Rückkehrwilligkeit
Rückkehrwilligkeit
Hallo,
meine russische Freundin wohnt mit ihrer Familie in Russland. Ich in Deutschland. Nun hat ihre Familie eine private Einladung für mich beantragt und ich möchte natürlich sehr gerne zu ihr reisen. Somit bin ich gerade dabei, ein Besucher- bzw. Privatvisum zu beantragen. Hier wird ein Nachweis für die Rückkehrwilligkeit erfordert. Ich habe Angst, dass es daran scheitert. Ich habe einen Job, allerdings ist es nur ein sogenannter Midi-Job, bei dem ich ca. 700 Euro Netto verdiene. Diesen Job mache ich als Überbrückung bis zu meinem Studium im Oktober. Für manche Visa-Arten steht, dass man einen Mindestgehaltseingang von 1000,00 Euro haben muss, um Visa zu bekommen.
Hat jemand Erfahrung und kann mich eventuell etwas aufklären? Manche sagen, dass die Tausend Euro besonders bei Touristenvisa wichtig sind.
Lieben Gruß
Marcel
meine russische Freundin wohnt mit ihrer Familie in Russland. Ich in Deutschland. Nun hat ihre Familie eine private Einladung für mich beantragt und ich möchte natürlich sehr gerne zu ihr reisen. Somit bin ich gerade dabei, ein Besucher- bzw. Privatvisum zu beantragen. Hier wird ein Nachweis für die Rückkehrwilligkeit erfordert. Ich habe Angst, dass es daran scheitert. Ich habe einen Job, allerdings ist es nur ein sogenannter Midi-Job, bei dem ich ca. 700 Euro Netto verdiene. Diesen Job mache ich als Überbrückung bis zu meinem Studium im Oktober. Für manche Visa-Arten steht, dass man einen Mindestgehaltseingang von 1000,00 Euro haben muss, um Visa zu bekommen.
Hat jemand Erfahrung und kann mich eventuell etwas aufklären? Manche sagen, dass die Tausend Euro besonders bei Touristenvisa wichtig sind.
Lieben Gruß
Marcel
- Norbert
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Re: Rückkehrwilligkeit
Die Erfahrung zeigt, dass diese Regelung nicht ernst genommen wird. Es ist mehr ein diplomatischer Schlagabtausch ... die Deutschen fordern so etwas, also wollen die Russen nicht ohne. Ich würde einfach den Midijob vom Arbeitgeber formlos bestätigen lassen, ohne Nennung des Lohns.
Re: Rückkehrwilligkeit
Also alles meist nur ein formaler Akt des "Was du kannst, kann ich auch"? Haha okay, das beruhigt mich etwas. So werde ich es machen. Vielen Dank.
- Saboteur
- Globaler Moderator

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Re: Rückkehrwilligkeit
da würde ich als Plan B aber trotzdem die letzen 3 Lohnnachweise mitnehmen. Ich hatte bisher auch den Eindruck, dass es nicht um Summe X als Gehalt geht sondern ums Prinzip.Norbert hat geschrieben:Die Erfahrung zeigt, dass diese Regelung nicht ernst genommen wird. Es ist mehr ein diplomatischer Schlagabtausch ... die Deutschen fordern so etwas, also wollen die Russen nicht ohne. Ich würde einfach den Midijob vom Arbeitgeber formlos bestätigen lassen, ohne Nennung des Lohns.
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
Re: Rückkehrwilligkeit
Okay vielen Dank für die Antworten. So werde ich es dann tun. Hier ist nun auch der Text von meinem Chef. Kann man den so stehen lassen?
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestätige ich die Rückkehrwilligkeit von Herr ....... geb. am ...... in.....
Herr.... ist seit dem 22.03.2017 in meinem Unternehmen als kaufmännischer Angestellter festangestellt. Er wird auch nach seiner Rückkehr aus Russland am 21.08.2017 seine reguläre Arbeit in meinem Unternehmen wieder aufnehmen.
Ab dem 01. September 2017 verdoppelt sich seine wöchentliche Arbeitszeit und dementsprechend auch sein Gehalt.
Der Arbeitsvertrag von Herr Schade ist unbefristet.
Mit freundlichen Grüßen
....."
Das wäre der Text.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestätige ich die Rückkehrwilligkeit von Herr ....... geb. am ...... in.....
Herr.... ist seit dem 22.03.2017 in meinem Unternehmen als kaufmännischer Angestellter festangestellt. Er wird auch nach seiner Rückkehr aus Russland am 21.08.2017 seine reguläre Arbeit in meinem Unternehmen wieder aufnehmen.
Ab dem 01. September 2017 verdoppelt sich seine wöchentliche Arbeitszeit und dementsprechend auch sein Gehalt.
Der Arbeitsvertrag von Herr Schade ist unbefristet.
Mit freundlichen Grüßen
....."
Das wäre der Text.
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Magdeburg-Moskva
- Zar/iza

- Beiträge: 1612
- Registriert: 30 Aug 2004, 00:30
Re: Rückkehrwilligkeit
Das Schreiben wird man wegen eines Grammatikfehlers zurückweisen. Dein Visum kannst Du damit in den Wind schießen. Rette, was Du kannst und finde den Fehler.
Jetzt ernsthaft:
Ich würde als Chef nach Berichtigung des Grammatikfehlers nichts von Rückkehrwilligkeit schreiben. Schließlich kann er nicht in Dich hineingucken. (Es sei denn er ist Gastroenterologe.) Sondern, dass Herr X bei mir ungekündigt und unbefristet als Y beschäftigt ist und Z Euro brutto pro Monat verdient.
Jetzt ernsthaft:
Ich würde als Chef nach Berichtigung des Grammatikfehlers nichts von Rückkehrwilligkeit schreiben. Schließlich kann er nicht in Dich hineingucken. (Es sei denn er ist Gastroenterologe.) Sondern, dass Herr X bei mir ungekündigt und unbefristet als Y beschäftigt ist und Z Euro brutto pro Monat verdient.
Re: Rückkehrwilligkeit
Ich glaube letztlich kommt es bei dem Gehaltsnachweis weniger darauf an ob die Inhaltsangaben stimmen, aber schön sollte er sein ) Das wird ja nicht von den russischen Behörden überprüft.
Re: Rückkehrwilligkeit
Bei meiner Tochter hat der Schüler-Bafög Bescheid ausgereicht. Schüler Bafög ist eine komplett staatliche Leistung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Wir hatten noch den Mietvertrag beigelegt, weiß nicht, ob das jemanden interessiert hat. Das Visum gabs ohne Probleme.
