt, Geburtsurkunde mit Kopie, Registrierung beider Elternteile in RUS, Innlandspass des russischen Elternteil wird (in NN) fuer den Bearbeitungszeitraum (3 Tage) einbehalten.
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Saboteur
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Re: Russisches Kind in D geboren

Beitrag von Saboteur »

Hallo Eugen,

sind in der gleichen Situation. Das hier gilt in Berlin:

Оформление гражданства по рождению детям, родившимся за пределами Российской Федерации

ich finde die Anforderungen überschau- und machbar.

Ich vermute, wenn das erledigt ist, kommt das Kind in Mamas Pass. Oder? :)
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
Nikolaus
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Re: Russisches Kind in D geboren

Beitrag von Nikolaus »

Hm, sorry, das glaube ich nicht. Da hast Du wohl den falschen link gepostet - der gilt nur, wenn die Eltern beide Russen bzw. nur ein Elternteil existiert. Die Ueberschrift suggeriert freilich etwas anderes, aber nichtsdestotrotz - wenn man weiterliest ...
Ich denke zwar, fugen hat es auch bemerkt, aber fuer weniger Orientierte hier der meiner Meinung nach korrekte link.
http://russische-botschaft.de/ru/consul ... j-feder-2/
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